1. Frage:
Reicht es vom Unterichtsstoff her, wenn man an der Unterrichtung nach § 34a teilnimmt, um die Sachkundeprüfung bestehen zu können, oder ist in einem speziellen Vorbereitungslehrgang mehr Stoff angesagt?
2. Frage:
Wie sind denn die Erfolgsaussichten für ältere Säcke :oops: im Gewerbe unterzukommen?
Reicht es?
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Ich glaube dass bei einer Unterweisung die Themen einfach nur zum Teil oberflächlich angeschnitten werden und ber einer Prüfungsvorbereitung wird doch mehr ins Detail gegangen.
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aber bloss nicht rechts hauen...wurde nicht gelehrt.... :todlachen:
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Zitat von onkelnino
2. Frage:
Wie sind denn die Erfolgsaussichten für ältere Säcke :oops: im Gewerbe unterzukommen?Schau mal bei Firmen nach, wo "alte Säcke" das Sagen haben....
Da hast Du noch mit hochgradiger Diabetes & Gehbehinderung & mit 72 (!!!) Chancen als SK!
Gleich & Gleich gesellt sich gern...Sorry, kein Spaß!
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Zitat von Faultier
Schau mal bei Firmen nach, wo "alte Säcke" das Sagen haben....
Da hast Du noch mit hochgradiger Diabetes & Gehbehinderung & mit 72 (!!!) Chancen als SK!
Gleich & Gleich gesellt sich gern...Sorry, kein Spaß!
hat hier irgendjemand gesagt ;mach ihn fertig; ? :shock: woistderSmiliemitdietränen?
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@ onkelnino
Voll im Ernst!
Schau nach Firmen, wo BL oder EL in Deinem Alter sind.
Und Du wirst viele ältere Kollegen antreffen.
Komisch, aber es ist so.
Wie schon geschrieben: Gleich & Gleich gesellt sich gern!
Diese Altersstruktur gebietet dem Unternehmen einfach eine Ausrichtung überwiegend auf SK in Separatobjekten...
Und da hast Du Chancen, mehr als im GuW, FSD, geschweige in Eventbereich. -
Ich sehe das genauso wie Faultier.
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Zitat von Faultier
@ onkelnino
Voll im Ernst!
Schau nach Firmen, wo BL oder EL in Deinem Alter sind.
Und Du wirst viele ältere Kollegen antreffen.
Komisch, aber es ist so.
Wie schon geschrieben: Gleich & Gleich gesellt sich gern!
Diese Altersstruktur gebietet dem Unternehmen einfach eine Ausrichtung überwiegend auf SK in Separatobjekten...
Und da hast Du Chancen, mehr als im GuW, FSD, geschweige in Eventbereich.Eventbereich hatte ich auch nicht vor in meinem Alter, auch kein Doorman, da habe ich viel zu viel Angst.
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Zitat von onkelnino
1. Frage:
Reicht es vom Unterichtsstoff her, wenn man an der Unterrichtung nach § 34a teilnimmt, um die Sachkundeprüfung bestehen zu können, oder ist in einem speziellen Vorbereitungslehrgang mehr Stoff angesagt?
2. Frage:
Wie sind denn die Erfolgsaussichten für ältere Säcke :oops: im Gewerbe unterzukommen?Wenn Du geistig fit bist hast Du Erfolgsaussichten :wink:
Ich hatte (ist auf einem anderen Objekt) einen Kollegen, der hat mit 58 noch die Prüfung zur "Geprüften Werkschutzfachkraft" abgelegt.Also, trau Dich
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Die Unterrichtung, kann ausreichen aber ich plädiere wie auch die anderen den Stoff umfassender zu unterrichten.
Das Thema kann in 40 Std. nur angerissen werden...und dann heißt es pauken...pauken :wink: -
Ob das reicht, wenn du dir das nur anhörst, kommt ganz darauf an wie gut du zuhörst ? Ich hab auch nur zugehört und im online Test nach ner Halben Stunde mit 79% bestanden.
Eben nur im Online-Test. Ich muss Donnerstag ran.
drückt mir die Daumen.
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@
Machen wir übermorgen.... Ergebnis dann auch hier.... :wink:
34a reicht rein rechtlich übrigens für FSD und SK Separat....
Welcher AG gibt freiwillig mehr aus?... keiner...
Punkt -
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@
:wink:
Funkstreifendient & Sicherungskraft (Separat) -
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Bei uns war das auch sowas mit der SK:
Unsere Sk-Vorbereitung war total für den Eimer, hab mich da auch von anfang an auf die Hintrbeine gesetzt und zum Glück auch bestanden, auch wen nur knapp. Meine Klassenkameraden die durchgefallen sind bei der ersten Sk-Prüfung wurden dann zur Unterrichtung geschickt, bevor Sie wiederholen durften.
Dies aber angeblich nur aus dem Grund damit Sie eine Praktikumsstelle warnehmen durften im Bewachungsgewerbe.
Solange es nicht i öffentlichen Bereich ist, darf ich doch überall ein Praktikum machen, oder sehe ich das falsch.
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@ flipper
So leid es mir tut, aber schon wieder falsch. In der Allg. Verwaltungsvorschrift zum § 34a der Gewerbeordnung und zur Bewachungsverordnung (BewachVwV) heißt es als Ausnahmebestimmung zum Unterrichtungsverfahren:
Allerdings kann etwa dann, wenn eine Person bei einem Bewachungsunternehmer als sog. Praktikant mit dem Ziel einer späteren Anstellung beschäftigt wird, für die Dauer von höchstens vier Wochen auf die Unterrichtung verzichtet werden, wenn die Person in dieser Zeit keine Bewachungstätigkeit eigenverantwortlich ausübt.
Es hat also mit öffentlichem Bereich oder privatem Hausrechtsbereich überhaupt nicht zu tun, sondern mit der Länge eines Praktikums. Die zweite Einschränkung ("Ziel einer späteren Anstellung") dürfte nachrangig, weil schwer überprüfbar, sein.
Jeder einigermaßen intelligente Bewachungsunternehmer setzt also Praktikanten von schulischen Bildungsträgern, die meist mehrere Monate lang ein Praktikum absolvieren, nur ein, wenn sie, abhängig von der Tätigkeit UVV/SKP nachweisen.
Was mich nur wundert ist, dass man den Durchgefallenen ein Unterichtungsverfahren als Vorbereitung auf die Wiederholungs-SKP spendiert hat, dass ja mit 350-400€ zu Buche schlägt. Das muss ja ein schöner Saftladen von Bildungsträger sein, der zwar ausbildet/umschult, aber selbst keine vernüftige Vorbereitung auf die SKP hinkriegt.
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Danke Lehrer für die Erklärung.
Zu deinem letzten Absatz: Wie recht du doch hast
Das Unterrichtungsverfahren wurde den Durchfallern spendiert, damit sie überhaupt ins Praktikum gehen durften, was kurz vorher anstand.
Daher meine Frage ob man das Unterrichtungsverfahren brauht für das Praktikum. Danke für deine Ausführliche Antwort.
Stimmt schon die Vorbereitung war auch mehr als wie nur mangelhaft,glaub das 6-7 Leute durchgefallen sind beim 1.mal bei mir in de Klasse, zum Glück habe ich direkt beim 1.mal bestanden.
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13.12.07, der tag der wahrheit in essen
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