• Hallo ,


    mein Arbeitgeber (NRW nicht tarifgebunden) fordert von allen Mitarbeitern das Unterschreiben einer Anlage zum Arbeitsvertrag.
    Hierin wird vereinbart, dass der gezahlte Lohn auf 10,90 € + Objektzulage 0,25 € erhöht.
    Dies ist genau der Betrag, der auch im Tarifvertrag Lohngruppe 8 steht.
    Die Lohnerhöhung laut LTV NRW wird bereits seit Januar 2016 gezahlt.


    Der LTV NRW ist für Allgemeinverbindlich erklärt und somit auch für nichttarifgebundene Arbeitgeber bindent - daher verstehe ich nicht, warum ich dies nochmals unterschreiben soll.


    Kann mir hier jemand eine Info zu geben????

  • Das der LTV allgemeinverbindlich ist, ist mir bekannt, es geht um die zusätzliche Vereinbarung die unterschrieben werden soll.


    Ich sehe keinen Sinn darin. Waru, soll ich etwas u terschreiben, was eh schon im Tarifvertrag steht??

  • Ich denke, das sich die gewünschte Unterschrift auf die Objektzulage bezieht. Anderes Objekt, Zulage weg. Damit keiner sagen kann ...habe doch 11,15 die Stunde... wenn er das Objekt wechseln muß.

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