Auskunft gegenüber Auftraggeber

  • Guten Abend,


    ich möchte kurz wissen, ob der Sicherheitsdienst mir folgende Unterlagen zur Verfügung stellen muss. Dachte an eine Frist mit bis zu 14 Tage vor Event


    Liste über einzusetzende Mitarbeiter
    Kopien der Sachkundeprüfungen
    Kopien der Führungszeugnisse
    Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Ordnungsamt
    Kopie von der Bewachungslizenz


    Darf ich als Auftraggeber auch einzelne Mitarbeiter ablehnen?


    Gruß

  • Wenn dir das ein Sicherheitsdienst zur Verfügung stellt gut, aber ich denke mal da wirst du bei der Mehrheit eine Absage bekommen. Sehe da auch Probleme mit Datenschutzbestimmungen. Für welchen Zweck bitte Kopien der Führungszeugnisse?
    Um welche Art von Event handelt es sich denn, das Sachkunde erforderlich ist?


    Klar kannst du als Auftraggeber alles mögliche verlangen und auch einzelne Mitarbeiter ablehnen, aber du wirst es nicht leicht haben da einen Sicherheitsdienst zu finden der das mit macht... und ganz abgesehen bestimmt dann nur für einen entsprechenden Preis.

    Der Ungebildete glaubt das, was ihm paßt.
    (Ludovico Ariosto)

  • Muss? Nur wenn ihr es vereinbart und da sehe ich die gleichen Herausforderungen wie Senator.... das Grösste und unüberwindbare -> Datenschutz
    Übrigens mit dem "gleichen" Vertrag garantiert er auch das alle gesetzlichen und vereinbarten Anforderungen erfüllt werden....

  • Liste über einzusetzende Mitarbeiter
    = Klar, kein Problem


    Kopien der Sachkundeprüfungen
    Kopien der Führungszeugnisse
    Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Ordnungsamt

    = Für allesamt Nein, weil Verstoß gegen den §4 ff BDSG BDSG - Einzelnorm


    Kopie von der Bewachungslizenz
    = Klar, kein Problem


    Darf ich als Auftraggeber auch einzelne Mitarbeiter ablehnen?
    = Selbstverständlich ... und ... ich würde mir jede eingesetzte Figur vorher genau anschauen ... siehe nachfolgend.



    Anmerkungen:
    Im Schadensfall (bestes Beispiel ist die Loveparade Duisburg) steht jeder mit der Organisation der Veranstaltung Beauftragte mit am Pranger. Deshalb sind ja nicht nur die Securitys auf dem Papier wichtig. Auch das Auftreten, die Erfahrung, die Kommunikationsmittel, Dienstausweise, weitere Ausrüstung und passende Kleidung usw. der Personen sind wichtige vorher zu prüfende Punkte, auf die man penibel achten sollte.
    Dieses Buch Sicherheit und Service bei Veranstaltungen - Ehmann/Rettig - Richard Boorberg Verlag kann man für den Job bedenkenlos empfehlen.

  • Es geht darum, dass mir neuerdings ein bestimmter Sicherheitsdienst von der Halle vorgeschrieben wird... In der vergangenheit gab es schon probleme mit diesem...


    Wegen der Kopien, sehe ich das nicht so schlimm, die Adresse des MA kann man schwärzen.... Bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung stehen nur die Namen der Mitarbeiter drin.


    Da ich aus eigener Erfahrung weiß, das dort Mitarbeiter arbeiten, die bereits Strafrechtlich in Erscheinung getreten sind (hab dort selber gearbeitet)


    Es handelt sich um ganz normale Tanzveranstaltungen

  • Das kommt darauf an.
    Wenn der Sicherheitsunternehmer nach DIN 77200 zertifiziert ist, gehört dies zu den Anforderungen, die ein Sicherheitsunternehmer erfüllen soll/kann:


    Zitat

    Auf Wunsch des AG muss der AN offen legen, nach welchem Konzept bzw. nach welchen Kriterien im Einzelnen die Auswahl und Überprüfung der Eignung der Beschäftigten erfolgt.


    4.11.1 Auswahl und Überprüfung [des Personals]


    sowie


    Zitat

    Vor dem ersten Einsatz der Beschäftigten beim jeweiligen AG sind diese dem AG auf dessen Wunsch hin vorzustellen.


    4.11.2 Vorbereitung der Beschäftigten

  • Ablehnung einzelner Sicherheitsmitarbeiter durch den Auftraggeber gab es immer u. wird es auch immer geben. Wer zahlt, bestimmt die Musik.
    Auch kann man einen bereits einige Zeit eingesetzten MA wieder loswerden, sollte er sich als "krummer Hund" erweisen.
    Manche entpuppen sich ja erst so nach u. nach.
    Oft scheinen Beauftragte (Ansprechpartner) eines Auftraggebers zu denken, sie müßten in puncto Sicherheitspersonal alles schlucken, was ihnen vorgesetzt wird.
    Dem ist nicht so.....

  • Wegen der Kopien, sehe ich das nicht so schlimm, d

    ... ich schon, da es eine Straftat ist.


    DIN 77200 hin oder her: Trotzdem darf dabei nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen werden! "Offen legen" heißt ja nicht, Kopien weitergeben. Rechteinhaber von Führungszeugnis und Sachkundenachweis ist der Mitarbeiter, nicht sein Arbeitegeber!

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