gibt es ein zertifikat/zeugniss von der ihk für 34a??

    • Erster Beitrag

    hallo,


    habe 2004 eine trainingsmaßnahme zu verbesserung der vermittlungsaussichten im sicherheitsgewerbe gemacht.
    habe dann nach dem training ein zeugniss bekommen von der firma wo ich die trainingsmaßnahme gemacht habe:


    schwerpunkte der ausbildung


    1. leistungsprofilerstellung
    2. vermittlung von kenntnissen im bewerberverhalten
    3. fachliche qualifizierung im berreich sicherheit
    4. ihk-schulung gemäß §34a gewo


    haben am ende des lehrgangs eine prüfung gemacht,dann wurden die test ausgewertet,haben alle bestanden und dann nur ein zeugniss bekommen.
    bekommt man von der ihk kein zeugniss oder reicht das zeugniss von der firma aus um sich bei security firmen zu bewerben?


    wenn man sich stellenangebote anschaut verwirrt mich immer die stellenausschreibung,wenn dann dort steht,einfacher 34a,nur 34a oder 34a mit sachkundeprüfung.
    mit meinem zeugniss habe ich doch den normalen 34a gemacht oder?


    danke für hilfe
    baldur


  • Auch ich kann mich diesem Kommentar nur anschließen.
    Selbst verantwortlicher Dozent für eine Schulungsmaßnahme zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung, mache immer wieder die Erfahrung, daß sogar die Verantwortlichen der Arbeitsvermittlungsstellen (ich nenne sie einmal so pauschal) erstens nicht wissen, in welche 'Stufen' sich die Unterrichtung nach § 34 a der GewO zum Bewachungsgewerbe gliedert und zweitens die vorhandenen Bildungsgutscheine scheinbar wahllos ausgeben.
    Manchmal habe ich Lehrgänge mit einer Erfolgsquote von über 80% und andere Lehrgänge sind nur mit einem Bruchteil der angemeldeten Teilnehmer bestückt.
    Schade um die, die sich bemühten und für die dann kein Bildungsgutschein mehr vorhanden ist.
    Da ich selbst auch Unternehmer in diesem Bereich bin, kurz eine Begebenheit aus den letzten Wochen:
    Bewerber mit Sachkundeprüfung (IHK-geprüft und bescheinigt) konnte fast kein Deutsch und hatte die Ehefrau als Übersetzerin mitgebracht.
    Natürlich wurde die IHK und auch befreundete Bewachungsunternehmer hiervon unterrichtet.
    Vielleicht hilft dies.


    Gruß
    Herbert



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