Firmenwaffenschein - was darf man, was nicht?

  • Hallo zusammen,
    die Firma XYZ ist im Besitz eines Firmenwaffenscheins, dieser läuft auf den Geschäftsführer. Die MA führen Waffen am Objekt, der Schichtführer muss nun
    im Dienst auch von Objekt zu Objekt fahren. Dabei führt auch er eine Waffe. (Kopie von WS, WBK, IHK und Waffensachkunde ist am Mann)
    Soweit dürfte das ja auch ok sein.


    Darf der Schichtführer die Waffe auch beim Tanken tragen? (Wird immer an der gleichen Tankstelle getankt, der Pächter hat kein Problem damit)


    Und darf man z.B. auch mal vom direkten Weg abbiegen um z.B. den Drive-in bei MCKotz zu benutzen? Dürfte man evtl. sogar z.B. beim Bäcker mal schnell anhalten und reingehen um sich was zu essen zu hohlen?


    Vielen Dank für eure Antworten,


    Holzauge

  • Also, wenn es ein Firmenwaffenschein ist, dann läuft er auf die Firma. Wozu schleppt er denn die WBK. IHK usw mit rum. Wenn du wissen willst was er darf oder nicht darf ..es steht in besagtem Waffenschein drin. Was sind das denn für Objekte, wenn man fragen darf?? Normalerweise darf er/ sie während der Dienstzeit alles. Essen Trinken aufs Klo gehen, tanken halt alles was zum normalen Dienstablauf gehört. Alles natürlich etwas enger gehalten weil er ja keinen auf ihn selber ausgestellten WS hat. Dürfte aber alles kein Problem sein, muss die Knarre ja bei Dienstende eh abgeben, nehme ich mal an?? Sollte ausschließlich Objektschutz als Bedürfniss eingetragen sein könnte es allerdings Probleme geben. Wie gesagt es müsste drinstehen. ....Pond??????....

  • Also im Waffenschein steht in etwa "für alle MA der Firma im Rahmen ihres Bewachungsauftrages". Ansonsten ist nichts näher definiert. Und das mitführen der Sachkundenachweise ist eine Dienstanweisung. Ist das rein rechtlich also gar nicht notwendig? Pond ist korrekt, Objekte sind demnach US Liegenschaften.

  • Zitat von holzauge


    Darf der Schichtführer die Waffe auch beim Tanken tragen? (Wird immer an der gleichen Tankstelle getankt, der Pächter hat kein Problem damit)


    Was sagt der gesunde Menschenverstand? Tanken muss er. Und soll er dabei seine Waffe unbewacht in seinem Fahrzeug liegen lassen? Sicherlich nicht.


    Zitat


    Und darf man z.B. auch mal vom direkten Weg abbiegen um z.B. den Drive-in bei MCKotz zu benutzen? Dürfte man evtl. sogar z.B. beim Bäcker mal schnell anhalten und reingehen um sich was zu essen zu hohlen?


    Aus meiner GWT-Zeit kenne ich es so, dass man hierbei die Waffen im Panzer im Werteraum gelassen hat.

  • Zitat von holzauge

    Also im Waffenschein steht in etwa "für alle MA der Firma im Rahmen ihres Bewachungsauftrages". Ansonsten ist nichts näher definiert. Und das mitführen der Sachkundenachweise ist eine Dienstanweisung. Ist das rein rechtlich also gar nicht notwendig? Pond ist korrekt, Objekte sind demnach US Liegenschaften.


    Also wenn der Kollege nicht namentlich eingetragen ist, müsste er auf jeden Fall den Dienst und Personalausweis mitführen. Kann sein, dass er/ sie dann auch die Waffensachkunde mitführen müsste was aber unlogisch wäre, weil der Arbeitgeber oder die verantwortliche Person ohne den Nachweis der Sachkunde eh keine Waffe rausgeben dürfte. Aber da bin ich überfragt. Aber das Thema war schon hier, und Pond geniesst Sonderrechte. Und da US Liegenschaften in den Bereich befriedetes Besitztum fallen ist ein Waffenschein eh unnötig. Bist du sicher, dass es sich um einen Waffenschein handelt??

  • Zitat von Dwight

    Aus meiner GWT-Zeit kenne ich es so, dass man hierbei die Waffen im Panzer im Werteraum gelassen hat.


    So, du hast dich also mitten in der Stadt deiner scharfen und durchgeladenen Waffe entledigt, sie in diesem Zustand im Panzer liegenlassen und sie nach dem Einkauf ohne Überprüfung wieder eingesteckt??

  • @ Dwight


    Du fährst also an den Driv in Schalter und legst vorher deine Waffe in den Werteraum......mmmhhhhh....grübel

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat

    Bist du sicher, dass es sich um einen Waffenschein handelt??


    Ja, definitv um einen Waffenschein. Auch an den Posten liegt für jede Waffe seperat eine Kopie der WBK und des WS vor.
    Der Schichtführer hat auch genau das immer dabei.

  • Zitat von ghostguard

    @ Dwight


    Du fährst also an den Driv in Schalter und legst vorher deine Waffe in den Werteraum......mmmhhhhh....grübel


    Da natürlich nicht. Aber wenn man den Panzer verlässt um z.B. beim Beck dreimal Kaffee und Ami zu kaufen dann schon...

  • Zitat von senner


    So, du hast dich also mitten in der Stadt deiner scharfen und durchgeladenen Waffe entledigt, sie in diesem Zustand im Panzer liegenlassen und sie nach dem Einkauf ohne Überprüfung wieder eingesteckt??


    Keine Ahnung wie das die Kollegen gemacht haben.

  • Zitat von holzauge

    Ja, definitv um einen Waffenschein. Auch an den Posten liegt für jede Waffe seperat eine Kopie der WBK und des WS vor.
    Der Schichtführer hat auch genau das immer dabei.


    Wenn das so ist, und der Eintrag im WS heißt: " Für alle Mitarbeiter im Rahmen den B-auftrages" heißt, darf er/sie die Waffe ganz normal führen. Vom Anfang der Dienstzeit bis zum Ende incl. aller sachen wie Essen trinken tanken usw. Allerdings mit Dienstausweis und Perso. Aber wie gesagt bei Pond weiss das keiner so ganz genau.

  • Pond hat ja generell einen nicht so guten ruf, wobei ich dem was meine persönliche Erfahrung bis jetzt angeht nicht zustimmen kann. Hab zumindest schon für wesentlich üblere Firmen gearbeitet. Aber ich wollte hier auch keinen "Pond" threat aufmachen sondern nur mal die rechtliche Seite betreffend des Firmenwaffenscheins ansprechen. Da obliegen der Firma Pond genau die gleichen Rechtsvorschriften und Gesetze wie jeder anderen Firma in Deutschland auch. Den im Gegensatz zum weitverbreiteten Glauben sind die US Kasernen keine exterritoritalen Gebiete, das gilt nur für die Botschaften und auch da arbeitet Pond nach deutschem Recht (und nur nach deutschem!) Dazu gibt es bilaterale abkommen was Zivilbeschäftigte in Botschaften angeht.


    Ich glaube also nicht, dass Pond irgendeinen "Freibrief" hat. Ob sich dann aber tatsächlich mal eine Polizeistreife oder das Ordnungsamt dazu "herablässt" eine Kontrolle durchzuführen sei mal dahingestellt. Trotzdem ist es mir wichtig zu wissen was rechtlich erlaubt ist und was nicht.

  • Was alleine schon bei der besagten Firma nicht beachtet wird ist das die WBK und der WS in beglaubigter Kopie mitgeführt werden muss, die Firma spart aber lieber die Verwaltungsgebühr und legt normale Kopien ins Auto. Dadurch kann beim Polizeipolizist ein Problem entstehen. Zudem arbeiten ne Menge junge Leut (unter 25) bei der Firma ohne Fachpsychologischem Gutachten. Aber wo kein Richter auch kein Kläger :D

  • @ Holzauge


    Das Waffengesetz ist hier aber eindeutig. Wer außerhalb befried..blablabla eine waffe ...blablabla usw benötigt einen Waffenschein. Hier ist es erstmal zweitrangig ob es sich um einen " eigenen" oder Firmen ws handelt. Wenn allerdings die Auflagen so schwammig definiert sind wie in deinem / eurem Fall kommt hier die Verantwortung der verantwortlichen Person bzw des Inhabers zum tragen. d.h er bestimmt in wie weit sich der Bewachungsauftrag ausdehnt. zum Beispiel durch eine extra Dienstanweisung zum Führen der Waffen außerhalb blablabla usw. D.h. er( der führende) dürfte nur tanken, essen kaufen o.ä. wenn es der WS inhaber und somit der Verantwortliche gestattet. So sehe ich das übernehme allerdings keine Garantie für die Richtigkeit.

  • also wir haben auch an verschiedenen objekten waffen getragen und sind damit während des dienstes zum einkaufen gefahren egal wo immer es war ob im kaufhaus beim bäcker oder im krankenhaus.aber den sachkundenachweis un dessen andere führten wir nicht mit bis auf den ws von der firma

  • Zitat

    ist das die WBK und der WS in beglaubigter Kopie mitgeführt werden muss


    Wo ist das festgelegt? Das würde mich echt interessieren.


    Danke


    Ich habe nur das in der allgemeinen WaffVwV gefunden:


    Der Waffenschein wird in den Fällen des § 35 Abs. 3 WaffG auf den
    Inhaber oder einen Geschäftsführer des Unternehmens ausgestellt. In
    dem Zusatz sind die Arbeitnehmer dem Namen oder ihrer Funktion
    nach zu benennen ( z.B. "...gilt auch für die mit Sicherungsaufgaben
    betrauten Angestellten der ... Bank, die der Ausstellungsbehörde
    benannt werden"). Unter Umständen kann es zweckmäßig sein, für
    jede Waffe einen Waffenschein auszustellen.


    § 35 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c WaffG betrifft die Fälle, in denen jemand
    eine Schusswaffe von seiner Wohnung, seiner Betriebsstätte oder
    einem anderen befriedeten Besitztum zur Schießstätte, zum Ort der
    Instandsetzung oder in ein anderes befriedetes Besitztum, wo er sie
    mit Zustimmung des Hausrechtsinhabers bei sich haben soll, bringt
    oder von dort wieder zurückbringt. :?::?:


    Den Teil verstehe ich nicht ganz....

  • Frag mal bei deiner Behörde nach... Bei der WBK und dem WS handelt es sich um ein amtliches Dokument, diesebzüglich sind Kopien nicht zulässig. Die Behörde kassiert Verwaltungsgebühr dafür und das bringt Geld in die Kasse :lol:


  • Was gibts daran net zu verstehen :? Das erklärt sich doch von selbst.
    Also ich habe bei der besagten Fa.gearbeitet(3 Jahre) und wir hatten eine Beglaubigte Kopie des WS dabei,sowie Perso und
    Dienstausweis.Und ja,wir waren tanken,beim Meckes usw. etc.
    Die Polizei hat uns ab uns an mal angehalten,hatte aber nichts zu beanstanden.


    Gruß Wolfman 8)

    Semper fidelis
    Wo Wir sind,herrscht Chaos,aber wir können nicht überall sein.

  • Wo ist das Problem?
    Klar trage ich meine Waffe auch beim Tanken, beim Bäcker und bei Mc-Würg. Allerdingst dort möglichs verdeckt. Es ist erlaubt!
    Firmen-Waffenschein und Firmen-WBK müssen als beglaubigte Kopie mitgeführt werden. Personalausweis und Dienstausweis im Original.

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