Paragraph 34a GewO pflicht ?

  • Hallo Leute,
    ich habe zur Zeit folgendes Problem.
    Vor zwei Jahren (Dezember 2014) bin ich aufgrund einer BEM (Betriebliches-Eingliederungs-Management) von der Produktion in den Werkschutz versetzt worden.
    Dort bin ich für die Sicherheit zweierlei Firmen zuständig.
    Zum einen für die Firma in der ich schon 17 Jahre arbeite und zum anderen über einen Dienstleistungsvertrag für eine Firma, die auf dem selben Werksgelände ansässig ist.
    Jetzt meine Frage: Bin ich verpflichtet an einer Unterrichtung für Bewachungspersonal nach § 34a [lexicon='Gewerbeordnung'][/lexicon] teilzunehmen oder nicht.
    Für eure Kommentare wäre ich euch sehr dankbar.

  • Servus,
    bei welcher Firma bist du direkt angestellt bzw. von welcher Firma wirst du bezahlt?


    Gruß SSH


  • Für eure Kommentare wäre ich euch sehr dankbar.


    Ob Du noch so dankbar bist, wenn ich Dir das kommentiert habe, sehen wir dann noch. ;)



    Jetzt meine Frage: Bin ich verpflichtet an einer Unterrichtung für Bewachungspersonal nach § 34a [lexicon='Gewerbeordnung'][/lexicon] teilzunehmen oder nicht.


    Erstmal fachlich:


    §34a [lexicon='GewO'][/lexicon] sagt:


    Zitat

    Wer gewerbsmäßig Leben oder [lexicon='Eigentum'][/lexicon] fremder Personen [lexicon='bewachen'][/lexicon] will ([lexicon='Bewachungsgewerbe'][/lexicon]), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.


    Zitat

    Der Gewerbetreibende darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, die


    <...>
    2. durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind und mit ihnen vertraut sind.



    Will heissen: Sobald eine zweite, rechtlich unabhängige Firma bewacht wird (Dienstleistungsvertrag), ist für den Gewerbetreibenden eine Bewachungserlaubnis und für die die Bewachungsaufgaben durchführenden Personen mindestens die Sachkundeunterrichtung notwendig.


    Und jetzt noch ein persönlicher Kommentar:


    Ich kann und werde vermutlich auch nie verstehen, wie man solche Fragen stellen und keinen Anspruch an sich selbst haben kann. Die Unterrichtung ist jetzt wirklich keinerlei Herausforderung und derzeit letztendlich noch ein Sitzschein, vermittelt aber zumindest ein bisschen Grundwissen für das, was man da eigentlich tut.
    Wenn man da zuhört, bräuchte man z.B. solche Fragen nicht stellen. Wenn man ein wenig in Eigenarbeit in der [lexicon='Gewerbeordnung'][/lexicon] liest, übrigens auch nicht.
    Und das ist wirklich nur das absolute Mindestmaß, was man bei der Ausübung einer solchen Tätigkeit wissen sollte - mehr ist selbstverständlich immer besser. Alleine schon aus gesundem Eigeninteresse.


    Wie kann und will man denn seine Arbeit verrichten, wenn es mit den rechtlichen, fachlichen und praktischen Grundkenntnissen so hapert? Und das jetzt schon jahrelang?
    Und das dann als "Problem" bezeichnen, das man hat. Das "Problem" ist man da IMHO am ehesten selbst.


    Sorry, wenn ich das so direkt sage, das musst Du auch nicht unbedingt ausschliesslich auf Dich beziehen, denn das ist ein weit verbreitetes Thema in der Branche.

  • Nachtrag:


    Je nachdem, wie das Firmengelände aussieht und wie der Zugang zum Firmengelände geregelt ist und wie die Tätigkeit des Werksschutzes aussieht (Stichwort: Kontrollgänge in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr) kann es unter Umständen sogar notwendig sein, dass man die [lexicon='Sachkundeprüfung'][/lexicon] hat.



    Zitat

    Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten
    [lexicon='Sachkundeprüfung'][/lexicon] erforderlich:


    1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,



    Wie häufig das der Fall ist, kann ich ehrlich gesagt nicht zuverlässig sagen und es kommt wie gesagt auf die Umstände des Einzelfalls an.


    Von den Stellenausschreibungen für Werksschüzer her zu urteilen, ist es zumindest nicht total selten.

  • Jetzt kommt doch die Sachkunde mit Gewalt durch und verdrängt die Unterrichtung....zum Glück..

  • Ich sehe dies so:
    Da er direkt bei dem Unternehmen angestellt ist (also kein externer Sicherheitsdienst), entfällt hier der § 34a und somit jegliche Qualifikation.
    Ob weitere Firmen auf dem Firmengelände tätig sind, ist dabei belanglos.


  • Wie kann und will man denn seine Arbeit verrichten, wenn es mit den rechtlichen, fachlichen und praktischen Grundkenntnissen so hapert?


    Er kam aus der Produktion u. wurde in den Sicherheitsbereich versetzt. Und er hat hier eine Frage gestellt. Hier, wo es mehr als tot ist..........



    Zuallererst hätte sich sein Unternehmen um diese Fragen kümmern müssen.

  • mehr als tot geht nicht....... und gemessen an einigen anderen Branchenforen sind wir noch recht Lebendig.... auch wenn vieles inzwischen bei FB läuft (leider)

  • Er kam aus der Produktion u. wurde in den Sicherheitsbereich versetzt. Und er hat hier eine Frage gestellt.



    Ja, das habe ich gelesen.


    Ich habe aber in der Frage auch gelesen, dass er fragt, ob er denn verpflichtet ist, an einer Schulung für seine neue Tätigkeit teilzunehmen. Und alleine schon diese Frage zu stellen trifft bei mir leider auf Unverständnis.
    Selbst wenn er nicht verpflichtet wäre, sollte er ein Interesse haben, sich für seine neue Tätigkeit soweit es geht zu qualifizieren.


    Aber besonders viel Interesse an diesen Forum und an den Antworten auf seine Frage hat er ja auch nicht. Vielleicht haben die ihm genauso wenig gepasst wie sein neuer Job... :rolleyes:

  • mehr als tot geht nicht....... und gemessen an einigen anderen Branchenforen sind wir noch recht Lebendig.... auch wenn vieles inzwischen bei FB läuft (leider)


    Als Rentner kann ich leider auch nichts mehr aus eigenem Erleben beitragen.


  • Wird meine erste und auch letzte Frage in diesem Forum gewesen sein, wenn man von einigen Leuten so blöd angegangen wird.
    Ich dacht eigentlich das ein Forum für solche Dinge erstellt wurde.
    Schade !!! :(

  • Sei uns bitte nicht böse, aber der Humor ist bei jeden anders und einige von uns haben bereits einige Erfahrungen gemacht und nicht immer gute.


    Bitte nicht immer alles ernst nehmen bzw. zustreng sein.
    Mfg

  • der paragraph gilt deutlich, für im gewerberegister eingetragene "wach und sicherheitsdienste.... mir ist klar das mit der [lexicon='bewachung'][/lexicon] durch dienstleistungsvertrag schon eine gewerbsmäßige [lexicon='bewachung'][/lexicon] erfolgt , jedoch gelten die vorschriften nur für eingetragene unternehmen .


    hört mal auf ihn runter zu machen,natürlich hätte das Unternehmen sich mit dieser Frage beschäftigen müssenoder auch er selber aus Eigeninitiative , aber wir haben alle mal angefangen oder nicht? die Frage zeigt doch schon dass er wissbegierig ist


    nur weil er nicht Vorbilds schulbuchmäßig eine Unterrichtung bei der IHK oder gar die [lexicon='Sachkundeprüfung'][/lexicon] dort abgelegt hat lange noch kein Grund zu behaupten er wäre nicht geeignet weil er sich nicht selber um seine kenntnisse kümmert .... auch wenn er schon lange da arbeitet besser spät als nie die Frage oder


    und vergesst mal nicht das die meisten hier denke ich aus freien willen in den Sicherheitsbereich gegangen sind , stellt euch vor ihr Wäret jahrelang im Objektschutz tätig und damit ihr nicht auch im Job verliert müsst ihr ab dem nächsten Tag anfangen Stein auf Stein als Maurer zu sitzen ist doch klar dass da die Motivation eine andere ist ist nur menschlich


    aber mal was anderes mich persönlich würde interessieren wie das Unternehmen dich weiter vergütet ?aufgrund der Vertragsinhalte deines alten Angestelltenvertrages oder wurde ein neuer gemacht oder wie darf ich das verstehen

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