• Hallo! Bin der Alex aus Graz (österreich) und wollte wissen ob es sowas wie Gesetze für Securitys gibt die man auch nachlesen kann! Weil jede Sicherheitsbehörde kann bei jeder Handlung sich auf irgendeinen Paragrafen berufen!
    Also müsste es sowas auch für securitys geben! Wel wenn ich zum Beispiel eine renitente Person aus dem Kaufhaus (mit angemessener Gewalt wenns net mit reden geht) weise, fragt mich diese nach welchen Gesetzesgrundlagen ich arbeite!
    Also könnte mir da einer weiterhelfen? Wäre sehr verbunden! Danke!
    Ps.: Muss aber eine österreichische Gesetzesgrundlage sein!

  • Ach ja, und wollte noch wissen welche Mittel und Ausrüstungsgegenstände ich verwenden darf! Kann ich eine sehr renitente Person (falls ich es allein schaffe) die eine Gefahr für Leib und Leben gegen Unbeteiligte und mich darstellt auch mit Schliessmittel (Handschellen) fixieren wenn ich dies SOFORT der nächsten Polizei melde?

  • Hallo Security 1000


    Grundsätzlich gilt und so entscheiden auch die Richter in Österreich:
    Das Gewaltmonopol liegt in Österreich beim Staat ( Polizei)


    Was generell auch richtig ist.


    Richtig ist auch die Aussage von Klaus:


    In Österreich nennt Sich dieses Recht Anhalterecht und ist deutlich zu unterscheiden von einer Festnahme.


    Festnahme nur Polizei usw.


    Anhalterecht:
    Jedermann kann bei begründeter Annahme, dass eine Person eine gerichtlich strafbare Handlung ausgeführt hat, diese anhalten, die Sicherheitsbehörden sind jedoch unverzüglich zu verständigen.
    § 86, Abs. 2 Strafprozessordnung:
    „Liegen hinreichende Gründe für die Annahme vor, dass eine Person eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung ausführe, unmittelbar vorher ausgeführt habe, oder dass nach ihr wegen einer solchen Handlung gefahndet werde, so ist Jedermann berechtigt, diese Person auf angemessene Weise anzuhalten. Er ist jedoch verpflichtet, die Anhaltung unverzüglich dem nächsten Sicherheitsorgan anzuzeigen.“


    Für das Anlegen von Handschellen brauchst Du schon eine gute Erklärung, denn wenn die der Richter nicht glaubt, dann kann es als Freiheitsberaubung ausgelegt werden. Generell gilt zum Eigenschutz, Schutz Dritter und Schutz des Betroffenen vor sich selber.

    Ausrüstung für Polizei, Security und Militär

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