Zu wenig Stunden aber auch nix im Vertrag stehen

  • Hallo
    Ich sollte erst meine Situation erklären. Ich arbeite seit fast 2 1/2 Jahren für eine Firma. Zuerst hatte ich 2 einjahresverträge und dann einen vertrag für ein halbes Jahr und ende März anfang april müsste ich meinen unbefristeten kriegen. Jetzt gab es aber seit einem halben Jahr viel ärger mit einem Kollegen und da die Firma nicht wusste von wem aus der ärger kahm haben die 2 neue einarbeiten lassen. Der andere Kollege ist inzwischen weg und sowohl die als auch die fima wo ich an der pforte bin sind sich einig das ich nicht das problem war. Allerdings sind wir dadurch jetzt 4 Leute auf einem Posten für 3 und somit zu viele. Jetzt habe ich den März Dienstplan erhalten und nur 135 stunden amstatt meiner üblichen 175-200 Stunden. Allerdings wurde mir nur persönlich gesagt das ich mindestens 173 und höchsten 223 stunden habe. Im vertrag steht nix sondern nur immer wieder "wie im Manteltarifvertrag" aber finde keinen aktuellen. Meine Frage also
    1. Dürften die mich auf so wenig stunden sitzen lassen?
    2. Wie lange würdet ihr sowas mit machen (den wenn die nicht bald einen versetzen geht es wohl so weiter)?
    3. Was ist wenn ich mich z.b. Krank melde in einer Woche wo ich laut Dienstplan nur 3 Tage arbeite? Bekomme ich dann auch nur die 3 Tage bezahlt? Erwähne es deshalb weil ein Kollege mal nur 50 Stunden auf dem Dienstplan hatte und sich dann das Bein gebrochen hat, aber er kann doch nix dafür das die ihm so wenig stunden gegeben haben oder?

  • Moin,


    1. Kannst du die genaue Formulierung des Paragrafen im Vertrag nennen? Das Problem ist, oft werden sie so allgemein formuliert, dass man nicht direkt eine Mindeststundenzahl schlussfolgern kann, auch wenn man dies vermutet. Ansonsten gilt GewO §106, d. h. im Prinzip kann er machen was er will, solange er es nicht übertreibt, d. h. deine Interessen übermässig benachteiligt.


    2. Das kann dir keiner Beantworten, da es von sehr vielen individuellen Faktoren abhängt, wie Mobilität, Finanzsituation,... Ich bin jung, habe einen Sicherheitsmeister, ich würde schnell wechseln. Wenn man ein Haus gebaut hat und zwei Kinder, sieht das schon ganz anders aus.


    3. Das Krankengeld wird lt. den mir bekannten Tarifverträgen berechnet wie das Urlaubsgeld. D. h. es wird der Grundlohn der letzten 3 Monate genommen (manchmal auch 12 Monate je nach Bundesland) und dies ohne Zuschläge auf die Krankheitszeit umgerechnet. D. h. die Anzahl der Schichttage hat keinen Einfluss.


    Im Endeffekt bleibt dir nichts anderes übrig, als das Gespräch zu suchen.


    Es gibt durchaus interessante juristische Mittel wenn du Druck ausüben möchtest, wie zum Beispiel das Abmahnen des Arbeitgebers (es ist nicht nur einseitig von AG zum AN, es geht auch umgedreht), aber die wahrscheinlichen Folgen kannst du dir ja denken.


    VG