Arbeitsgericht Berlin, Urteil v. 04.03.2015, Az.: 54 Ca 14420/14
Urlaubsgeld und andere Sonderzahlungen wie Fahrgeld dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.
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Neues Benutzerkonto erstellenArbeitsgericht Berlin, Urteil v. 04.03.2015, Az.: 54 Ca 14420/14
Urlaubsgeld und andere Sonderzahlungen wie Fahrgeld dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.
Nicht mehr gültig.
Ein höheres Gericht hat anders geurteilt.
Und was soll man mit dieser Aussage anfangen: "Ein höheres Gericht hat anders geurteilt"?
Wie hat es denn geurteilt? Welches Gericht, welches Aktenzeichen? Gibt es eine Quelle für diese Aussage?
Wie: Sonderzahlungen können auf den Mindestlohn angerechnet werden.
Wobei im konkret verhandelten Fall wurden die Sonderzahlungen pauschal monatlich, also als 1/12 Abschlag, gezahlt. Wie es sich bei einmaligen Jährigen Zahlungen verhält bleibt offen im Urteil.
Gericht: BAG
Aktenzeichen: 5 AZR 135/16
Quelle: Das Urteil
(Bundesarbeitsgericht)