Mitführen von CS GAS

  • Hallo
    ich bin neu in dem Geschäft und wollte mal fragen ob man bei der Objektschutz
    CS Gas mitführen darf
    und wie es aussieht mit denn Kleinen Waffenschein


    MFG

  • Hallo und willkommen im Forum!


    Zu Beginn schon mal ne kurze Frage: Wozu benötigst du im Objektschutz einen "Kleinen Waffenschein"?


    Gruß
    SF

  • Zitat von schoppe

    Hallo
    ich bin neu in dem Geschäft und wollte mal fragen ob man bei der Objektschutz
    CS Gas mitführen darf
    und wie es aussieht mit denn Kleinen Waffenschein


    MFG


    Hi und Hallo


    So fangen wir mal an Cs Gas kannst du jederzeit mitführen, wenn du es nicht offen an der Kleidung trägst. Da wird dir auch kein Chef ein Strich durch die Rechnung machen, wenn du gescheit argumentieren kannst wofür du es brauchst.......... ähm für was? zu Verteidigungszwecken, da du ja alleine die nachtschicht schiebst und Außenbegehung hast. Da hat jeder Verständniß für. Dieses endet jedoch dann wenn du mit ner 700ml Csgas Terroristenpackung am besten noch am Gürtel besfästig durch die Hütte rennst. Das gibt dann definitiv mecker.


    Kleiner Waffenschein ??? Ist nicht dein Ernst oder ? Da wirst du von fast jedem Arbeitgeber zu hören bekommen das du wieder nach Hause gehen sollst und dann dort verweilen darfst. Fakt ist jede Reaktion ruft einen Gegenreaktion hervor. Du stehst mitten in der Nacht in deinem Objekt und stellst einen Einbrecher. Ziehst deine Gasknarre und richtest sie auf ihn. Da der Einbrecher nicht erkennen kann ob es sich um eine Gaswaffe oder eine scharfe Waffe hadelt zieht er wiederum seine Waffe und schießt auf dich. Ergo du hast im besten Fall Löcher im Bauch im schlimmsten Fall gehst du als Teesieb durch, was relativ endgültig ist. Das war mal ein Beispiel warum man son Mist nicht trägt. Anderes viel warscheinlicheres Beispiel. Du läufst Streife hast die Knarre dabei und der Inhaber des Objektes sieht dich mit Gasknarre am rumjoggen. Das erste was dieser gute Mann oder Frau macht ist telefonieren mit deinem Chef. Der wird dann schnellstmöglich am Objekt sein um dich A zu entlassen und B versucht er das Objekt zu behalten, weil der Inhaber sich maßiv durch die Knarre bedroht gefühlt hat und dein Fehlverhalten dafür verantwortlich ist. Wenn dein Chef Pech hat ist er sein Objekt los und bekommt wegen solchen Spirenzchen einen ganz üblen Ruf.


    Also ich denke mal du hast den §34a noch nicht gemacht oder ???

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • Zitat von schoppe

    Hallo
    ich bin neu in dem Geschäft und wollte mal fragen ob man bei der Objektschutz
    CS Gas mitführen darf
    und wie es aussieht mit denn Kleinen Waffenschein


    MFG


    War doch hoffentlich nur ein Scherz :?::?::?:

    I stay, I pray,
    I see you in heaven - far away


    I stay, I pray,
    I see you in heaven - one day

  • Hallo,



    mal zur Erinnerung...........DER KUNDE Bestimmt........ (was die Wachdödel so mit sich rumschleppen dürfen......)


    Der Kundenwunsch ist maßgebend.............
    Es gibt Kunden,die wollen :


    a) "Rambo" auf Urlaub.....sprich den Wachtelmann in voller "Montur" mit Handschellen,Gummiknüppel usw.


    aber genauso gibt es auch


    b) "Buttler" James........sprich der Kunde wünscht seinen Wachtelmann zwar in Uniform aber ansonsten absolut "harmlos"....



    Und an diesem Kundenwunsch sollte man sich orientieren.............

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • ...welchen Hund willst du denn abwehren?


    Brauch man den "kleinen Waffenschein" dann eigentlich um das Gas in die richtige RIchtung zu wedeln?


    Ok, der war böse(aber entspricht durchaus meinem Naturell *wachmann* )


    nun ernsthaft:


    suche dir lieber eine andere Verteidigungsmöglichkeit....ist rechtkich "einfacher".....


    Gruss ricon

  • Hallo oliver..
    ist schon alles richtig was Du schreibst, aber gilt nur für den privaten Bereich!
    denn:
    Das Bereithalten und Führen von Schreck- oder Gas-Schusswaffen ist bei der Durchführung von Wach- und Sicherungsaufgaben unzulässig (BGV C7 §19 Abs.4)


    @ Schoppe
    also, solltest Du den kleinen Waffenschein irgendwann erhalten oder bereits besitzen, mußt Du rechtlich gesehen Deine "Waffe" bei Dienstantritt wegschließen..

  • Zitat von bratensaft

    Hallo oliver..
    ist schon alles richtig was Du schreibst, aber gilt nur für den privaten Bereich!
    denn:
    Das Bereithalten und Führen von Schreck- oder Gas-Schusswaffen ist bei der Durchführung von Wach- und Sicherungsaufgaben unzulässig (BGV C7 §19 Abs.4)


    @ Schoppe
    also, solltest Du den kleinen Waffenschein irgendwann erhalten oder bereits besitzen, mußt Du rechtlich gesehen Deine "Waffe" bei Dienstantritt wegschließen..


    also Lieber Herr Bratensaft :D erstens habe ich lediglich von cs gas gesprochen, welches in die Hosentasche passt ( nicht von Gaskanrre). Zweitens habe ich aufgeführt warum es nicht ratsam ist eine Gaswaffe mit sich zu führen. Und es gibt Sicherheitsunternehmen die rüsten ihre Ma sogar mich Gasknarren aus (frag mich net warum issooooooo) und laß lieber mal meine abschreckenden Beispiele (auch wenn die her in den priv Bereich fallen) ist leichter so zu verstehen als nur ein Iss nicht erlaubt :twisted:
    So und du maßregel mich noch mal dann erzähle ich der Biene mal so einiges über dich *grins*

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • unterbreche euren Smalltalk wirklich ungern :wink: aber selbst CS im Objektschutz ist äusserst kritisch. lieber die Finger ganz weg. Tonfakurs oder ASP Kurs belegen, auf Backe fertig los teil 1-28 soll auch sehr effektiv sein.


    Es wird in Juristenkreisen seit einiger Zeit darüber diskutiert ob "Abwehrsprays", wenn dienstlich genutzt, nur noch den hoheitlichen zur Verfügung stehen soll und bei "privaten" dies grundsätzlich verboten wird(hier soll auch die Tierabwehr enger gefasst werden(nein auf Verantalltungen oder Objekten ohne Hundestreife ist nicht mit Tieren zu rechnen und somit das Mitführen solcher Sprays nur so zu deuten, dass diese von vorn herein geführt werden um gegen Menschen eingesetzt zu werden, was dann rechtlich zu einer anderen Bewertung führen kann(KANN!) und man sichj dann fragen lassebn muss ob der einsatz nicht provoziert wurde(ist nur eine der unangenehmen Fragen die dann aufkommen können)).


    nu ja...nur mal so.....Gruss ricon

  • ich wollte mit meinem Post auch net propagieren, das jeder mit dem Zeug in der Tasche rum joggen soll. Ich habs selber 4 Jahre gemacht und hatte nie was dabei. noch nicht mal ne Tonfa oder ähnliches.
    Im regelfall sollte niemand bewaffnet sein............ Ausnahme Chef verlangt es !!!

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • Nur mal so nebenbei:


    Der SMA darf KEINE PRIVATE WAFFE IM DIENST FÜHREN (außer Auftraggeber und Chef erlauben es ausdrücklich)


    CS Gas (Waffe oder Spray) ist eine Waffe nach Waffengesetz!!!


    Folglich: Nein, darfst Du nicht tragen!!!


    Gruß
    trainer


  • Nur mal so nebenbei CS Gas ist KEINE Waffe nach dem Waffengesetz, da es :::


    DAS TIERABWEHRSPRAY DARF AUSSCHLIESSLICH ZUR ABWEHR VON AGRESSIVEN TIEREN EINGESETZT WERDEN. BEI DIESEM VERWENDUNGSZWECK UNTERLIEGT ES NICHT DEM DEUTSCHEN WAFFENGESETZ UND DESSEN PRÜFVORSCHRIFTEN! DIE ABWEHRSPRAYS SIND ENTSPRECHEND DEKLARIERT!


    und noch was nebenbei du darfst es ab 14 jahren im Handel frei erwerben und mit dir führen.


    Bei der Gasknarre sieht es anders aus

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • Jeder in der Branche weiß, dass so gut wie keiner von "uns" CS oder Pfefferspray mit sich führt, weil er Angst vor einem Hund hat. Deswegen sollte das Mitführen - auch von CS oder Pefferspray - durch Dienstanweisung (Objekt oder allgemein ) in jedem halbwegs normalen Unternehmen von vornherein ausgeschlossen sein.


    Des weiteren gibt es ja noch die Geschichte, dass man ja nur Notwehrmittel mitführen und einsetzen darf, an denen man nachweislich eingewiesen und ausgebildet ist.


    In einer echten Notwehrsituation spielt das natürlich keine wirkliche Rolle, dass weiß auch jeder von uns. Ich persönlich würde es aber trotzdem nicht mitführen. Und wenn es irgendein Kunde ernsthaft wollte, dann wäre das für mich DER Anlass schlechthin mich von meinem AG an einem entspr. Gerät schulen und ausbilden zu lassen. So eine Chance würde ich mir nicht entgehen lassen. :wink:


    Hab' mir zwar auch einmal einen Trainingsspray gekauft und ausprobiert, aber ich bin mir ziemlich sicher, da gibt es mehr als "einfach drauf lossprühen". 8)

  • ich hatte aber auch schon mal vorher gesagt das ich persönlich nichts davon halte irgend etwas mit sich zu führen.
    ich hatte lediglich auf die rechtliche Grundlage hingewiesen, das es keine gibt die das mitsichführen von cs gas verbietet (abgesehen von der Dienstanweisung). Und ich wollte nur kurz klarstellen das cs gas nicht unters Waffengesetzt fällt.


    Ich war lange genug im Objektschutz hatte nie was mit.

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • ..und auch nur mal so:


    wer CS/Pfeffer an einem Objekt mitführt, an dem nicht wirklich mit einer Hundeattacke gerechnet werden kann, dem könnte in diesem Fall auch Vorsatz unterstellt werden....und Richter sind in Ihrer Entscheidung frei.....ergo das mit der Notwehr ist so ne Sache........aber war ja nur mal so :wink:



    Und mal zur Erbauung: Vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand




    Gruss ricon