…könnte man leider für 92% aller Jobs Sicherheitsbranche sagen.
Warum kam es soweit und noch viel wichtiger: warum wird nichts dagegen unternommen?
„So ein Unsinn – der hat nix drauf und ist nur neidisch und faul wie so viele Rumnörgler in der Branche..“ werden jetzt wahrscheinlich einige hohe BDSW Funktionäre sagen oder eventuell auch noch die Handvoll Werkschutzmeister..
Das es wenige, feine Ausnahmen gibt, in denen zB laut DIN 77200 ein Meister seines Fachs eingestellt sein muss, oder wo es laut Gesetz zB einer IHK-Sachkunde § 34a GewO (Citystreife, Doorman, Detektiv) oder Luftsicherheitsassistenten (zB §5 LuSiG) bedarf, ist klar, aber was ist mit dem Großteil der Mitarbeiter in dieser Branche – dem klassischen „Wachmann“ in seinen vielen Facetten?
Es gibt Positionen, da lautet die Stellenbeschreibung: stell dich dorthin, pass auf dass niemand rein-/rauskommt… Der Sicherheitsmitarbeiter genießt Hausrechtumsetzung und handelt als entsprechender Besitzdiener. Keine weiteren Aufgaben. Soweit so gut. Etwas mehr als Ordner aber im Prinzip die unterste Riege der Tätigkeiten – eine Unterrichtung für Bewachungspersonal nach § 34a Gewerbeordnung mit 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten für gute 400€ reichen dabei aus – nahezu jeder Arbeitslose bekommt dies erst einmal von der Agentur für Arbeit aufgebrummt, weil er auch nicht durchfallen kann (bei Anwesenheit!). Tarif ist entsprechend niedrig…
Jetzt gibt es aber auch den klassischen und den „gehobenen“ Werkschutz. Vom einfachen „Pförtner“ der nur eine Schranke auf und zu macht reicht der §34a auch aus, aber i.d.R. kommen vielfältige, komplexere Aufgabenbereiche parallel hinzu:
Feststellen und Melden von Gefahren
Besetzung einer Alarmzentrale
Regelmäßige Kontrollgänge im Streifendienst auf dem Betriebsgelände
Intervention bei Alarmen durch die Gefahrenmeldeanlage
Berichts- und Meldewesen
Verhinderung von Schäden am Unternehmen durch Diebstahl, Unterschlagung, Sachbeschädigung von Dritten
Geheimnisschutz, Informationsschutz, Spionage- und Sabotageabwehr (Umsetzung von Geheimhaltungsverpflichtung für nicht Firmenangehörige)
Tordienst im Eingangsbereich
Führen eines Wachbuches
Kontrolle von Versandpapieren
Zutrittskontrollen von Personen
Zufahrtskontrollen
Erstellung von Besucherausweisen und Ersatzausweisen für Mitarbeiter
Taschenkontrollen
Abwicklung und Überwachung des Güterverkehrs
Kontrollen der Ladungssicherung
Verkehrsdienst
Kontrollen von Fahrzeugen der Fremdfirmen bei Ein- und Ausfahrt
Erfassung von Lieferanten in Listen oder per EDV
allgemeine Arbeitssicherheit
Umweltschutz
Erste Hilfe
Kontrolle über das Einbringen und Verbringen von Material und Gegenständen in den Betrieb
Überwachung und Kontrollen von Maschinen und diversen Anlagen
Überwachung der technischen Anlagen per EDV und Meldung bei Störungen
oder aber auch „andere“ Aufgaben wie die Verteilung der Hauspost oder der komplette Telefonvermittlungsdienst eines Unternehmens
Leider setzt die Tätigkeit als interner Werkschutz-Mitarbeiter keine gesetzliche Mindestqualifikation voraus. Wird der Werkschutz an einen externen Sicherheitsdienstleister vergeben, so müssen diese Mitarbeiter NUR eine Unterrichtung nach § 34a GewO nachweisen können. Alles Weitere ist ein Kann-Feld…
Jetzt kommt also ein mittelständisches Unternehmen an eine Grenze, wo sie einen Werkschutz / Sicherheitsdienstleister in Anspruch nehmen müssen.
Meiner Erfahrung nach unterscheiden sich hier prinzipiell zwei verschiedene Arten von Kunden:
ein „selfmade“ Unternehmer weiß, dass man für nix nix bekommt, und sagt er will vernünftiges Personal am Eingang sitzen haben, die Rundgänge etc sollen ordentlich gemacht werden und dafür ist er auch bereit, einen entsprechenden Preis zu bezahlen.
Herr X. ist zB zuständig für den Bereich „Sicherheit & Haustechnik“ und hat ein Budget von XXX €. Er sucht sich den Angeboten nach den günstigsten Sicherheitsdienstleister aus, vereinbart einen Termin und frägt nach dem Stundenverrechnungssatz..
Sicherheitsdienst: “ Eine WSK oder FSS kosten so und so viel, ein § 34a GewO SMA kostet aber nur soviel… „
Kunde: „..also reicht ein 34a-ler aus?“
Sicherheitsdienst (zähneknirschend): „Ja, reicht laut Gesetz aus, aber….“
Kunde: „OKAY, den nehm ich…“
Von dem übrig gebliebenen Budget bekommt Hr. X prozentual seinen Beitrag, und wenn was schiefläuft… hey , die Sicherheitsfirma hat eine Betriebshaftpflicht und das Unternehmen (als auch Hr. X. ) ist aus dem Schneider !
Als Unternehmen will man natürlich primär den Auftrag ergattern, zumindest in der Hoffnung auf Folgeaufträge oder Auftragsvergrößerungen… Also MUSS man dem zustimmen, dass der Kunde das Recht auf den billigsten Stundenverrechnungssatz hat, auch wenn das Tätigkeitsfeld bei weitem nicht mehr einer § 34a GewO – Kraft entspricht (rechtlich allerdings schon). Es stehen genügend Konkurrenten an, die den Auftrag dem Kundenwunsch entsprechend übernehmen.
Seitens des Gesetzgebers gibt es leider keine eindeutigen Hinweise oder Auflagen, aber wann eine WSFK oder gar FSS eingesetzt werden muss (außer in kerntechnischen Anlagen soweit ich weiß..). Auch der jeweilige Sicherheitsmitarbeiter ist bedacht, seinen Mund zu halten und die ihm auferlegten Aufgeben zu erledigen, auch wenn er nur nach dem § 34a Tarif entlohnt wird – Quertreiber könnten leicht entsorgt werden, da auch hier genügend andere Bewerber auf einen Job warten…
Was ist nun allerdings das Ergebnis dieses Preiskampfes, gerade im Werkschutz und woher kam dieses Unglück?
Ausgelöst wurde es vor „langer Zeit“, als ein bekannter deutscher Elektrohersteller seinen internen Werkschutz aus Kostengründen „out-ge-sourced“ hat und dies dann andere Unternehmen übernahmen… Jetzt witterte die Sicherheitsbranche Beuteluft und unterboten sich gegenseitig immer weiter mit den Preisen, bis zu den heutigen Zeitpunkt, an dem eine ungelernte Putzfrau mehr Stundenlohn bekommt, als eine ausgelernte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (der dann aber nach § 34a GewO Tarif bezahlt wird).
Oft hört man dann, man solle sich nicht unter Wert verkaufen, aber das sagt mal jemanden, der nicht einmal HartzIV - Leistungen beziehen könnte und dringend Arbeit(Geld) benötigt…
Liest man diverse Stellenangebote, so werden relativ häufig FSS oder GSSK gesucht – kleingedruckt steht dann im unteren Bereich nach welchem Tarif bezahlt wird…
Natürlich hört man auch immer wieder:“ Ahhh, mit deinem Job möchte ich gerne tauschen.. musst ja nix tun…“ – dies traut man sich auch nur in der Sicherheitsbranche in Deutschland zu den Kollegen sagen. Man sollte ähnliches einmal in den USA probieren beziehungsweise hat jemand schon einmal zu einem Feuerwehrmann gemeint, die arbeiten doch nur wenn es brennt… Mal ganz abgesehen von den paar Hohlrollern, die den Begriff Pförtner noch weiter in den Dreck ziehen und dank uniformer Dienstkleidung uns alle diffamieren oder aber den Muskelbergen ohne Hirn an der Disko Tür (auch die haben oft mehr Grips als die Lästerer..!)
Leider ist die Wertigkeit des privaten Sicherheitswesens stark gesunken und hat viel Respekt eingebüßt.
Wie kann man diesen, für die ganze Branche, misslichen Umstand ändern? Ist es die Pflicht des Gesetzgebers oder muss sich da der BDSW einsetzen?
Es ist traurig mit ansehen zu müssen, wie ausgelernte FSSler nach der Ausbildung gekündigt werden, aber auf Einstellung hoffen dürfen, wenn sie zu den untersten Tarif arbeiten wollen. Der Kollege neben ihnen bekommt mit seiner Schulung denselben Stundenlohn – das motiviert!
Und jetzt bitte nicht falsch verstehen, es soll keine Bloßstellung der §34a SMAs sein!
Leider muss man zusehen, wie den Mitarbeitern, als auch den Sicherheitsdienstleistern die Hände gebunden sind, um bessere Preise auszuhandeln (und nein, es liegt nicht immer im Geschick des Vertrieblers…!).
Auf Lösungsansätze, Korrekturen und sonstige Beiträge zu diesem Thema aus einem Fachforum bin ich mal gespannt…..