Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt zum 01.01.2018 in Kraft

  • Wichtige Information zur betrieblichen Altersversorgung!
    Das Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
    Entsprechend der neuen Regelungen sind Einzahlungen in die betriebliche
    Direktversicherung bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und
    bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und
    sozialversicherungsfrei.
    Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter und


     unterstützen Sie sie, ihre Rentenlücke zu schließen,
     senken Sie Ihre Lohnnebenkosten,
     machen Sie die Beiträge als [lexicon='Betriebsausgaben'][/lexicon] geltend und
     binden Sie Ihre Mitarbeiter an Ihr Unternehmen.


    Sie haben Fragen oder Ihre Mitarbeiter wollen persönlich beraten werden?


    Sprechen Sie mich gerne an!

  • Weitere Pflicht für Arbeitgeber zum 01.01.2022!

    In Kurzform.

    Gemäß §1a Betriebsrentengesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet jedem Arbeinehmer einen Arbeitgeberzuschuß von 15% auf die Entgeltumwandlung zu bezahlen.

    Angeraten ist dringend die betriebliche Altersversorgung über eine Versorgungsordnung (Erstellung durch einen Rechtsanalt) zu regeln.

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