Gültigkeit Waffensachkundeprüfung

  • Kann mir jemand sagen ob eine Waffensachkundeprüfung nach Par. 7 WaffG. ihre Gültigkeit verliert? Ich habe meine 2004 gemacht und noch nie genutzt!

  • Ok!
    Also wenn ich mich als Beispiel irgendwo als Waffenträger bewerbe und meine Sachkundeprüfung liegt über 10 Jahre zurück, ich dazu keine Erfahrung als Waffenträger habe wird erstmal die Firma Nein sagen und die Behörden auch?

  • Mit der Waffensachkunde ist es wie mit dem Führerschein... baust du Scheiße ist er auf Anordnung weg!!


    Bleibst du brav... oder machst kein Dienst mit Waffe (sprich fährst kein Auto) bleibt der Schein.

  • Danke erstmal für die tollen Infos! Warum ich die Frage stelle ist folgender Grund, ich spiele mit dem Gedanken im GWT zu wechseln und ich habe mir Gedanken gemacht wie das mit meiner Waffensachkunde Prüfung ist! Diese habe ich im Jahr 2004 gemacht, habe diese aber nie genutzt bzw. keinerlei Erfahrung im Umgang mit einer Schusswaffe! Nun frage ich mich wie da meine Chancen stehen würden wenn ich mich bei einer GWT Firma bewerben würde?

  • Ganz so einfach ist es bei Neuanträgen bzw. Neueinstellungen nicht mehr.


    Heute gilt für die Genehmigungsbehörde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) von 2012.
    Zwischen der Waffengesetzesänderung 2003 und dem Erlass der WaffVvW 2012 hat sich die Anforderung an den Inhalt und Umfang der Waffensachkundeschulung für Erlaubnisinhaber im Bewachungsgewerbe geändert und es wird ein erhöhter zeitlicher Umfang (16 zu 24 Vollzeitstunden) sowie "über die Grundqualifikation hinaus vertiefte Rechtskenntnisse (insbesondere zu Notwehr, Notstand) sowie besondere Fertigkeiten im Schießen (insbesondere mit Kurzwaffen)" gefordert.


    Wenn er nun seine Waffensachkunde im Jahr 2004 gemacht hat, besteht gefühlt eine 50:50 Chance, dass sein Lehrgang diesen Anforderungen entspricht.
    Das erkennt man im Allgemeinen nur dann, wenn das Lehrgangszeugnis das auch entsprechend ausweist.


    Die zuständige Behörde ist nicht verpflichtet, "alte" Waffensachkundenachweise für Neuanträge zu akzeptieren, auch wenn die Waffensachkunde grundsätzlich ihre Gültigkeit nicht verliert. Alte Sachkundenachweise erfüllen eben nicht mehr die heutigen Anforderungen für eine Genehmigungserteilung, zumindest bei neu zu beantragenden Erlaubnissen im Bewachungsgewerbe.
    Dennoch gibt es diverse Behörden, die noch alte Nachweise akzeptieren. Da kann man also auch Glück haben.


    Wer bereits eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis hat, hat üblicherweise kein Problem, dass die Gültigkeit des einmal erbrachten Sachkundenachweises angezweifelt wird.
    Die BGV C7 /DGUV V23 schreibt ja sowieso regelmäßige Auffrischungen des Sachkundestandes und einen jährlichen Nachweis der Sachkunde vor - bei der Gelegenheit kann man ja eventuelle Neuregelungen durch Gesetzesänderungen schulen und deren Kenntnis nachweisen. Ich gehe davon aus, dass das bei ordentlicher Dokumentation auch von den meisten Waffenbehörden akzeptiert würde, wenn mal jemand von dort nachfragen würde.



    Jetzt solltest Du mal schauen, ob Dein Sachkundezeugnis den aktuellen Anforderungen aus der WaffVwV (siehe hier unter 7.5.1) entspricht.



    ...keinerlei Erfahrung im Umgang mit einer Schusswaffe!


    Zumindest die grundsätzliche Handhabung hast Du im Rahmen der Sachkundeschulung aber mal kennengelernt, oder?


    Wenn Du eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Sachkunde abgelegt hast, sollte die ja wie gesagt "besondere Fertigkeiten im Schießen (insbesondere mit Kurzwaffen)" beinhalten. Auch wenn ich weiss, wie häufig die Realität aussieht, hoffe ich, dass in diesen Lehrgängen wenigstens mal die Grundsätze erläutert werden.


    Ohne darauffolgende regelmäßige Übung ist es natürlich schwer, sowas wirklich aufrecht zu erhalten.
    Wenn man es aber mal grundsätzlich verstanden hat, ist es nicht allzu schwert, wieder reinzukommen.


  • Zwischen der Waffengesetzesänderung 2003 und dem Erlass der WaffVvW 2012 hat sich die Anforderung an den Inhalt und Umfang der Waffensachkundeschulung für Erlaubnisinhaber im Bewachungsgewerbe geändert ....


    Die zuständige Behörde ist nicht verpflichtet, "alte" Waffensachkundenachweise für Neuanträge zu akzeptieren, auch wenn die Waffensachkunde grundsätzlich ihre Gültigkeit nicht verliert. Alte Sachkundenachweise erfüllen eben nicht mehr die heutigen Anforderungen für eine Genehmigungserteilung, zumindest bei neu zu beantragenden Erlaubnissen im Bewachungsgewerbe.


    Sehr gut dargestellt! Das Kreisverwaltungsreferat München und die meisten bayerischen Landratsämter bzw. kreisfreien Städte bestehen z.B. konsequent auf der "neuen" Waffensachkundeprüfung für Berufswaffenträger.

    Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir viel Ärger erspart bleiben.
    Konfuzius

  • Lob und Anerkennung von meiner Seite für die beiden Kollegen („MartinL und Nemere“)! Eure Ausführungen mit den entsprechenden Informationen sind wirklich toll. Das möchte in an dieser Stelle mal ausdrücklich betonen!

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



    Gerechtigkeit herrscht, wenn es in einem Volk weder übermäßig Reiche noch übermäßig Arme gibt.


    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen