Moin,
Ich habe den Meister für Schutz und Sicherheit absolviert und bestanden. Nun stellte ich in den Rahmen fest: es wird vieles geprüft, aber nicht die Grundlagen der Sicherheit. Die IHK erklärte mir auch auf Nachfrage, dass die Grundlagen voraus gesetzt werden und daher sogar nicht geprüft werden dürfen. Zum Verständnis: ich bin praktisch Quereinsteiger der den Dreiklang Veranstaltungskaufmann, Messefachwirt (Vorläuferberuf vom Veranstaltungsfachwirt) und den Geprüften Betriebswirt besitzt und über Veranstaltungsssicherheit in die normale Sicherheit gerutscht ist. Eine entsprechende Praxis darf vorausgesetzt werden, sonst hätte ich die Zulassung zum Meister nicht erhalten.
Nun die Frage:
Reicht als Grundlagenwissen in dem Fall die Sachkunde §34a (die ich besitze). Oder sollte ich noch eine Servicekraft oder [lexicon='Fachkraft für Schutz und Sicherheit'][/lexicon] nachlegen als Externenprüfung, sozusagen als Downgrade. Wenn ja, ist die Servicekraft ausreichend, mit den Meister im Hintergrund, oder sollte man trotzdem direkt zur Fachkraft tendieren?
Oder anders: das der Meister bei mir aktuell eher "wertlos" ist, ist mir bekannt. Dies muss hier auch nicht diskutiert werden. Aber wie kann ich die Grundlagen so legen/ wie müssen sie sein, dass sie ein Arbeitgeber sie im Normalfall anerkennt?
Vielen Dank für eure Mühen im Voraus