...so das Sozialmedizische Gutachten der DRV, mir vom Sozialgericht (SG) zur Kenntnisnahme übersandt. Mehr könne mir in der (Zitat) "zuletzt ausgeübten Tätigkeit" nicht mehr zugemutet werden.
Praktisch bedeutet das doch das endgültige Aus für die Branche, in der ich seit 1998 beschäftigt war, oder?
Mir fällt jedenfalls nichts ein, was man da noch im Sicherheitsdienst arbeiten könnte. Sogar Aushilfen unter drei Stunden täglich dürften wohl kaum gesucht werden.
Hinzu kommen gesundheitliche Einschränkungen, die ich nicht alle komplett aufzähle. Aber z.B. keine Schichtarbeit, regelmäßige Pausen, überwiegend sitzende Tätigkeit, keine körperliche Anstrengung (Stehen Treppensteigen etc. pp.) und noch mehr..... das sind doch alles absolute Ausschlußkriterien, denke ich.
Da bleibt mir eigentlich nur die Hoffnung, daß das SG per Entscheid weiter die bis Ende 2014 gehabte Erwerbsminderungsrente gewährt.
Für den allgemeinen Arbeitsmarkt, so die DRV, könne ich unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Einschränkungen ggf. aber schon noch sechs Stunden arbeiten. Nur, wo das sein soll, wenn es im Sicherheitsdienst keine drei Stunden geht, das ist mit ziemlich schleierhaft.