Wichtige Information zur betrieblichen Altersversorgung!
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Entsprechend der neuen Regelungen sind Einzahlungen in die betriebliche
Direktversicherung bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und
bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und
sozialversicherungsfrei.
Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter und
unterstützen Sie sie, ihre Rentenlücke zu schließen,
senken Sie Ihre Lohnnebenkosten,
machen Sie die Beiträge als [lexicon='Betriebsausgaben'][/lexicon] geltend und
binden Sie Ihre Mitarbeiter an Ihr Unternehmen.
Sie haben Fragen oder Ihre Mitarbeiter wollen persönlich beraten werden?
Sprechen Sie mich gerne an!