Hundeführer nach DGUV Vorschrift 23?

  • Also ich bekomm es nicht zusammen und würde mich über eine "endlich" fachliche Meinung freuen.


    Viele werben,locken mit einer Zertifizierung nach der DGUV Vorschrift 23 für den Hundeführer.


    Meiner Meinung nach sagt die Vorschrift nicht aus,dass es eine Zertifizierung dafür gibt bzw. eine danach zu absolvieren ist.


    Gibt es den oder die Bezeichnung des Hundeführers überhaupt?


    Danke im voraus

  • Meiner Meinung nach bringen diese Ausbildungen rein gar nichts, wenn du nicht schon mind. 10 Jahre mind. einen Hund einer anerkannten Diensthunderasse hast. Dazu einen gefestigten Charakter, keine Minderwertigkeitskomplexe oder Potenzprobleme hast.


    Hundeführer ist jeder der eine Hund führt. Also jeder Hundehalter . Leider nennen sich auch viele inkompetente Kollegen der Branche Diensthundeführer Meist auch die, die noch nie einen Hund hatten und oder, aber nur eine 7 Tage Ausbildung bzgl. der BGV C 7 / DGUV V 23 ( falls man das überhaupt Ausbildung nennen kann). Grundsätzlich ist der Diensthundeführer nur ein Lehrgang, der allerdings richtig durchgeführt und mit guter Vorbildung in Sachen Hunden, hilfreich ist. Aber die beste Ausbildung bringt nichts, wenn am anderen Ende der Leine ein Honk steht .


    Die Unterrichtung nach Richtlinien der BG bringt nur Versicherungstechnisch etwas, ansonsten taugt diese NULL !

  • Vielen Dank für deine Antwort.


    Es gibt also, keine Prüfung /Ausbildung nach der UVV wie immer beschrieben wird. Lediglich muss der Hund geprüft werden und der Halter nur befähigt?


    Mich hat es immer verwirrt zu lesen,dass man eine, nach der DGUV V 23 Prüfung ablegen muss oder danach zertifiziert wird.


    Also wieder mal nur eine schöne Einnahme Quelle für "Existenzgründer" und Ausgaben für den Steuerzahler, wenn ein solcher Lehrgang angeboten wird um diesen von Leistungsträgern zu fördern.

  • Naja Prüfung kann man so nicht sagen ( ist nichts anderes wie eine Prüfung nach dem Landeshundegesetz für Große Hunde ). Es ist wie in vielen Bereichen" Gib dem Kind einen Namen und es verkauft sich " Wie gesagt, Aus Versicherungstechnischen Gründen muss der Hundeführer nachweisen ,dass er befähigt ist. Was wohl mit der BGV C / geschieht. Meiner Meinung nach nur Augenwischerei.


    Leider werden richtig gute DHF mit Jahrelanger Erfahrung und BGV C 7 unterwiesene über einen Kamm gescheert und nur selten von AG anerkannt.
    Als guter DHF musst und kannst du dich aber gut verkaufen bei dem einen oder anderen AG. Du musst dann aber auch wissen wovon du redest und das kann man nicht mit einer Unterrichtung nach BGV C 7.


    Ach und was den geprüften Hund anbelangt, er MUSS nicht zwingend geprüft werden. Als Meldehund brauch er keine Prüfung. Und in 99% der Objekten ist der Hund ein Meldehund, da man keinen Hund schicken darf. Das mit der BG Vorschrift ist ja nur für den Fall, dass die BG bezahlt wenn dein Hund dich selbst oder einen Kollegen oder Firmenangehörigen beist .

  • Vielen Dank für deine raschen Antworten und deiner Zeit. Der Zweck des meldens von Hunden war mir bekannt gewesen. Und Versicherungstechisch natürlich auch klar.


    Danke

  • Hallo liebe Hundeführerkollegen, ich weiß nicht ob es gestattet ist, hier in eigener Sache zu werben, ich mach es einfach einmal verhalten. Seit Montag dieser Woche ist mein Buch "Das Diensthundewesen" auf dem Markt. Wie ich auch hier feststelle gibt es um dieses Thema herum viele Unsicherheiten und unklare Informationen. Um genau mit diesen Aufzuräumen, habe ich dieses Buch als Leitfaden und Ausbildungshilfe geschrieben. Wer Fragen hat, darf mich dazu gerne anschreiben.

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