Wieviel Schichten in Folge sind erlaubt?

  • Weiß jemand wieviel Schichten man in Folge laut Arbeitsrecht ohne freien Tag arbeiten darf?
    Ich hatte jetzt Urlaub und darf nun 10 Schichten durcharbeiten! In gut 2,5 Wochen mache ich diesen Monat 177 Stunden! Ist das alles Rechtens???

  • Hier im Forum gibt es geballte Kompetenz, die Kollegen werden sich sicher bald bei Dir melden! Mein persönlicher Rekord liegt bei 13 Zwölf Stunden Schichten nacheinander. War aber ein Notfall, und wenn es sonst gut läuft in der Firma, will man sich ja auch nicht anstellen! Darf aber nicht die Regel werden.

  • Weiß jemand wieviel Schichten man in Folge laut Arbeitsrecht ohne freien Tag arbeiten darf?
    Ich hatte jetzt Urlaub und darf nun 10 Schichten durcharbeiten! In gut 2,5 Wochen mache ich diesen Monat 177 Stunden! Ist das alles Rechtens???


    Du hast leider nicht geschrieben wieviel Stunden du pro Schicht arbeitest, aber ich gehe mal von 12h Schichten aus.


    Nach § 3 S. 1 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden grundsätzlich nicht überschritten werden. Allerdings gelten als Werktage im Sinne des ArbZG alle Tage von Montag bis einschließlich Samstag. Das heißt, dass bei allen Berechnungen im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes eine Sechs-Tage-Woche zu Grunde zu legen ist. Hieraus folgt weiter, dass ein Betrieb für die Berechnung der Arbeitszeit auch dann auf den sechsten Tag der Woche zurückgreifen kann, wenn in dem jeweiligen Betrieb nur eine Fünf- oder gar Vier-Tage-Woche üblich ist.


    Aus der in § 3 ArbZG verankerten Arbeitszeit von acht Stunden und aus dem Grundsatz der Sechs-Tage-Woche folgt daher, dass dem ArbZG generell eine 48-Stunden-Woche zugrunde liegt (d. h. sechs Tage mit jeweils acht Stunden). Dieses ist wiederum im Jahr für 48 Wochen zulässig (52 Jahreswochen abzüglich vier Wochen gesetzlicher Urlaub). Das ArbZG geht also von einer maximalen Arbeitszeit von 2.304 Stunden pro Jahr aus.


    Diese in § 3 ArbZG festgelegte achtstündige werktägliche Arbeitszeit kann ausnahmsweise gemäß § 3 S. 2 ArbZG auf maximal zehn Stunden verlängert werden. Diese Zehn-Stunden-Grenze ist zwingend und darf in der werktäglichen Arbeitszeit in keinem Fall überschritten werden. Dem Arbeitgeber ist es damit nach dem ArbZG gestattet, einen Arbeitnehmer zeitweilig bis zu zehn Stunden an einem Werktag zu beschäftigen, woraus sich wiederum eine absolut höchstzulässige Wochenarbeitszeit von 60 Stunden ergibt (sechs Tage mit jeweils zehn Stunden).


    Im Außnahmefall eventuell 5 Tage á 12 Stunden, aber das wäre schon mehr als eine Grauzone!!!

    Der Ungebildete glaubt das, was ihm paßt.
    (Ludovico Ariosto)

  • Wie hilfreich, das es immer Ausnahmen von der Regel/den Gesetzen gibt.
    Abgesehen davon, wenn die12 Stunden täglich eine Ausnahme, oder wie du es nennst Grauzone ist, warum ist es denn auf vielen Objekten die Regel, viele Kollegen wollen das ja sogar, können die nur so den miesen Stundenlohn etwas ausgleichen, die würden nie auf die Idee kommen zu fragen ob das rechtens ist, und beschweren schon gar nicht.

  • Die 12 Stunden kommen aus den Manteltarifverträgen des Sicherheitsgewerbes und beinhalten meistens den Satz. "Die Arbeitszeit kann auf 12 Stunden verlängert werden, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt." Und das ist für mich mehr als eine Grauzone... Wie definiere ich denn bitte "...in erheblichem Umfang...". Ich kenne Schichten da sitzen Sicherheitsmitarbeiter 12 Stunden auf ihrer Position und können grade mal so weg zum Toilettengang. Und das sit dann definitiv gegen das ArbZG und den MTV.

    Der Ungebildete glaubt das, was ihm paßt.
    (Ludovico Ariosto)

  • Unser SHE Mann hat mal gesagt das im Bewachungsgewerbe Ausnahmen erlaubt sind. Ob das so stimmt, da habe ich meine Zweifel. Ansonsten hat Siegfried völlig Recht, man braucht die 12 Stunden, um rum zu kommen.

  • @Senator
    Ich kenneSchichten da sitzen Sicherheitsmitarbeiter 12 Stunden auf ihrer Position und können grade mal so weg zum Toilettengang. Und das sit dann definitiv gegen das ArbZG und den MTV.


    Tja, so geht es mir leider auch! 12 Stunden Dienste und wenn man zur Toilette muss oder eine Zigarette rauchen möchte, muss das alles schnell passieren! In meinem Arbeitsvertrag steht sogar drin das dass Rauchen beim Kunden bzw am Objekt strikt untersagt ist!

  • Tja, so geht es mir leider auch! 12 Stunden Dienste und wenn man zur Toilette muss oder eine Zigarette rauchen möchte, muss das alles schnell passieren! In meinem Arbeitsvertrag steht sogar drin das dass Rauchen beim Kunden bzw am Objekt strikt untersagt ist!


    Und genau das ist es was laut Tarifvertag nicht sein darf. Damit greift dann wieder ArbZG, aber was nützt dir das??


    Du kannst sicher sein das dein Vorgesetzter genau weiß das er mit den Dienstplänen gegen geltendes Recht verstößt. Einzige Möglichkeit die ich sehe, ist dass du mal mit deinem (soweit vorhanden) Betriebsrat sprichst. Ansonsten bliebe nur die Frontation mit entsprechenden Folgen (Anzeige beim Ordnungsamt und Gewebeamt). Aber damit setzt du natürlich dein Job auf das Spiel.


    Muss jeder selber wissen wieviel er sich gefallen lässt. Ich habe auch schon einmal solche Mamutschichten geschoben (10 Dienste und mehr in Folge) aber das war auf freiwillger Basis. Da hatten 2 Kollegen Urlaub, 2 waren krank und dann macht ein Kollege einen Unfall mit 2 weiteren Kollegen (war eine Fahrgemeinschaft). Da haben zwei Kollegen und ich durchgezogen, damit wir nicht die 2 anderen aus dem Urlaub zurück holen mussten. Hätten wir allerdings "Nein" gesagt hätte mein Chef es akzeptiert, allerdings hätte er dann den Urlaub bei den anderen wiederufen müssen. Immerhin gab es für uns drei eine Sonderzahlung von 400 €. Ich glaube der Urlaubswiederuf für die Kollgen wäre teurer geworden... :D

    Der Ungebildete glaubt das, was ihm paßt.
    (Ludovico Ariosto)

  • Um ehrlich zu sein, ist meine Motivation bzgl meiner aktuellen Firma voll im Keller! Die Objektleiter haben soviel Eigengewalt über die Mitarbeiter! Unsere Einsatzleitung ist mit anderen Sachen mehr beschäftigt als wenn ich jetzt mit sowas dahin gehen würde! Unser Betriebsrat will sich mehr gegenüber der Firma im Vordergrund stellen um da besser zu stehen! Schließlich haben die ihm ja den Meister bezahlt! Der Mitarbeiter ist bei uns nur ein kleines Würstchen ohne Perspektiven!
    Zum Thema Recht möchte ich noch was anmerken! Die Firma und der Betriebsrat haben vor einiger Zeit eine Vereinbarung getroffen das wenn ein Mitarbeiter krank wird, das der Mitarbeiter auch nur die Krankentage bezahlt bekommt die er auch tatsächlich gearbeitet hat! Als Beispiel für eine Woche: Laut Dienstplan wurde ich ich für 4 Tage Dienst geplant und habe 3 Tage Frei = 7 Tage! Nun bin ich aber 7 Krank! Trotz Krankenschein für 7 Tage bekomme ich aber nur 4 Tage bezahlt! Ist das Rechtens? Damit will man wohl die Krankenrate senken!

  • Sorry, aber das kann ich dir, ohne die Betriebsvereinbarung gesehen zu haben, nicht sagen. Aber lass die doch mal die Betreibsvereinbarung aushändigen.


    Interessant wäre auch mit welchen Verrechnungssatz dann die Krankentage angesetzt werden. Müssten demnach ja mit 12h verrechnet werden und nicht wie üblich mit einem Durchschnittssatz von ca. 8 Stunden.

    Der Ungebildete glaubt das, was ihm paßt.
    (Ludovico Ariosto)

  • Ich habe mal ein wenig gesucht im Forum:


    Wieviel Stundenwoche und wie wird Gesetzlich (§§) bei Krankheit unter 6 Wochen bezahlt .?!


    Lies dich mal ein.


    Zum Thema Betriebsvereinbarung:
    Lass dir diese Betriebsvereinbarung mal zeigen.
    Mir kommt das komisch vor die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wie in deinem geschilderten Fall zu berechnen.
    Das klingt für mich nach einer unangemessenen Benachteiligung, und das ist gesetzlich untersagt. Man kann zwar vom Entgeltfortzahlungsgesetz abweichen, darf aber den Arbeitnehmer nicht benachteiligen.



    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

  • Soweit mir bekannt ist, gibt es im deutschen ArbzG keine Regelung, wie viele Tage am Stück gearbeitet werden darf. Zumindest keine konkrete.
    Prinzipiell ähnelt unser Recht sehr stark dem, der Europäischen Regeln für Arbeitsrecht.


    Heißt konkret, mehr als 8 Stunden täglich eigentlich nicht erwünscht, kann aber auf 10 ausgeweitet werden.
    Bis zu 12 h kann dennoch gearbeitet werden, wenn erheblicher Teil in Bereitschaft fällt.
    Dank des § 7 ArbzG können jedoch aufgrund Tarifverträgen Ausnahmeregelungen erfolgen. Das bedeutet, es ist durchaus möglich, auch mal mehr als 48 h wöchentlich zu arbeiten, also mehr als deine 6x8 Stunden. Z.b 6x12 Stunden = 72 Stunden.


    Sooo, nun aber der Knackpunkt an dieser Sache. Das EU-Recht sieht vor, dass man zwar mehr als 7 Tage am Stück arbeiten darf, dennoch MAXIMAL 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten darf. Falls man das doch tun sollte, MUSS INNERHALB 2 Wochen ein Ausgleich erfolgen.
    Das wiederum bedeutet für mich, max. 96 Stunden in 2 Wochen. Danach FREI als Ausgleich. (Auch wenn es im deutschen Recht wohl aufgrund der Ausnahmeregelungen und verschiedener Tarifverträge evtl doch möglich wäre...)
    In deinem FAll also nach 8 Schichten x 12 h = 96 Stunden. Danach müssten die restlichen 6 Tage frei sein.
    Europäische Regeln für die Arbeitszeit - EU-Info.de


    Wie das nun allerdings genau mit unseren Tarifverträgen aussieht weiß ich nicht, allerdings müsste dieses EU - Recht das deutsche ArbzG brechen, bedeutet das EU-Recht müsste zählen. Ob man da natürlich klagen möchte, ist ein anderes Thema... und 100% sicher bin ich mir in diesem Fall auch nicht.


    Hoffe, ich konnte dir irgendwie helfen...


    Kraftsport

  • Für den Arbeitnehmer zählt grundsätzlich das Günstigkeitsprinzip! Such dir als was schönes aus ;)


    Zitat

    Das Günstigkeitsprinzip ist ein von der arbeitsrechtlichen
    Rechtsprechung entwickelter Rechtsgrundsatz. Er besagt, dass zum Schutz
    der Arbeitnehmer im Falle kollidierender Rechtsnormen nicht die
    ranghöheren, sondern die für den Arbeitnehmer günstigeren Regelungen zur
    Anwendung kommen.

    In meiner physisch, soziologischen Konstellation manifestiert sich die absolute Dominanz positiver Impressionen meines Individiums

  • Um ehrlich zu sein, ist meine Motivation bzgl meiner aktuellen Firma voll im Keller! Die Objektleiter haben soviel Eigengewalt über die Mitarbeiter! Unsere Einsatzleitung ist mit anderen Sachen mehr beschäftigt als wenn ich jetzt mit sowas dahin gehen würde! Unser Betriebsrat will sich mehr gegenüber der Firma im Vordergrund stellen um da besser zu stehen! Schließlich haben die ihm ja den Meister bezahlt! Der Mitarbeiter ist bei uns nur ein kleines Würstchen ohne Perspektiven!
    Zum Thema Recht möchte ich noch was anmerken! Die Firma und der Betriebsrat haben vor einiger Zeit eine Vereinbarung getroffen das wenn ein Mitarbeiter krank wird, das der Mitarbeiter auch nur die Krankentage bezahlt bekommt die er auch tatsächlich gearbeitet hat! Als Beispiel für eine Woche: Laut Dienstplan wurde ich ich für 4 Tage Dienst geplant und habe 3 Tage Frei = 7 Tage! Nun bin ich aber 7 Krank! Trotz Krankenschein für 7 Tage bekomme ich aber nur 4 Tage bezahlt! Ist das Rechtens? Damit will man wohl die Krankenrate senken!


    Ist doch legetim. .... wenn du normal nur Mo-Fr arbeiten würdest, jedoch übers Wochenende krank wirst, bekommst du ja auch nicht das Wochenende bezahlt.


    Folgendermaßen sieht es doch aus: Ist man an Tagen die man in der Planung arbeiten müsste krank, bekommt man auch die Tage und auch die Schichtstunden bezahlt. Inkl. Zuschläge und Zulagen. Ebenso bei Urlaub. Die Zuschläge wie Wochenende, Nachtarbeit etc. muss man dann aber versteuern ....... ist doch in Ordnung.

  • §7 Freizeit
    des Bundesmanteltarifvertrages ... verlangt für jede Woche den Anspruch auf mindestens eine unbezahlte Freischicht, die zusammenhängend 35 Stunden betragen muss. Mit Schichtsystemen kann davon abgewichen werden. Die entsprechenden Wünsche des Arbeitnehmers sind rechtzeitig zu besprechen.
    Eine bundesdeutsche gesetzliche Regelung ist mir bislang auch nicht bekannt. Ob EU-Vorgaben vorhanden oder bereits umgesetzt sind, kann ich auch nicht beantworten.


    Die Lohnfortzahlung steht in den Länder-Lohntarifverträgen.


    Diese Fragen sollte eigentlich jeder Einsatzleiter rechtssicher aus der Hüfte beantworten können!

  • Mein Rekord in einem Monat liegt bei


    31 Schichten zu je 14/15 Stunden mit insgesamt 445 Stunden
    und im Anschluss
    30 Schichten zu je 14/15 Stunden mit insgesamt 436 Stunden.


    In dieser Hinsicht gehöre ich zu den Verrückten.


    Motivation: Der Blick auf mein Haus und den monatlichen Kontoauszügen.