12.000 VERDÄCHTIGE, Kinderpornoring im Visier
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12.000 ?
Junge,Junge...
Frage mich wie man das Verfahrenstechnisch bearbeiten will.... -
viel schlimmer ist das es so was hier in good old germany gibt. Unbegreiflich so was na ja was ist in dieser welt noch normal
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Gerade in „good old germany“. Schließlich sind hier die Strafen so niedlich Klein.
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12000 ? Krass hätte nicht gedacht das es doch so viele Schweine gibt. Bin mal gespannt was die Ermittlungen da ergeben.
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Zitat von cupper
Gerade in „good old germany“. Schließlich sind hier die Strafen so niedlich Klein.
§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
(1) Wer pornografische Schriften (§ 11 Abs. 3), die den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176 bis 176b) zum Gegenstand haben (kinderpornografische Schriften),
verbreitet,
öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornografischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und die kinderpornografischen Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornografischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.
(5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.
(6) In den Fällen des Absatzes 3 ist § 73d anzuwenden. Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 2 oder Absatz 4 bezieht, werden eingezogen. § 74a ist anzuwenden.
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Danke Landgraf, dies ist mir schon bekannt. Selbst die Maximalstrafe ist für so etwas noch viel zu wenig. Das Problem ist nur das in der Praxis meistens eine Bewährung verhängt wird.
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2 Jahre für den Besitz ??
Das ist verdammt viel....wir reden hier nicht von den eigentlichen Tätern.
Und natürlich gibt es Bewährung, wir haben rechtsstaatliche Prinzipiendie einem Ersttäter bestimmte Rechte einräumen.
Wärs dir lieber der Famillienvater landet gleich im Knast und damit die Famillie auf dem Sozialamt ?? -
12.000 sind doch nur die bekannten ich wette mit die die Dunkelziffer leigt bestimmt noch 3 bis 4 mal höher wenn nicht noch mehr
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Hier geht es um Kinder.
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Es geht bei dieser Straftat immer um Kinder...es gibt aber bei (fast) jeder Straftat Opfer.....
Die Tat ist ja an sich schon überhaupt nur mit Strafe bedroht weil es um Kinder geht....der Besitz von Tier- oder Gewaltpornos ist es nämlich nicht.
"Es geht um Kinder" ist kein Argument.
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Leider wahr. Die sollte man dran kriegen aber die sitzen meistens nicht in Deutschland. So leute hätten auch deutlich mehr als 2 Jahre verdient.
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Da ist die Strafandrohung ja auch bis zu 10 Jahren.
Aber die Server stehen ja eh in Tuvalu oder sonstwo....
Ohne Konsumenten aber kein Markt, insofern sehe ich das absolut als richtigen Schritt die Besitzer / Käufer hier mit ensprechend massiven Strafen zu bedrohen....absitzen muss er die Strafe nicht, es reicht wenn er es nicht wieder tut....
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ich finde trotzdem für solche Geschichten müßte es internationale Gerichte gben die so was regeln egal was für ein Land.
Solche Leute müßte man einspreen und nie wieder rauslaßen.
Die Kerle die sich so was angucken sollten aber auch ihr Fett weg bekommen, da sie ja wissen das sie etwas verbotenes tun.
Und bedenkt wie viele Kinder dafür leiden müssen -
Wie schon weiter oben gesagt, jedes Verbrechen hat seine Opfer, jedes Opfer ist gleichwertig.
Wenn sich jemand auf eine 84jährige kniet und ihren Schädel solange auf den Küchenboden hämmert bis schlussendlich über 50 Fragmente aus dem Knochen geworden sind ist das weniger schlimm weil es kein Kind war ??
Nein.
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Nein auf gar keinen Fall so war mein poste aber auch net gemeint
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Bei Kids kommt eben der besondere "Beschützerinstinkt" durch. Kann man quasi gar nichts gegen machen. Ist bei den meißten "normalen" Menschen eben eingebaut. Leider nicht bei allen...sonst gäbs solche Probleme gar nicht.
Aber Gesetz ist nun mal Gesetz. Irgendwer wird sich auch was dabei gedacht haben. Demokrati und gleiche Rechte für alle, bringen eben auch Unmut und manchmal Verständnislosigkeit mit sich.
Nobody is perfect -
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