Liebe Herr Kollegen
Was muss ich beachten wo ich die dienst anweisung ausarbeit.???
Konnt ihr 1 paar beispiele geben ????
Was muss/kann alles rein....
Danke in Voraus
Portugal666
Liebe Herr Kollegen
Was muss ich beachten wo ich die dienst anweisung ausarbeit.???
Konnt ihr 1 paar beispiele geben ????
Was muss/kann alles rein....
Danke in Voraus
Portugal666
Mich würde doch mal Interessieren als was Du arbeitest?
ZitatAlles anzeigenDas Wort Dienstanweisung (abgekürzt oft mit DA) wird verwendet, wenn es um einen verbindlichen Arbeitsauftrag an einzelne Personen oder eine Personengruppe (zum Beispiel Angehörige des Nachtdienstes) geht. Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer muss es ein Dienstverhältnis geben, welches den Handlungsraum und die mit der Ausführung der Dienstanweisung verbundene Ressourcenallokation eindeutig regelt.
Im Bewachungsgewerbe unterscheidet man noch einmal zwischen „allgemeiner Dienstanweisung“ und „Objekt bezogener Dienstanweisung“.
Die „allgemeine Dienstanweisung“ ist für alle zu bewachenden Objekte gleich. Sie beinhaltet grundsätzliches wie zum Beispiel das während des Dienstes kein Alkohol getrunken werden darf.
Die „Objekt bezogene Dienstanweisung“ regelt nur den Bereich, der nur für das Objekt zutrifft. Zum Beispiel, dass ab 20:00 Uhr kein Besucherverkehr mehr zugelassen ist oder ab 22:00 Uhr muss das Tor 3 verschlossen sein.
Allgemein versteht man unter einer Anweisung eine verbindliche mündliche oder schriftliche oder digitale Äußerung der übergeordneten Dienststelle, wie sich jemand konkret verhalten oder ein Vorgang ablaufen soll. Sie kann sich auf den Einzelfall oder eine generelle Regelung beziehen. Im Militär ist das Äquivalent zur Dienstanweisung der Befehl. Im Arbeitsverhältnis wird entweder von Arbeitsauftrag oder Dienstanweisung gesprochen. Das Recht, Dienstanweisungen zu geben, leitet sich aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers her.
Die Schriftform ist für die Verbindlichkeit nicht erforderlich.
Eine Nichterfüllung der Dienstanweisung gilt als Arbeitsverweigerung. Diese stellt in der Regel eine Verletzung der Arbeitspflicht dar, wenn sie nicht beispielsweise wegen Überlastung oder Missbrauchs des Direktionsrechts gerechtfertigt ist.
frage ich mich manchmal auch :shock:
Hallo,
da muss ich jetzt aber mal Korrigieren..........:-)
Allgemeine Dienstanweisung
Wird Nur von der Sicherheitsfirma aufgestellt und enthält allgemeine (Dienst)Anweisungen bezüglich der Dienstausübung.....
z.B.
- Meldepflichten
- Dienstantritt
- Verhalten
usw.
Meistens liegt diese in Form eines kleinen "Buches" vor.
Objekt-Bezogene Dienstanweisung
Diese wird gemeinsam mit dem Kunden von der Sicherheitsfirma erstellt und regelt den Dienst am Objekt
z.B.
- Zugangsregelungen zum Objekt
- Alarmierungspläne
- Weisungsbefugnisse (Gaaanz Wichtig!!!! )
usw.
Nur der/die Person(en) ,die laut der Objekt-Bezogenen Dienstanweisung "Weisungsbefugt" sind (sogenannte Ansprechpartner/Bezugspersonen) dürfen den eingesetzten Sicherheitskräften auch mündliche Weisungen erteilen !!
Mündliche Weisungen von anderen Personen (egal ob Betriebsrat/Prokurist oder aber auch Mitarbeiter der eigenen Firma wie
Kontrollinspektor/Niederlassungsleiter usw.),die das Objekt betreffen, sind zu Ignorieren !!
Und für die "Neunmalklugen"........:-)
Das Letzte Jahr hat ja gezeigt,wie schnell es gehen kann,das Security-Firmen in die Insolvenz kommen......um nur eine Möglichkeit zu nennen......Der Wachmann vor Ort kann in der Regel nicht prüfen,ob sein GF./oder Niederlassungsleiter überhaupt noch "in Amt und Würden" ist........daher mündliche Weisungen NEIN!!! .....
Wer meint,was zu sagen zu "haben"...soll dieses bitte schön auch schriftlich......Vermerk im Wachbuch handschriftlich genügt ja schon......
Sehr geehrter Herr Portugal :wink:
Du hast heute schon ein paar spezielle Fragen gestellt, die eigentlich alle dein Arbeitgeber beantworten sollte (Lohn, Weisungen, Dienste). Es macht auf mich persönlich ein wenig den Eindruck, als ob dein Arbeitgeber nicht gerade die korrekteste Firma ist. Du musst dies nicht persönlich nehmen, aber ich finde es nicht gut, wenn Mitarbeitende mit solchen Fragen in ein Internet-Forum kommen müssen, damit sie eine Antwort bekommen.
Liebe Grüsse, Panther
Zitat von FrankAlles anzeigenHallo,
da muss ich jetzt aber mal Korrigieren..........:-)
Allgemeine Dienstanweisung
Wird Nur von der Sicherheitsfirma aufgestellt und enthält allgemeine (Dienst)Anweisungen bezüglich der Dienstausübung.....
z.B.
- Meldepflichten
- Dienstantritt
- Verhalten
usw.
Meistens liegt diese in Form eines kleinen "Buches" vor.
Objekt-Bezogene Dienstanweisung
Diese wird gemeinsam mit dem Kunden von der Sicherheitsfirma erstellt und regelt den Dienst am Objekt
z.B.
- Zugangsregelungen zum Objekt
- Alarmierungspläne
- Weisungsbefugnisse (Gaaanz Wichtig!!!! )
usw.
Nur der/die Person(en) ,die laut der Objekt-Bezogenen Dienstanweisung "Weisungsbefugt" sind (sogenannte Ansprechpartner/Bezugspersonen) dürfen den eingesetzten Sicherheitskräften auch mündliche Weisungen erteilen !!
Mündliche Weisungen von anderen Personen (egal ob Betriebsrat/Prokurist oder aber auch Mitarbeiter der eigenen Firma wie
Kontrollinspektor/Niederlassungsleiter usw.),die das Objekt betreffen, sind zu Ignorieren !!
Und für die "Neunmalklugen"........:-)
Das Letzte Jahr hat ja gezeigt,wie schnell es gehen kann,das Security-Firmen in die Insolvenz kommen......um nur eine Möglichkeit zu nennen......Der Wachmann vor Ort kann in der Regel nicht prüfen,ob sein GF./oder Niederlassungsleiter überhaupt noch "in Amt und Würden" ist........daher mündliche Weisungen NEIN!!! .....
Wer meint,was zu sagen zu "haben"...soll dieses bitte schön auch schriftlich......Vermerk im Wachbuch handschriftlich genügt ja schon......
nana, ist doch nicht ganz richtig so: allgemeine Dienstanweisung für Bewachungsgewerbe gibts als Formvordrucke, praktische immer gültig wenn keine betriebsbezogenen Dienstanweisungen in Kraft sind, unabhängig von der objektbezogenen Dienstanweisung. :roll:
was soll ich da machen meine regional leiter hat es von mir verlangt....
Muss
Ich weisse selbst das ist nicht meine aufgabe...
was wurden ihr in meine stelle machen
ob du glaubst oder nicht....
Habe ich bis ende die woche das zum schreiben....für 6 objekts..
ich werde beklopt
Und er weisse das ich etwas schwirichkeit bei bei schreiben....
Sprechen habe ich keine problem oder berichte zum schreiben,haber so was habe ich kaum 1 chance
Zitat von portugalob du glaubst oder nicht....
Habe ich bis ende die woche das zum schreiben....für 6 objekts..
ich werde beklopt
6 Objekte in einer Woche
Gibt es auf diesen Objeken schon eine DA, die nur umgeschrieben werden müssten?
Wen das neue Objekte ohne DA sind, schafft das keiner in einer Woche.
nein gibts nichts....
Er will das weil next woche kommen die leute fur arbeit und sicherheit....
Das werde lustig
gut 2 objekts sind nur pforner dienst das geht nocht ....
die rest sind sehr gross und muss ich schreiben wie man laufe ,wo muss man achten wegen schlecht beleuchtung,etcx ,etc
hat keine von euch 1 fertig ,weil ich wollte sehen ungefahr wie man das schreibt,das werde von mir vetraulich behandeln.
ich habe keine ausweg...das zu frage
Kann dir nur so aus dem steh greif ein paar Stichpunkte geben.
1, Dienstzeiten und Dienstkleidung
2, Weisungsbefugnis
3, Objektbezogene Aufgaben.( Zugangs.- und Zufahrtskontrollen bei Besucher Mitarbeitern)
4, Schlüsselverwaltung.
5, Schließdienst.
6, Streifendienst (Kontrollpunkte,Fluchtwegsicherung Eigensicherung)
7, Melderaster (Telefonnummern)
@ Portugal
Wenn dein Regionalleiter etwas von dir verlangt was Du garnicht erfüllen kannst weil keine Ahnung oder warum auch immer, dann musst Du ihm das doch auch sagen.
Du hast eigentlich genügend Informationen. Fange einfach mal an. Ich denke nicht dass Du erwarten kannst dass dir jemand seine DA schickt. Diese sind ja schließlich Objektbezogen.
Versuche mal die Punkte von nick 1017 aufzunehmen und zu allen Punkten was zu schreiben. Dann haste die auch schon fast fertig
Hallo Onkelnino......:-)
Doch so richtig........
Zitat
nana, ist doch nicht ganz richtig so: allgemeine Dienstanweisung für Bewachungsgewerbe gibts als Formvordrucke, praktische immer gültig wenn keine betriebsbezogenen Dienstanweisungen in Kraft sind, unabhängig von der objektbezogenen Dienstanweisung.
Nicht Praktisch sondern Immer........
Schließlich gibt es längst nicht auf jedem Objekt (egal ob Seperat oder Revier) einen eigenständige Dienstanweisung....
Gibt es allerdings eine Objekt-Bezogene Dienstanweisung,so hat natürlich diese Vorrang,da sich der Kunde nämlich in der
Regel schon etwas dabei gedacht hat.......
Wenn ich mir nachfolgende Beiträge von "Portugal"
Zitat von portugalwas soll ich da machen meine regional leiter hat es von mir verlangt....
Muss
Ich weisse selbst das ist nicht meine aufgabe...
was wurden ihr in meine stelle machen
Zitat von portugalob du glaubst oder nicht....
Habe ich bis ende die woche das zum schreiben....für 6 objekts..
ich werde beklopt
Zitat von portugalUnd er weisse das ich etwas schwirichkeit bei bei schreiben....
Sprechen habe ich keine problem oder berichte zum schreiben,haber so was habe ich kaum 1 chance
Zitat von portugalnein gibts nichts....
Er will das weil next woche kommen die leute fur arbeit und sicherheit....
Das werde lustig
gut 2 objekts sind nur pforner dienst das geht nocht ....
die rest sind sehr gross und muss ich schreiben wie man laufe ,wo muss man achten wegen schlecht beleuchtung,etcx ,etc
anschaue, werde ich nicht nur den Eindruck nicht los, sondern bin der festen Überzeugung, daß es sich bei diesem User um einen Troll handelt, wie sie hier schon öfter aufgetaucht sind.
Deshalb ist jede Antwort auf seine Fragen vertrödelte Zeit, da er sich nur über uns lustig machen will. :roll:
ZitatS.L.
Deshalb ist jede Antwort auf seine Fragen vertrödelte Zeit, da er sich nur über uns lustig machen will.
Dachte ich am Anfang auch aber Portugal hat sich schon am 2.3.2007 angemeldet, und warum sollte er bis Oktober warten um eine solche
Verarsche zu veranstalten?
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