Hallo,
ich bin kurz vor Ende meiner Aubildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit und würde gern nach meiner Ausbildung zur Meisterschule gehen. Meine Frage ist, da ich von meinem Aubildungsbetrieb übernommen werde, ob es verpflichtungen vom Arbeitgeber gibt ob er mich an diesem einen Tag in der Woche freistellen muss. Ich hatte vor meinen Meistertitel in Teilzeit zu machen, heisst also ich gehe jeden Samstag von 8:30-14:30 Uhr in die Meisterschule und kann daher Freitag keine Nachtschicht und Samtags keine Tagschicht übernehmen. Also wie gesagt meine Frage ist ob der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist oder nicht.
Danke im vorraus für eure Antworten..