Wer von euch geht nachts unbewaffnet auf die Straße?

  • Die Überschrift ist auch schon meine Frage.


    Alle meine Kollegen haben (In Deutschland verbotene) Waffen im Dienst dabei, natürlich ohne Wissen vom Chef. Ich hab nur ne lange Taschenlampe aus Metal( die auch ganz schlecht rauseitert) aber nicht verboten ist.
    Bin ich zu neu im Wachgewerbe und das ist normal oder bin ich in der falschen Firma?
    Ich hoffe auf guten Rat von euch.

  • Kann mich dem nur anschließen...
    Bis jetzt habe ich noch nie eine Waffe (egal in welcher Form) gebraucht. Bin jetzt 16 Jahre in der Branche tätig und da ist mir schon der ein oder andere "Rambo" untergekommen. Kann bei so etwas nur den Kopf schütteln.


    Alle meine Kollegen haben (In Deutschland verbotene) Waffen im Dienst dabei, natürlich ohne Wissen vom Chef.


    Dieses führt dann dazu, das sie sich im Falle einer [lexicon='Notwehr'][/lexicon] trotzdem strafbar machen, zudem mit sofortiger Wirkung gekündigt werden könnten. Und sollte wegen diesen Waffen der Auftraggeber den Bewachungsvertrag kündigen, so ist der Waffenträger im Zweifelsfalle auch noch Schadensersatzpflichtig gegenüber dem Sicherheitsunternehmen für entgangene Gewinne.


    Da fällt mir doch glatt ein Bibelspruch zu ein: "... denn sie wissen nicht was sie tun."

    Der Ungebildete glaubt das, was ihm paßt.
    (Ludovico Ariosto)

  • Ich bin seit 1994 im Sicherheitsgewerbe in verschiedenen Funktionen tätig, dabei war und ist auch immer mal wieder ein Einsatz nachts und alleine, mit oder ohne Auto.
    Ich habe in dieser Zeit noch nie einen waffenrechtlich relevanten Gegestand mitgeführt und auch noch nie eine Situation erlebt, in der mir ein solcher weitergeholfen hätte.
    Insofern - nein, Du bist ganz und gar nicht falsch mit Deinem Verhalten.

  • Danke für die Antworten. Ich sehe das auch so. Sowas gehört einfach nicht ins Wachgewerbe.
    Die Folgen vom Gebrauch solcher Gegenstände kenne ich aber die Kollegen wohl kaum sonst würde keiner so ein [lexicon='Risiko'][/lexicon] eingehen.
    Haben auch alle nur die Unterrichtung.

  • Nein ich habe auch nichts bei. Unsere Firma will es auch nicht und verbietet es ausdrücklich in der DA.
    Passiert ist in den Jahren auch noch nie was was dem Einsatz dieser Mittel rechtfertigen würde.


    schulle

    Niemand ist nutzlos und wenn dieser nur als schlechtes Beispiel dient

  • Ich mache auch Nachtschichten, allerdings nicht Revier. Nur Objekte auch mit Aussenrundgängen und niemand aus meiner Firma trägt Waffen oder Pfefferspray bei sich. Soweit ich weiß. Wenn deine Kollegen Pech haben, führen sie verbotene Waffen mit sich und das ist strafbar. Hab mir schon gedacht das die nur die Unterweisung haben.Teilweise von tuten und blasen keine Ahnung.Ich will natürlich nicht alle über einen Kamm scheren. Aber solche Leute machen den Ruf immer mehr kaputt.
    Halte du dich am besten an die Dienstanweisung und eine große Taschenlampe darf man ja führen.
    Wenn deine Kollegen diese mitgeführten "Waffen" benutzen im Rahmen einer [lexicon='Notwehr'][/lexicon] muss die Verhältnismäßigkeit stimmen ansonsten sind die über die [lexicon='Notwehr'][/lexicon] und werden wegen Körperverletzung angezeigt und dann ist der Job weg.
    Mach du einfach deine Arbeit. :-)


    Wünsche allen frohe Pfingsten und wer arbeiten muss wie meiner einer, ruhige Schicht

  • Teilweise von tuten und blasen keine Ahnung


    Starke Worte für jemanden, der sowas hier schreibt:



    Wenn deine Kollegen diese mitgeführten "Waffen" benutzen im Rahmen einer [lexicon='Notwehr'][/lexicon] muss die Verhältnismäßigkeit stimmen ansonsten sind die über die [lexicon='Notwehr'][/lexicon] und werden wegen Körperverletzung angezeigt und dann ist der Job weg.


    :rolleyes:

  • Ganz kurz:
    Verhältnismäßig = geeignet + erforderlich + angemessen


    geeignet = Handlung muss zum legitimen Ziel führen oder zumindest dieses fördern
    erforderlich = Das mildeste Mittel, das zum legitimen Ziel führt
    angemessen = die sog. Rechtsgüterabwägung


    Alle Merkmale müssen zutreffen, und nicht nur die Erforderlichkeit.

    Ein Beispiel:

    Ein Kind klaut Kirschen aus deinem Garten und du prügelst ihn raus.
    geeignet, da die Handlung zum legitimen Ziel, dein Eigentum zu schützen, führt.
    nicht erforderlich, da aus der allgemeinen Lebenserfahrung heraus bereits dein Erscheinen oder Rufen das Kind in die Flucht schlagen würde. Prügeln wäre nicht nötig gewesen.
    nicht angemessen, da die körperliche Unversehrtheit des Kindes viel höher wiegt als der Schutz von einigen Kirschen.


    geeignet, aber nicht erforderlich und angemessen = nicht verhältnismäßig

  • Danke für die Verbesserung, Gibt halt so Tage wo ich Wortfindungsstörungen habe und mich dann nicht klar ausdrücken kann. Und natürlich lasse ich mich kritisieren, war von euch auch angebracht. Als ob ihr so was nicht kennt.......


    @MartinL
    Jup es sind starke Worte die ich auch so meine, abgesehen das ich mich in meinem Text etwas falsch ausgedrückt habe und "cino55" mich netterweise verbessert hat anstatt von oben herab "Och Nö " usw zu schreiben.
    Ich kann sehr gut mit Kritik umgehen, mal davon ab.

  • Leider hat cino555 die Bedeutung der Begriffe im Fall der [lexicon='Notwehr'][/lexicon] immer noch falsch erklärt, insofern bleibe ich dabei, dass Du mit der Aussage "von tuten und blasen keine Ahnung" vorsichtig sein solltest, bevor Du sie anderen mit leicht angehobener Nase um die Ohren haust. Das wirkt... ungünstig. Dann musst Du Dich auch nicht wundern, wenn ein absichtlich in der gleichen Art und Weise vorgetragenes "Och nö" kommt.
    Das ist gar nicht mal so böse gemeint, wie es klingen mag, soll Dir aber sowas wie einen Spiegel vorhalten. ;)


    Selbst nach meinem Hinweis scheinst Du es ja nicht zu merken, was an Deiner Aussage gravierend falsch ist.

  • @MartinL , Könntest du vielleicht erläutern, was an der Erklärung/Definition falsch ist? Die Definition ändert sich nämlich auch im Fall der [lexicon='Notwehr'][/lexicon] nicht.

  • Die Definition von Verhältnismässig ändert sich nicht, richtig.


    Bei der [lexicon='Notwehr'][/lexicon] ist aber die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung zu prüfen bzw. zu beachten, nicht aber deren Verhältnismäßigkeit. Eine Abwägung der betroffenen Rechtsgüter findet bei der [lexicon='Notwehr'][/lexicon] im Gegensatz z.B. zur [lexicon='Nothilfe'][/lexicon] grundsätzlich nicht statt *.


    Natürlich hängt die Erforderlichkeit der Abwehrhandlung von Art und Maß des Angriffs ab, im Gegensatz zu einer Situation, in der ich die Verhältnismäßigkeit prüfen und wahren muss, darf ich hier aber das Verteidigungsmittel und die Form der Abwehrhandlung so wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der [lexicon='Gefahr'][/lexicon] sicher gewährleistet ist.


    Führe ich mehrere Abwehrmöglichkeiten mit, so bin ich nicht verpflichtet, die für den Angreifer minder einschneidende zu nutzen, wenn mir während des Angriffs nicht die Zeit für eine zuverlässige Beurteilung verbleibt, um dessen Gefährlichkeit korrekt einzuschätzen (z.B. SRS-Waffe oder echte?) und um die Geeignetheit des milderen Abwehrmittels zur sofortigen und endgültigen [lexicon='Abwehr'][/lexicon] der [lexicon='Gefahr'][/lexicon] zweifelsfrei sicherzustellen.


    Habe ich tatsächlich Zeit und Möglichkeit, diese Abschätzung sicher durchzuführen, dann muss ich natürlich das mildest geeignete Mittel nutzen, dass den Angriff sofort und sicher beenden kann und das ich zur [lexicon='Abwehr'][/lexicon] des Angriffs zur Verfügung habe. Das ist aber nicht gleichzusetzen mit einer sicherzustellenden Verhältnismässigkeit der Verteidigungshandlung. Das ist ein (für den einen oder anderen vielleicht nicht so klarer, aber dennoch deutlicher) Unterschied!


    * Das in der Rechtssprechung angeführte "krasse Missverhältnis" zwischen angegriffenem Rechtsgut und dem durch die Verteidigungshandlung verletzten Rechtsgut sollte bei korrekter Prüfung einer Erforderlichkeit nicht auftreten.



    Insofern ist die indirekt gemachte Aussage, dass man zum einen in der Lage sein sollte, Notwehrsituationen in ihrer häufig auftretenden Kürze dennoch halbwegs sicher rechtlich beurteilen zu können, durchaus richtig. Da hilft es natürlich, wenn man sich ein wenig mit dem Thema beschäftigt - und es hilft wenig, wenn man irgendwelche Stammtischparolen weiterträgt, vor allem, wenn sie dann noch inhaltlich falsch sind.


    Auf jeden Fall sollte man sich der Wahl mitgeführter Selbstverteidigungsmittel bewusst sein (was darf ich, was darf ich nicht, was deckt die Dienstanweisung, was ist im Rahmen meiner Dienstausübung und im Rahmen des Auftrags geboten und angemessen, worüber sollte ich mit meinem Vorgesetzten ggf. mal reden?), weiterhin sollte man in deren Umgang auch ausreichend geübt sein, denn das reine Rumschleppen bringt ziemlich wenig und last not least sollte man - wenn man sowas mitführt - auch einen ausreichenden Verteidigungswillen haben, sonst geht sowas schnell schief.


    Last not least: Ein mitgeführtes Verteidigungsmittel sollte nicht bedeuten, dass man Streit sucht. Das beste Verteidigungsmittel ist das, das man nie einsetzen muss, weil man präventiv arbeitet. Dennoch sehe unter diesen Voraussetzungen keinen Grund, auf geeignete Verteidigungsmittel zu verzichten - was auch immer das für jeden einzelnen und für die verschiedenen Tätigkeiten bedeutet. Manch' einer braucht vermutlich ausser einem Handy tatsächlich gar nichts. Manch' ein anderer dagegen deutlich mehr.

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