Nur 12 Stunden Schichten

  • Guten morgen liebe Gemeinschaft.
    Wahrscheinlich wurde die Frage schon in etlichen anderen Unterthemen schon beantwortet. Sorry dafür.


    Wir sind gerade in Verhandlungen mit verschiedensten Ansprechpartnern bei uns in der Firma. Wir sind aktuell Dienstleister bei einem bekannten Unternehmen. Wir selber wollen nun von den 12 Stunden weg. Wir wissen ja alle das der Job in der [lexicon='Sicherheitsbranche'][/lexicon] teilweise nicht sehr Familienfreundlich ist.


    Wir arbeiten zu 90% nur in 12 Stunden Schichten. Mal nur 3 Tage und 1 Tag frei. Aber auch 6-7 Tage hintereinander. Stets aber immer 12 Stunden.


    Jetzt zu meiner Frage. Wie viele 12 Stunden Schichten sind tatsächlich erlaubt. Ab wann braucht man einen Ausgleich?


    Gibt es dort was rechtliches was man den Leuten auf den Tisch knallen kann bezüglich erlaubten Arbeitszeiten?


    §/[lexicon='DIN'][/lexicon]?



    Ich hab mal was von "nur in Notfällen" 12 Stunden gelesen


    Sorry wenn es tatsächlich schon was in der Richtung gibt. Bin gerade natürlich auf einer 12 Stunden Schicht


    Liebe Grüße

  • Hallo tobi5000,


    das Thema 12 Stunden Schichten kommt im Bereich der Sicherheit immer wieder als Gesprächsthema auf den Tisch und
    ist sehr kompliziert zu Argumentieren mit den Vorgesetzten.


    Der Grundsatz laut Arbeitszeitgesetz sagt aus:

    Zitat

    § 3 des ArbZG ordnet an, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer 8 Stunden nicht überschreiten darf.


    Hierbei kann es eine Abweichung geben;

    Zitat

    Nach § 3 Satz 2 ArbZG ist eine Ausdehnung auf werktäglich 10 Stunden jederzeit zulässig. Voraussetzung ist aber, dass innerhalb eines sog. Ausgleichszeitraumes von sechs Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von acht Stunden werktäglich erreicht wird.


    Auf gut Deutsch 12 Stunden sind im Grunde nicht gestattet!
    Leider ist im Sicherheitsgewerbe die 12 Stunden Schicht üblich und viele akzeptieren es um auf ihr Geld zu kommen.


    Jetzt kommt aber das was sich zu nutze gemacht wird um das ganze "Legal" zu gestalten:

    Zitat

    Die Ausnahme des §7 ArbZG bezieht sich auf eine tarifvertragliche Möglichkeit, die ArbZ zu verlängern, aber diese Möglichkeit besteht ausschließlich wenn die ArbZ regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst enthält.


    Bereitschaftsdienst heißt hier das Zauberwort! Soweit ich das jetzt im Kopf habe (sry da hab ich jetzt nix genaues zu) musst du von den 12 Stunden mindestens 4 Stunden in Bereitschaft verbringen damit es erlaubt ist.


    Jetzt gilt es zu definieren was Bereitschaftsdienst bzw. Arbeitsbereitschaft ist und da gehen die Meinungen von Gesetz/Arbeitnehmer und Arbeitgeber weit auseinander.
    Mein letzter Chef meinte "Wenn ihr in den Zentrale sitz und die Kameras überwacht arbeitet ihr ja nicht sondern seit in Bereitschaft"
    Natürlich totaler bullshit, daher hat das Arbeitsverhältnis nicht lange gehalten.


    In 12 Stunden Schichten wurde bei uns auch gearbeitet. Bei uns galt die Regelung "Maximal 60 Stunden pro Woche" also mehr als 5 Tage am Stück in der Woche war nicht drin. Dann gab es in der Regel 2 Tage frei und es ging weiter.


    Es gibt hier aber Leute die viel mehr Ahnung haben als ich, vielleicht gibt es ja mehr antworten.


    Gruß
    Artanis

  • Vielen Dank schon mal für deinen Beitrag. In unserem Fall ist es natürlich schwer zu sagen, was Bereitschaft ist und was nicht.


    Denn wir haben am Tag mit hunderten von LKWs zu tun. Es ist selten das innerhalb von 2 Min mal keiner kommt. Wir sind also permanent in Bewegung, 12 Stunden lang. Wenn tatsächlich mal keiner kommt, sind das nur wenige Minuten. Diese Ruhe zwischendurch kann man auf keinen Fall pro Tag auf 4 Stunden summieren.


    Also wäre es theoretisch (auch wenn schwer zu beweisen) bei uns die 12 Stunden nicht erlaubt?


    Schwieriges Thema

  • Eine Frage dazu:


    Wenn auf 8 Stunden gegangen wird, ist auch der Lohn nicht mehr der gleiche.


    20 * 12 = 240 Stunde


    20 * 8 = 160 Stunden


    Ist das trotzdem noch ok für Euch?


    Wenn Ja und alle Mitarbeiter aus dem Objekt sind damit zu frieden, dann ist es das Beste was eurem Chef passieren kann.


    Dann muss wohl noch mindestens ein Kollege mehr ins Objekt, aber das ist nur von Vorteil.

  • Was sagt der Arbeitsvertrag? Erkennt der Arbeitgeber die Tarifvertträge an, bzw. besteht [lexicon='Allgemeinverbindlichkeit'][/lexicon] der Tarifverträge?

    In meiner physisch, soziologischen Konstellation manifestiert sich die absolute Dominanz positiver Impressionen meines Individiums

  • 12-Stunden- Schichten sind zwar branchenüblich, aber rechtlich überhaupt nicht ok!


    ArbZG - Arbeitszeitgesetz ...

    § 7 Abweichende Regelungen

    ...
    4.abweichend von § 6 Abs. 2a)die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich hinaus zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,

    ...


    Diesen Punkt erfüllen im Gewerbe fast keine Firmen. Gemäß Urteilen der Arbeitsgerichte (...vielleicht könnte da jemand mal einen Link einstellen...) muss diese vorgenannte Zeit mindestens 40% einer Schichtzeit betragen!

  • Wie wäre es denn wenn Ihr einfach ein andres Schichtmodel einführt.


    Beispiel: Wechelscicht


    Tag und Nachtschichten


    Ein Tag 12 Stunden Schicht den nächsten frei.


    Aufbau: 2 Wochen Tagschicht und 2 Wochen Nachtschichten


    Eine Woche T3 also drei Tagschicht in der Woche
    Eine Woche T4 also vier Tagschichten in der Woche


    Das gleiche Nachts N3 u. N4


    Also immer eine Schicht und eine frei so kommt ihr von den 240 und mehr Stunden runter und die Mitarbeiter sind auch zufriedener.


    Ist nur ein Beispiel muss man halt noch ausarbeiten.


    Gruß


    Sicherheitsberatung,Sicherheitsberatung Schindler - Home

    • Was ist denn das für ein Schichtmodell?
    • "Pause" und "Bereitschaft" sind zwei verschiedene Dinge.
    • Ein "Schichtmodell" muss mit mehreren Schichten immer einen Dienst mit 24 Stunden abdecken, und das mit möglichst moderaten Zeitbedingungen für die Beschäftigten.
    • Die Leute müssen vom erzielten Lohn leben können, das funktioniert in unteren Lohngruppen mit 173 Monatsstunden = 40-Stunde-Woche definitiv nicht.
    • Wachbucheintrag hin oder her: Arbeitsbereitschaft nicht bezahlen geht gar nicht!Pause abziehen geht auch nicht, sonst hat die [lexicon='Dienststelle'][/lexicon] ein personelles Untersoll.
    • Die unbezahlte Pause ist für den Beschäftigten ohne Wenn und Aber Freizeit.

    PS: Wir schreiben hier über Bundeswehr-Objekte.

  • Hallo,


    Ich habe das mit den Bundeswehr Liegenschaften überlesen dann ist das klar


    Gruß

  • Aber am Prinzip Pause/Bereitschaft ändert das auch nicht....


    Eine Pause auf Abruf etc ist in meinen Augen nicht mit den gesetzlichen Lösungen vereinbar... das als Bereitschaftsumsetzung, ok.... unter bestimmten Spielregeln

  • Hallo,


    Ich mein ja auch Bereitschaft während der Dienstzeit natürlich bezahlt. Ist zwar keine offizielle pause aber man ruht trotzdem. Die 12 Stunden selbstverständlich voll bezahlt.

  • Grundsätzlich ist zu dem Thema 12 Std. Sichichten zu sagen, dass diese nur gefahren werden dürfen wenn dein Arbeitgeber im Arbeitgeber [lexicon='Verband'][/lexicon] vertreten ist und sich zur Tarifgebundenheit erklärt, s. massaker.


    Ich würde dir empfehlen, dir einmal deine Objektspezifische [lexicon='Dienstanweisung'][/lexicon] anzuschauen.


    Werden dir denn Pausen abgezogen?

  • Das JA und NEIN zu 12-Stunden-Schichten regelt das Arbeitszeitgesetz, und dazu gehörende repräsentative Arbeitsgerichtsurteile.


    Ob ein Arbeitgeber in einem [lexicon='Verband'][/lexicon] ist oder nicht, das spielt in dem Zusammenhang keine Rolle.


    Und ebenso hat die "Objektspezifische [lexicon='Dienstanweisung'][/lexicon]" damit nichts zu tun. Darin sind örtliche Gegebenheiten im Zusammenhang mit dienstlichen Tätigkeiten enthalten, normalerweise aber keine Schichtzeiten.


    Pausen werden in Bundeswehrobjekten grundsätzlich nicht abgezogen. Pause heißt nämlich: Der Mitarbeiter wird entwaffnet, kann machen was er will, und zählt für die Pausenzeit nicht zur Objektbesatzung. Dann ist die Sollstärke an Personal im Objekt nicht mehr erfüllt.

  • Zitat

    Ob ein Arbeitgeber in einem [lexicon='Verband'][/lexicon] ist oder nicht, das spielt in dem Zusammenhang keine Rolle.


    Ich weiß nicht wie du auf so etwas kommst, vlt. gelten bei AMIS und deren Hoheitsgebiet andere Gesetze? :D Wundern würde es mich nicht...


    Zitat

    Das JA und NEIN zu 12-Stunden-Schichten regelt das Arbeitszeitgesetz


    Gut dann wäre es ein klares NEIN, nicht zulässig.


    Es gibt jedoch natürlich wie immer Ausnahmen :D Im Arbeitszeitgesetz § 7 Abs.1 Nr.1 a, heißt es um ei­ne Verlänge­rung der tägli­chen Ar­beits­zeit bei Ar­beits­be­reit­schaft und/oder Be­reit­schafts­dienst durchzuführen müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein, s. unterpunkte:


    In die Ar­beits­zeit fällt „re­gelmäßig und in er­heb­li­chem Um­fang“ Ar­beits­be­reit­schaft oder Be­reit­schafts­dienst.

    Zitat

    Denn wir haben am Tag mit hunderten von LKWs zu tun. Es ist selten das innerhalb von 2 Min mal keiner kommt. Wir sind also permanent in Bewegung, 12 Stunden lang.



    ACHTUNG [lexicon='AUFSEHER'][/lexicon]: Ein im Be­trieb des Ar­beit­ge­bers an­ge­wand­ter Ta­rif­ver­trag, an den der Ar­beit­ge­ber recht­lich ge­bun­den ist, oder ei­ne Be­triebs- oder Dienst­ver­ein­ba­rung auf der Grund­la­ge ei­nes sol­chen Ta­rif­ver­trags se­hen die Ab­wei­chung vom Arb­ZG vor.


    U.s.w......


    Dazu möchte ich noch sagen das du dem Arbeitgeber auch einen Wisch unterschrieben haben musst, wo du als Ar­beit­neh­mer schriftlich in die Verlänge­rung dei­ner Ar­beits­zeit vor­ab ein­ge­wil­ligt hast.


    Also nochmal auf deutsch:


    Al­[lexicon='le'][/lexicon] oben ge­nann­ten Ab­wei­chungsmöglich­kei­ten - ob mit oder oh­ne Zeit­aus­gleich - set­zen vor­aus, dass in dem Be­trieb des Ar­beit­ge­bers ein Ta­rif­ver­trag, an den der Ar­beit­ge­ber recht­lich ge­bun­den ist, an­ge­wandt wird, und dass die­ser Ta­rif­ver­trag selbst die Ab­wei­chun­gen be­inhal­tet oder aber er­laubt, dass in Be­triebs- oder Dienst­ver­ein­ba­run­gen Ab­wei­chun­gen ge­schaf­fen wer­den. Auf nicht ta­rif­ge­bun­de­ne Ar­beit­ge­ber trifft dies al­les nicht zu, so dass sie bei der Ge­stal­tung der Ar­beits­zei­ten recht­lich be­nach­tei­ligt sind.

    Deswegen schaue bitte einemal nochmal wenn überhaupt vorhanden :D in deine Objektspezifische [lexicon='Dienstanweisung'][/lexicon] rein, ich wette mit dir das dort was ganz anderes drinne steht als was du real dort leistest.



  • in diesem gesamten Beitrag findest du bereits alle Antworten, @hallunanu.
    Wenn du weiter bei deinen Ansichten bleiben willst, werde glücklich damit!

  • Grundsätzlich ist zu dem Thema 12 Std. Sichichten zu sagen, dass diese nur gefahren werden dürfen wenn dein Arbeitgeber im Arbeitgeber [lexicon='Verband'][/lexicon] vertreten ist und sich zur Tarifgebundenheit erklärt, s. massaker.



    Normalerweise würde ich freundlich auf diese Fehlinformation hinweisen, wer aber die Frechheit besitzt auch noch dumme Antworten zu geben (Stichwort Amis) verdienst dazu nur eine Wertung -> Dummfug


    Theoretisch braucht es weder einen Tarifvertrag noch einen [lexicon='Anweisung'][/lexicon] die darauf basiert bzw muss diese dort nicht mal geregelt sein.


    Und einen Wisch muss ich auch nicht unterschreiben.... mal abgesehen davon das wir hier bereits das Arbeitszeitgesetz verlassen haben und uns im Bereich der Mitbestimmung des Betriebsverfassungsgesetz befinden.


    Bei dem Rest, wo wir uns dann wieder im Bereich des Dummfug bewegen.... brauchts dann keinen Kommentar mehr...

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.