Befreiung Fahrzeuge

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe schon öfter mitbekommen, das Fahrer eines GWT, fest im fahrzeug aufgrund eines defektes gefangen waren. Aber es muss doch eine möglichkeit geben dies von innen mechanisch verlassen zu können? Was ist wenn der Motro anfangen würde zu brennen etc etc?
    kann ja nicht sein das man dann "fest" im bunker sitzt ?

  • Dazu kann ich leider nichts sagen. Aber ich habe grosse Achtung vor den Leuten, die diese Arbeit machen. Vor dreißig Jahren ist bei uns in einem großem Einkaufszentrum ein Sicherheitsmitarbeiter erschossen worden, bei einem Überfall! Hut ab vor dieser gefährlichen Tätigkeit!
    Schönen Sonntag noch!

  • Ein Blick in die Vorschriften klärt die Lage:


    DGUV Regel 115-001 (alte BGR 135) – Sicherheitsregeln für Geldtransportfahrzeuge,
    Nr. 4.4.4 In Geldtransportfahrzeugen mit nur einer Außentür muß zusätzlich mindestens ein ausreichend bemessener Notausstieg vorhanden sein, der sich nicht auf derselben Seite wie die Außentür befinden darf.
    Notausstiege sind ausreichend bemessen, wenn ihr lichtes Maß mindestens 600 mm x 600 mm beträgt.
    Da die im Fahrzeug befindlichen Personen die Möglichkeit haben müssen, im Notfall das Fahrzeug zu verlassen, können in Fahrzeugen mit Mehrraumsystemen Durchstiegsöffnungen erforderlich sein.


    4.4.5 Alle dem Notausstieg dienenden Türen und Luken müssen sich von innen jederzeit leicht öffnen lassen.


    bgr135.pdf

    Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir viel Ärger erspart bleiben.
    Konfuzius

  • Habe jetzt durch einen bekannten erfahren dass z.B. wenn man in der Schleuse sitzt und die Elektrik fällt aus, hängt man dort fest. prima. Find ich echt toll wenn da einer in der Not festhängt.

  • Wer Schmied werden will, sollte Hitze vertragen können!

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



    Gerechtigkeit herrscht, wenn es in einem Volk weder übermäßig Reiche noch übermäßig Arme gibt.


    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

  • Ergänzung:
    Spätestens bei der jährlichen Prüfung des Geldtransportfahrzeugs nach der UVV fällt dieses Problem auf (DGUV 70 - Fahrzeuge - § 57 -(alte BGV D 29) i.V.m. DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige (bisher: BGG 916).

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    Konfuzius