Alle höherwertigen Weiterbildungsmaßnahmen nach dem § 34a GewO sind für umsonst…

    • Erster Beitrag

    …könnte man leider für 92% aller Jobs Sicherheitsbranche sagen.

    Warum kam es soweit und noch viel wichtiger: warum wird nichts dagegen unternommen?


    „So ein Unsinn – der hat nix drauf und ist nur neidisch und faul wie so viele Rumnörgler in der Branche..“ werden jetzt wahrscheinlich einige hohe BDSW Funktionäre sagen oder eventuell auch noch die Handvoll Werkschutzmeister..
    Das es wenige, feine Ausnahmen gibt, in denen zB laut DIN 77200 ein Meister seines Fachs eingestellt sein muss, oder wo es laut Gesetz zB einer IHK-Sachkunde § 34a GewO (Citystreife, Doorman, Detektiv) oder Luftsicherheitsassistenten (zB §5 LuSiG) bedarf, ist klar, aber was ist mit dem Großteil der Mitarbeiter in dieser Branche – dem klassischen „Wachmann“ in seinen vielen Facetten?


    Es gibt Positionen, da lautet die Stellenbeschreibung: stell dich dorthin, pass auf dass niemand rein-/rauskommt… Der Sicherheitsmitarbeiter genießt Hausrechtumsetzung und handelt als entsprechender Besitzdiener. Keine weiteren Aufgaben. Soweit so gut. Etwas mehr als Ordner aber im Prinzip die unterste Riege der Tätigkeiten – eine Unterrichtung für Bewachungspersonal nach § 34a Gewerbeordnung mit 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten für gute 400€ reichen dabei aus – nahezu jeder Arbeitslose bekommt dies erst einmal von der Agentur für Arbeit aufgebrummt, weil er auch nicht durchfallen kann (bei Anwesenheit!). Tarif ist entsprechend niedrig…


    Jetzt gibt es aber auch den klassischen und den „gehobenen“ Werkschutz. Vom einfachen „Pförtner“ der nur eine Schranke auf und zu macht reicht der §34a auch aus, aber i.d.R. kommen vielfältige, komplexere Aufgabenbereiche parallel hinzu:

    • Feststellen und Melden von Gefahren

    • Besetzung einer Alarmzentrale

    • Regelmäßige Kontrollgänge im Streifendienst auf dem Betriebsgelände

    • Intervention bei Alarmen durch die Gefahrenmeldeanlage

    • Berichts- und Meldewesen

    • Verhinderung von Schäden am Unternehmen durch Diebstahl, Unterschlagung, Sachbeschädigung von Dritten

    • Geheimnisschutz, Informationsschutz, Spionage- und Sabotageabwehr (Umsetzung von Geheimhaltungsverpflichtung für nicht Firmenangehörige)

    • Ermittlungsdienst

    • Tordienst im Eingangsbereich

    • Führen eines Wachbuches

    • Kontrolle von Versandpapieren

    • Zutrittskontrollen von Personen

    • Zufahrtskontrollen

    • Erstellung von Besucherausweisen und Ersatzausweisen für Mitarbeiter

    • Empfangsdienst

    • Taschenkontrollen

    • Abwicklung und Überwachung des Güterverkehrs

    • Kontrollen der Ladungssicherung

    • Verkehrsdienst

    • Kontrollen von Fahrzeugen der Fremdfirmen bei Ein- und Ausfahrt

    • Erfassung von Lieferanten in Listen oder per EDV

    • allgemeine Arbeitssicherheit

    • Umweltschutz

    • Vorbeugender Brandschutz

    • Erste Hilfe

    • Kontrolle über das Einbringen und Verbringen von Material und Gegenständen in den Betrieb

    • Überwachung und Kontrollen von Maschinen und diversen Anlagen

    • Überwachung der technischen Anlagen per EDV und Meldung bei Störungen

    • oder aber auch „andere“ Aufgaben wie die Verteilung der Hauspost oder der komplette Telefonvermittlungsdienst eines Unternehmens


    Leider setzt die Tätigkeit als interner Werkschutz-Mitarbeiter keine gesetzliche Mindestqualifikation voraus. Wird der Werkschutz an einen externen Sicherheitsdienstleister vergeben, so müssen diese Mitarbeiter NUR eine Unterrichtung nach § 34a GewO nachweisen können. Alles Weitere ist ein Kann-Feld…
    :S


    Jetzt kommt also ein mittelständisches Unternehmen an eine Grenze, wo sie einen Werkschutz / Sicherheitsdienstleister in Anspruch nehmen müssen.


    Meiner Erfahrung nach unterscheiden sich hier prinzipiell zwei verschiedene Arten von Kunden:

    • ein „selfmade“ Unternehmer weiß, dass man für nix nix bekommt, und sagt er will vernünftiges Personal am Eingang sitzen haben, die Rundgänge etc sollen ordentlich gemacht werden und dafür ist er auch bereit, einen entsprechenden Preis zu bezahlen.

    • Herr X. ist zB zuständig für den Bereich „Sicherheit & Haustechnik“ und hat ein Budget von XXX €. Er sucht sich den Angeboten nach den günstigsten Sicherheitsdienstleister aus, vereinbart einen Termin und frägt nach dem Stundenverrechnungssatz..

    Sicherheitsdienst: “ Eine WSK oder FSS kosten so und so viel, ein § 34a GewO SMA kostet aber nur soviel… „
    Kunde: „..also reicht ein 34a-ler aus?“
    Sicherheitsdienst (zähneknirschend): „Ja, reicht laut Gesetz aus, aber….“
    Kunde: „OKAY, den nehm ich…“


    Von dem übrig gebliebenen Budget bekommt Hr. X prozentual seinen Beitrag, und wenn was schiefläuft… hey , die Sicherheitsfirma hat eine Betriebshaftpflicht und das Unternehmen (als auch Hr. X. ) ist aus dem Schneider !


    Als Unternehmen will man natürlich primär den Auftrag ergattern, zumindest in der Hoffnung auf Folgeaufträge oder Auftragsvergrößerungen… Also MUSS man dem zustimmen, dass der Kunde das Recht auf den billigsten Stundenverrechnungssatz hat, auch wenn das Tätigkeitsfeld bei weitem nicht mehr einer § 34a GewO – Kraft entspricht (rechtlich allerdings schon). Es stehen genügend Konkurrenten an, die den Auftrag dem Kundenwunsch entsprechend übernehmen.


    Seitens des Gesetzgebers gibt es leider keine eindeutigen Hinweise oder Auflagen, aber wann eine WSFK oder gar FSS eingesetzt werden muss (außer in kerntechnischen Anlagen soweit ich weiß..). Auch der jeweilige Sicherheitsmitarbeiter ist bedacht, seinen Mund zu halten und die ihm auferlegten Aufgeben zu erledigen, auch wenn er nur nach dem § 34a Tarif entlohnt wird – Quertreiber könnten leicht entsorgt werden, da auch hier genügend andere Bewerber auf einen Job warten…

    Was ist nun allerdings das Ergebnis dieses Preiskampfes, gerade im Werkschutz und woher kam dieses Unglück?

    Ausgelöst wurde es vor „langer Zeit“, als ein bekannter deutscher Elektrohersteller seinen internen Werkschutz aus Kostengründen „out-ge-sourced“ hat und dies dann andere Unternehmen übernahmen… Jetzt witterte die Sicherheitsbranche Beuteluft und unterboten sich gegenseitig immer weiter mit den Preisen, bis zu den heutigen Zeitpunkt, an dem eine ungelernte Putzfrau mehr Stundenlohn bekommt, als eine ausgelernte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (der dann aber nach § 34a GewO Tarif bezahlt wird).


    Oft hört man dann, man solle sich nicht unter Wert verkaufen, aber das sagt mal jemanden, der nicht einmal HartzIV - Leistungen beziehen könnte und dringend Arbeit(Geld) benötigt…


    Liest man diverse Stellenangebote, so werden relativ häufig FSS oder GSSK gesucht – kleingedruckt steht dann im unteren Bereich nach welchem Tarif bezahlt wird…


    Natürlich hört man auch immer wieder:“ Ahhh, mit deinem Job möchte ich gerne tauschen.. musst ja nix tun…“ – dies traut man sich auch nur in der Sicherheitsbranche in Deutschland zu den Kollegen sagen. Man sollte ähnliches einmal in den USA probieren beziehungsweise hat jemand schon einmal zu einem Feuerwehrmann gemeint, die arbeiten doch nur wenn es brennt… Mal ganz abgesehen von den paar Hohlrollern, die den Begriff Pförtner noch weiter in den Dreck ziehen und dank uniformer Dienstkleidung uns alle diffamieren oder aber den Muskelbergen ohne Hirn an der Disko Tür (auch die haben oft mehr Grips als die Lästerer..!)

    Leider ist die Wertigkeit des privaten Sicherheitswesens stark gesunken und hat viel Respekt eingebüßt.
    Wie kann man diesen, für die ganze Branche, misslichen Umstand ändern? Ist es die Pflicht des Gesetzgebers oder muss sich da der BDSW einsetzen?


    Es ist traurig mit ansehen zu müssen, wie ausgelernte FSSler nach der Ausbildung gekündigt werden, aber auf Einstellung hoffen dürfen, wenn sie zu den untersten Tarif arbeiten wollen. Der Kollege neben ihnen bekommt mit seiner Schulung denselben Stundenlohn – das motiviert!
    :cursing:


    Und jetzt bitte nicht falsch verstehen, es soll keine Bloßstellung der §34a SMAs sein!


    Leider muss man zusehen, wie den Mitarbeitern, als auch den Sicherheitsdienstleistern die Hände gebunden sind, um bessere Preise auszuhandeln (und nein, es liegt nicht immer im Geschick des Vertrieblers…!).

    Auf Lösungsansätze, Korrekturen und sonstige Beiträge zu diesem Thema aus einem Fachforum bin ich mal gespannt….. 8)

    Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

  • @ Senator
    Ich will nicht prahlen, aber wir schaffen es auch ohne OL sehr gut. Der Kunde ist bis jetzt sehr zufrieden. Ich vermute dass der OL zu teuer war, entweder wollte der Kunde nicht mehr, oder aber unsere Firma hat ihn weg gelassen um im Preis attraktiver zu sein. Der OL war schon 70, und musste einmal im Jahr zum Gespräch in unsere Zentrale, dabei muss es zu einer starken verbalen Auseinandersetzung gekommen sein. Ich bekam am selben Tag einen Anruf vom Disponenten, der mir mitteilte, dass ich die Schichten für Herrn XY komplett übernehmen muss. Nach friedlicher Lösung sieht das nicht aus. War aber auch ein rechthaberischer Choleriker, wundert mich nicht. Von uns hat keiner die Scheine die wohl nötig sind, um OL zu sein, den Disponenten stört das aber nicht. Die Erstellung des Dienstplans möchte er lieber selbstmachen, wir schicken ihm einen, den er dann an die Bedürfnisse der Firma anpasst. Und Klamotten und weitere Sachen machen wir auch direkt mit ihm. Wie gesagt, wir sind ziemlich selbständig und haben zum Kunden einen sehr guten Draht, so dass wir vieles unter uns klären. Bei anderen Objekten unserer Firma sieht das zum Teil wohl anders aus, bei einem Besuch in unserer Firma sagte der Verwaltungschef zu meinem Kollegen: Von dem Objekt in XY, da hört man nie was! Es gab auch neulich ein Rundschreiben unserer Firma, wo das Thema Schlafen in der Arbeitszeit vorkam, da muss es in anderen Objekten wohl Probleme geben! Verschärfte Kontrollen wurden da auch angekündigt! Dieses Schreiben ging natürlich an alle MA, wegen der Neutralität! Wir müssen auch noch den kompletten Sanitätsdienst abwickeln, inclusive Schreibkram, und das obwohl keiner von uns richtig ausgebildeter Betriebssanitäter ist. (Nur sieben Stunden Schulung alle zwei Jahre)

  • @ Pandrion
    Das will ich wohl glauben, aber das Objekt verlassen und dann zum Feierabend wieder kommen, das ist der Hammer!!

  • Ein Betriebssanitäter muss es ja auch nicht immer sein :)
    Wobei mich schon interessieren würde was nun komplett heißt?! Gewisse Aufgaben sollten eher nicht wahr genommen werden ...

  • WachmannsFreundin
    Erstversorgung des Verletzten soweit möglich, informieren des RTW wenn nötig. Und dann das sogenannte Verbandbuch führen, und anschließend an die dafür vorgsehene Gruppe per Mail verschicken. Hier zu muß man wissen, das über jede kleinste Verletzung Buch geführt werden muss.
    Wenn dich sowas in der Stoßzeit trifft, kann das ganz schön anstrengend sein, ich hatte schon mal drei nacheinander.

  • Breaker_Zero
    Über mangelnde Abwechslung kann ich nicht klagen, wir führen auch noch das Krankenbuch.
    Jeder eingehende K-Schein muss dann auch noch mit der Personalnummer versehen werden, und bitte mit Datumsstempel! Und wir haben viele Kranke! Den kompletten Post Durchfluss haben wir auch noch an der Backe und vieles mehr!
    :)

  • Wir müssen auch noch den kompletten Sanitätsdienst abwickeln, inclusive Schreibkram, und das obwohl keiner von uns richtig ausgebildeter Betriebssanitäter ist. (Nur sieben Stunden Schulung alle zwei Jahre)


    Wenn ich das so lese ist noch nicht einmal die Qualifikation des Betriebsersthelfers erfüllt gewesen. Wenn alle 2 Jahre geschult wird war die Grundausbildung über zwei Tage (16 Unterrichtseinheiten) oder jährlich die Fortbildung 1 Tag (8 Unterrichtseinheiten) nötig. Erst seit dem 1. April 2015 umfasst die Ausbildung und Fortbildung jeweils 9 Unterrichtsstunden.


    Erstversorgung des Verletzten soweit möglich, informieren des RTW wenn nötig. Und dann das sogenannte Verbandbuch führen...


    Das ist aber überall so, ist halt von der Berufsgenossenschaft so gefordert.

    Der Ungebildete glaubt das, was ihm paßt.
    (Ludovico Ariosto)

  • Das ist so nicht mehr richtig :) die Ersthelfer-Schulung ist im Zyklus von 2 Jahren in 9UE zu wiederholen / refreshen :) das ist nicht erst seit dem 01. April 2015 so sondern schon deutlich länger... was sich geändert hat ist das Grundseminar. Dies wurde auf 9UE gekürzt.


    9UE sind übrigens knapp 7 Zeitstunden ...

  • Mein Hauptobjekt ist ein großes Holländisches Lebensmittel Unternehmen mit mehreren Standorten in Deutschland! Bei uns wird Pudding und Milch hergestellt! Ich sage nur Landliebe und Puddies Pudding! :-)
    Wir sitzen in der Verwaltung! Wir Haben überwiegend die Aufgaben uns um alle Besucher und Monteure zu kümmern. Sei es diese in Sicherheit und Hygiene zu unterweisen damit diese das Werk Gelände betreten dürfen, zusätzlich haben wir den Gesamten Lieferverkehr abzuwickeln, Telefondienst ist ja klar sowie sämtliche Alarm und Störungen die Auflaufen können und was zusätzlich an Verwaltungsarbeit anfällt! Tagsüber kann es sehr Stressig sein, dafür hat man Nachts den Ausgleich! Bei uns werden Rundgänge nur an den Wochenenden gelaufen und in der Woche kommt mehrere Male in der Nacht ein Patrouillenfahrer aus unserer Firma!

  • Das ist so nicht mehr richtig :) die Ersthelfer-Schulung ist im Zyklus von 2 Jahren in 9UE zu wiederholen / refreshen :) das ist nicht erst seit dem 01. April 2015 so sondern schon deutlich länger... was sich geändert hat ist das Grundseminar. Dies wurde auf 9UE gekürzt.


    9UE sind übrigens knapp 7 Zeitstunden ...


    hab ich was anderes geschrieben ???


    Wenn alle 2 Jahre geschult wird war die Grundausbildung über zwei Tage (16 Unterrichtseinheiten) oder jährlich die Fortbildung 1 Tag (8 Unterrichtseinheiten) nötig. Erst seit dem 1. April 2015 umfasst die Ausbildung und Fortbildung jeweils 9 Unterrichtsstunden.

    Der Ungebildete glaubt das, was ihm paßt.
    (Ludovico Ariosto)

  • Ja hast du :)


    du schreibst jährliche Forbildung a 8UE, dies ist aber nicht richtig bzw. vielleicht wird es so gehandhabt, entspricht aber keiner berufsgenossenschaftlichen Vorgabe

  • okay... noch einmal...


    8 UE war bis 31.03.2015 die Fortbildung (hab ich auch so geschrieben...) :thumbup:


    Seit dem 01.04.2015 ist laut DGUV (Fachbereich Erste Hilfe) die Ausbildung und Fortbildung jeweils 9 Unterrichtsstunden.

    Hier
    nochmal von der DGUV.

    Der Ungebildete glaubt das, was ihm paßt.
    (Ludovico Ariosto)

  • Sehr interessante Beiträge…

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



    Gerechtigkeit herrscht, wenn es in einem Volk weder übermäßig Reiche noch übermäßig Arme gibt.


    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

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