Servus
für viele Einsätze im privaten Sicherheitsdienst benötigt man bekanntlich die Qualifizierung nach dem §34a Gewerbeordnung.
Gibt es eine Regelung die besagt, das Ordnungs-/ Stadt-/ Hilfspolizeibeamte (Hessen) diesen Lehrgang nicht benötigen, wenn sie als Nebenjobber (450 € Basis) im privaten Sicherheitsgewerbe arbeiten möchten?
Viele Grüße