hallo, darf man einen minderjährigen im objektschutz einsetzen?
antworten wären sehr sehr nett.
Mindestalter
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Laut § 9 der Bewachungsverordnung dürfen nur Personen über 18 Jahre eingesetzt werden
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hi.
also im militärischen bereich ab 20. hier trifft das unmittelbare zwangsgesetz zu. vielleicht hast du lust mal ein bißchen mehr zu erzählen. ist es dein sohn? soll das seine direkte berufsvorstellung sein, oder soll er das nur zur aushilfe machen? in welchem bereich soll er dann eingesetzt werden?
also in seinem alter, würde ich mir schwer überlegen, ihn zum sicherheitsdienst zu bringen. außer er könnte später bei ner richtig großen firma seine ausbildung machen mit der chance auf ne übernahme.
bei uns im militärischen bereich wäre er zu jung. die meisten einsatzleiter nehmen nur ungern jüngere leute. der grund ist einfach, die jungen gelten als unzuverlässig. meistens kommen sie nicht mit den entbehrungen, die die 12 stundenschichten mit sich bringen klar. außerdem kann man sich freuen, wenn man mal ein wochenende frei hat. karneval, sylvester und sogar weihnachten sind ebenfalls so termine an denen man meistens arbeiten muss. dazu kommt noch die nachtschicht. meistens arbeitet man also wenn die kumpels zeit und frei haben....
ich möchte es noch mal betonen, das gilt für die militärischen bereiche!
gruß secrob
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Also das wurde ich mir schwer überlegen.
wir hatten jetzt vor kurzem einen 16 jährige der nur für eine Wochen bei uns in der Sicherheitszentrale Praktikum machen wollte wurde er knallhart abgelehnt.
Also finger weg davon . -
Zitat von lemar
Also das wurde ich mir schwer überlegen.
wir hatten jetzt vor kurzem einen 16 jährige der nur für eine Wochen bei uns in der Sicherheitszentrale Praktikum machen wollte wurde er knallhart abgelehnt.
Also finger weg davon .Wenn jemand Praktikum macht, wird er ja eigentlich nicht tätig oder?
Aber der Begriff "Praktikum" lässt viele Interprätationsmöglichkeiten zu :? -
natürlich darfst du einen minderjährigen im sicherheitsgewerbe einstellen oder ausbilden, du musst dich nur an das juschg halten, dann wird alles gut.
es hat aber eben keinen sinn, weil er/sie nicht alleine arbeiten darf, um 22 uhr in der heia sein muss und keinen pkw-führerschein hat, das ist alles
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Werft mal einen Blick in die BGV C07
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es heißt bgv c7, aber bitte, jeder was er braucht
und was soll da weltbewegendes stehen? nichts, was nicht durch das juschg, den mtv oder den ltv oder die praktikantenlösung ausser kraft gesetzt wird
überraschung **
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Zitat:
Hierdurch soll hinsichtlich der Eignung auch einer Überforderung der Versicherten entgegengewirkt werden. Eignung und Zuverlässigkeit bedingen ein entsprechendes Persönlichkeitsbild. Demgemäß darf der Unternehmer für die jeweilige Wach- und Sicherungstätigkeit nur Versicherte einsetzen, die
hierfür körperlich und geistig geeignet sowie persönlich zuverlässig sind,
das 18. Lebensjahr vollendet haben und für die jeweilige Tätigkeit angemessen ausgebildet sindhttp://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/uvv/68/inhalt.htm
Ich dachte, so was lernt man sogar in der Schule?
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praktikum vielleicht? hatten wir erst letzthin einen 15 jährigen, ist also käse
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Mal ohne Scheiss, einige Firmen hier in der Ecke, wir nicht, haben auch Praktikanten.
Die bekommen Alu vom Arbeitsamt und fürs Arbeiten noch etwa 200 Euro dazu von der betreffenden Firma. Aber mit Übernahmeoption.Billiger kann man als AA nicht in MA kommen...
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Zitat von klaus
Mal ohne Scheiss, einige Firmen hier in der Ecke, wir nicht, haben auch Praktikanten.
Die bekommen Alu vom Arbeitsamt und fürs Arbeiten noch etwa 200 Euro dazu von der betreffenden Firma. Aber mit Übernahmeoption.Billiger kann man als AA nicht in MA kommen...
Deshalb mein Zitat von den vielen Interprätationsmöglichkeiten.
Ein 16iger der ein Praktikum macht ist i.d.R. noch Schüler und will sich beruflich orientieren.
Er schaut also, was die Kollegen so machen und darf vielleicht mal ein Knöpfchen drücken, mehr aber auch nicht.
Gegen derartige Praktika wäre eigentlich nichts einzuwenden. -
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