Seepirateriebekämpfung durch Bewachungsunternehmen - Studien

  • Anbei ein paar Studien zur Maritimen Sicherheit bzw. Seepirateriebekämpfung durch Bewachnungsunternehmen:

    • "Bekämpfung der Seepiraterie - Rechtliche und tatsächliche Möglichkeiten zum Schutz deutscher Handelsschiffe" von der IMK-AG "Pirateriebekämpfung


    • "[lexicon='Diebstahl'][/lexicon], Raub und erpresserische Geiselnahme im maritimen Raum - Eine Analyse zeitgenössicher Piraterie" von Hambuger Beiträge zur Friedensforschung und Sicherheitspolitik


    • "Private Sicherheitsdienste auf Handelsschiffen" vom Institut für Friedensforschung

    Weiterführendes zum Thema unter Englisch | sowie weitere Veröffentlichungen Working Papers |

  • Sehr interessant, aber alles auch meinst schon ein bisschen älter und von den Realitäten und selbst vom Gesetzgeber überholt.


    Für den deutschen Markt ist das Thema derzeit aber auch recht uninteressant, weil die Marktsituation und die Rechtslage sich beissen.

  • Selbst wenn die Inhalte veraltet sind, ist das trotzdem eine interessante Lektüre, um zu lernen und zu verstehen, wie die politischen Entscheider und ihre ministeriale Arbeitsebene ticken und arbeiten.


    Die wiederum sind ja auch gezwungenermaßen immer ein wenig hinter den aktuellen Entwicklungen hinterher.


    Und wie die Autoren solcher Studien arbeiten, die meinen, sie hätten diesbezüglich die Deutungshoheit.


    Ich bezweifle, dass Du derzeit viel Neues wirst finden können. Die Rechtslage in Deutschland ist geschaffen und hat sich stabilisiert, die Gefährdungslage ist bis vor ein paar Wochen deutlich vorkommnisärmer geworden und der
    internationale Fokus hat sich mehr Richtung Syrien verschoben, so dass Lorbeeren für Studien primär dort zu verdienen sind.
    Und für das Gewerbe in Deutschland hat die Ernüchterungsphase eingesetzt.

  • Ein paar wissenschaftliche Aufsätze habe ich gefunden.




    "License to Kill? Staatshaftung und die Zertifizierung von maritimen Sicherheitsunternehmen" aus ZRP von 2012


    "Die präventive Begleitung von Handelsschiffen durch hoheitliche Kräfte in Seepiraterie betroffenen Gebieten " aus NZV von 2013


    "Seepiraterie-Bekämpfung durch private Sicherheitsunternehmen" aus NvWz von 2013

  • Bereits Aufsatz #1 ist stark tendenziös, von geringer Sachkenntnis geprägt und würde zumindest bei mir das Attribut "wissenschaftlich" nicht verliehen bekommen...


    ...dass das bei der Vita der Verfasser traurig und ein wenig betroffen, wundert mich aber leider nicht mehr.#


    #2 beschäftigt sich damit, wie man sich in D erfolgreich selber im Weg steht, die Zusammenfassung ist aber eine realistische Bewertung des Status Quo, die man so zur Kenntnis nehmen sollte.


    #3 beschreibt mehr (und wertet weniger) und ist aktueller, als Überblick über den §31 [lexicon='GewO'][/lexicon] taugt er, geht aber auch nicht tiefer auf die Materie ein.


    Alles trotzdem interessante Lektüre, dennoch gehen auch die drei Dinger nicht auf die letzten beiden Jahre ein und sind für das Thema "zu alt" und dienen letztendlich nur noch der Dokumentation von Vergangenem.

  • Auch wenn ich für diese Art von Job vielleicht den falschen militärischen Hintergrund hätte (Heeresmusikkorps), so schiele ich interessehalber trotzdem immer mal gerne mit einem Auge auf dieses Thema.


    Mein letzter Stand war, dass die Politik sich dringend mit dem Gedanken beschäftigen sollte/wollte, unter diesen extremen Bedingungen unter das Kriegswaffengesetz fallende Waffen für private Dienstleister zuzulassen.


    MartinL, Du schreibst, die Rechtslage sei geschaffen. Haben sie's inzwischen ganz verboten oder darf der seebestiefelte SMA jetzt mehr mitbringen, als seinen 5-Schüsser?


  • Mein letzter Stand war, dass die Politik sich dringend mit dem Gedanken beschäftigen sollte/wollte, unter diesen extremen Bedingungen unter das Kriegswaffengesetz fallende Waffen für private Dienstleister zuzulassen.


    MartinL, Du schreibst, die Rechtslage sei geschaffen. Haben sie's inzwischen ganz verboten oder darf der seebestiefelte SMA jetzt mehr mitbringen, als seinen 5-Schüsser?


    Der "seebestiefelte SMA" hatte (abhängig von Qualität und Organisationstalent der einsetzenden Firma) seit jeher mehr als seinen 5-Schüsser dabei. Das wurde ja erst mit Einführung der entsprechenden deutschen Rechtslage reglementiert - und das auf einem fast vernünftigen Niveau.


    Die Geschichte mit den Kriegswaffen war ganz schnell wieder vom Tisch. Aber ehrlich gesagt braucht man das auch nicht. Was an "zivilen" Halbautomaten heute so verfügbar ist (national wie international), ist für die Verwendung in der Maritimen Sicherheit meist genauso geeignet, wenn nicht noch mehr. Da kommt es mehr auf Schiesstechnik und ggf. Optiken an und weniger darauf, ob etwas eine Kriegswaffe ist oder nicht.
    Kriegswaffen sind vielmehr hinderlich, da man sich bei so einem Job naturgemäß durch eine Vielzahl von Hoheitsgebieten mit vollkommen unterschiedlichen Rechtslagen und vor allem Rechtssystemen bewegt. Das macht die Genehmigungslage für Ein- und Durchfuhren richtig kompliziert. So kompliziert, dass die eine oder andere Firma vor manchen Häfen ihre Waffen lieber in's Wasser geschmissen hat, als sich das anzutun... :rolleyes:


    Die einschlägige Rechtslage ist durch §31 [lexicon='GewO'][/lexicon], §28a [lexicon='WaffG'][/lexicon], SeeBewachV und SeeBewachDV und Regelungen hinsichtlich Sammelausfuhrgenehmigungen nach AWV geschaffen worden. Da werden zwingend eine Lang und eine Kurzwaffe als Ausrüstung vorgeschrieben und die Größe des Bewachungsteams reglementiert auf eine Mindestanzahl von vier Wachpersonen. Und da ist die Krux, denn der Markt zahlt derzeit zwei, höchstens drei Mann, wenn die annähernd westeuropäische Entlohnung erwarten...

  • @MartinL


    Das ist der aktuellste Artikel den ich finden konnte:


    "Private [lexicon='Gefahrenabwehr'][/lexicon] auf hoher See - Die Zulassung maritimer Bewachungsunternehmen im Spiegel völkerrechtlicher und grundgesetzlicher Privatisierungsschranken" von Dr. Steffen Kommer aus der DÖV - Zeitschrift für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften Heft 06/2016.

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