Azubis verpflichtet SAMSTAGS arbeiten zugehen? WICHTIG!!!!

    • Erster Beitrag

    Hallo,


    ich möchte gerne wissen ob ich als Azubi verpflichtet bin am Wochenende bzw. am Samstag arbeiten zugehen.
    Als ich letzes Jahr im 1. Lehrjahr war, war es selten das wir mal Samstags arbeiten mussten und wenn dann haben wir das zusätzlich bezahlt bekommen oder Urlaub.


    Dieses Jahr sind neue Azubis gekommen, leider alle Minderjährig und können so gut wie niergendswo arbeiten :(
    Die Arbeit fällt also auf uns Azubis aus dem 2.ten Lehrjahr ab und wir sollen Samstag arbeiten kommen.
    Zwar weiss ich das ich mit Geld oder Urlaub dafür entschädigt werden muss, aber bin ich auch verpflichet Samstag arbeiten zugehen, vorallem wenn ich immer die erste Wahl bin weil ich eine billige Arbeitskraft für das Unternehmen bin?


    Ich musste die letze Woche jeden Tag 11 Stunden arbeiten bis Samstag und habe dafür Montag und Freitag frei bekommen.
    Diese Woche habe ich Mittwochs meine 8 Std. gemacht, heute (DO) 12 Stunden und morgen (FR) von 18-02 Uhr nochmal 8 Stunden.
    Jetzt soll ich auch noch Samstag und Sonntag zum arbeiten kommen, obwohl mein Wochenende verplant ist.
    Unsere Einsatzleitung wollte nochmal nachschauen ob jemand anders arbeiten gehen könnte und meinem Dienstplan bis meinem Dienstende am heutigen Tage einschicken, leider geschah dies nicht und als ich anrief hatte die EL schon feierabend gemacht.


    Jetzt weiss ich nicht ob ich verpflichet bin am kommenden Samstag arbeiten zugehen, vorallem wenn mir das morgen erst mittgeteilt wird und ich noch morgens nach der Arbeit vereisen wollte.


    Wäre lieb wenn mir jmd. weiterhelfen könnte!

  • wenn im vertrag eine 40 stundenwoche steht?


    na, das ist mir immer etwas wage, das gesetz ist nämlich das maximale


    für mich ist mein arbeitsvertrage maßgebend


    es geht ums MUSS, nicht ums KÖNNTE


    schöne schicht

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • aha nur unkonstruktives blabla:


    stehen hier nun gesetzliche Regelungen drin(in diesem Thread)? wurde sich nun damit engehender beschäftigt? So wie besc hrieben ist der Samstag wirklich bei einer regulären 5-Tage-Woche als Arbeitstag notwendig um auf die Regelarbeitszeit zu kommen(40h und kfm. 172 im Monat da dieser den Faktor 4,3 hat)


    Haben nun andere einen Anhalt wenn sie in Posts suchen?


    is ja nur Blabla, gell!


    Was ist von dir konstruktiv? alles erst nach aufforderung?



    ricon

  • @ ricon: JA, unkonstruktives BLA BLA !
    So nenne ich es wenn jemand völlig of topic in einen Thread hineinposaunt, vorgibt der allwissende zu sein indem er behauptet die Äußerungen eines anderen seien "gar fürchterlich unrichtig" und sich diese Behauptung dann als Dummgeschwätz herausstellt weil sich diese Äußerungen, welche Du als falsch darstellst, dann eben doch "gar fürchterlich" mit Paragraphen und allem was dazu gehört untermauern lassen.
    Meine ausfürlicheren Erläuterungen zum Thema sammt dazugehörigen §§ waren im übrigen von fssma84 inspiriert, nicht durch Dein Posting... das läd höchstens dazu ein es Dir um die Ohren zu schlonzen ;)


    Eine Warnung hast Du bereits, deswegen verlege ich das weitere auf PN.


    BTT: Es ging hier nicht darum ob der Samstag benötigt wird um auf die Regelarbeitszeit zu kommen, sonderen darum ob ein Volljähriger Azubi FSS an Samstagen und Sonntagen zur Arbeit bzw zur "Ausbildung" aufs Objekt gehen muß.
    Also um Zeiten an denen gearbeitet werden darf und nicht um Arbeitszeit.


    Und wie sich herausstellt sind Samstage, Sonntage und auch Feiertage im Bereich des Bewachungsgewerbe "ganz normale Arbeitstage" (Sonn- u. Feiertage meist zuschlagspflichtig) an denen ein volljähriger Azubi (und das ist der/die Fragesteller/in) zur Arbeit im Ramen der Ausbildung herangezogen werden kann.

  • Konstruktiv :wink: :


    die tägliche höchstarbeitszeit liegt bei acht stunden (§3 arbeitszeitgesetz). sie kann aber zeitweise auf zehn stunden verlängert werden. für volljährige azubis gibt es keine gesetzliche regelung, welche die 5-tage-woche vorschreibt, der samstag ist im arbeitszeitgesetz ein ganz normaler werktag. volljährige dürfen in bestimmten branchen auch sonntags und an feiertagen beschäftigt werden, wenn die arbeit nicht an anderen tagen erledigt werden kann (§ 9,10 arbeitszeitgesetz). allerdings müssen mindestens 15 sonntage im jahr arbeitsfrei sein. außerdem steht dem azubi/volljährig für die beschäftigung an sonntagen ein ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei wochen gewährt werden muss. für die beschäftigung an einem feiertag, der auf einen werktag fällt, steht dem azubi/volljährig ein ersatzruhetag zu, der innerhalb von acht wochen gewährt werden muss (§11 arbeitszeitgesetz).


    der azubi/volljährig muss also nach dem arbeitzeitgesetz an sechs tagen die woche insgesamt bis zu 48 stunden, zeitweise sogar bis zu 60 stunden die woche arbeiten. trotzdem gilt für fast alle volljährigen azubis ebenfalls die 5-tage-woche, weil sie in tarifverträgen festgelegt ist. eine 7-tage-woche ohne ausgleich, d.h. ohne freie tage ist unzulässig!


    für minderjährige azubis gelten andere regelungen.


    abweichend hierzu gint es regelungen im mtv, die eine besserstellung erlauben aber keine verschlechterung.


    regelungen die verschlechtern sind per se unwirksam und durch die salvatorische klausel abgedeckt.


    gruss ricon

  • Frage dazu: Wenn ich freiwillig mehr mache oder Ruhetage verfallen lasse, ist das okay oder darf das mein Unternehmen garnicht zulassen?

  • @ Dwight:


    das mit dem freiwillig ist ne schwierige Sache:


    du stellst im Endeffekt deine Arbeitskraft erst einmal unentgeltlich zur Verfügung, da du dies ohne gesetzliche Grundlage tust. Sollte gar ein Betriebsrat existieren, gibt es hier auch Grenzen der Zustimmungspflicht ab der der BR zustimmen muss.


    Hier solltest du in den Tarifvertrag Bayern schauen wie es dort geregelt ist. Was die Zustimmung des Betriebsrates anbelangt, ab wann dieser gehört werden muss....da muss ich passen, da ich ehrlich gesagt in dieser Situation als AG noch nicht war und gaaaaaanz ehrlich...mit dem Bereich hab ich mich nicht beschäftigt....tip frga mal guardian_bw ob der da was weis oder jemanden kennt......


    Gruss ricon

  • Zitat von ricon

    @ Dwight:


    das mit dem freiwillig ist ne schwierige Sache:


    du stellst im Endeffekt deine Arbeitskraft erst einmal unentgeltlich zur Verfügung, da du dies ohne gesetzliche Grundlage tust. Sollte gar ein Betriebsrat existieren, gibt es hier auch Grenzen der Zustimmungspflicht ab der der BR zustimmen muss.


    Naja, ich bekomme Mehrstunden über ein betriebsinternes Modell (das ich aus nachvollziehbaren Gründen hier nicht erläutern werde) finanziell vergütet...

  • Dienstpläne müssen dem BR vorgelegt werden und dieser muss dem Dienstplan zustimmen.


    Damit wäre dann auch die (freiwillige) Mehrarbeit des Azubi abgedeckt, da ja im Dienstplan erkennbar ist wann der Azubi wo eingesetzt wird.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • also ich hatte es so verstanden, dass er selbst über dfie erlaubten Überstunden gehen will/muss/soll?


    oder hab ich dass faösch verstanden?

  • Zitat von ricon

    also ich hatte es so verstanden, dass er selbst über dfie erlaubten Überstunden gehen will/muss/soll?


    oder hab ich dass faösch verstanden?


    Nein, das nicht - wobei ich auch schon richtig volle Monate hatte - ich schiebe des Geldes wegen halt gerne ein paar Extrarunden.

  • ich habe keine 40 stundenwoche


    ich habe 8 stunden werktags drinstehen


    und wenn der monat 20 arbeitstage hat, hab ich 160 stunden, wenn er 22 tage hat, 178 h usw


    was ist daran so komisch?


    klar wird es nicht eingehalten, aber es steht werktags dort, beim urlaub trage ich auch nur die wertage mo-fr ein


    ich hab gehört, das ein kollege in hessen 6 tage oder so mehr urlaub hatte, weil sa bei ihm ein normaler arbeitstag ist


    was, bitteschön, ist daran unkonstruktiv? es wurde gefragt ob man MUSS, nicht ob man KANN


    ich arbeite auch nacht und wochenende und feiertag, aber ich muss es nicht

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • In diesem Forum ist schon mehr als einmal die Frage aufgetaucht, warum so viele Azubis durch die Abschlussprüfung fallen, wenn man diesen Thread durchsieht, verstehe ich es so langsam.


    1. Jeder Azubi in Deutschland kann problemlos feststellen, wieviel Stunden er arbeiten muss.
    In jedem Berufsausbildungsvertrag muss die regelmäßige tägliche Arbeitstzeit festgeschrieben sein, ich würde einfach mal reinsehen, s. hierzu auch § 11 BBiG. In jedem mir bekannten Ausbildungsvertrag ist zudem i.d.R. noch die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit festgelegt, die Muster stammen von den IHK`n und sind bundesweit inhaltlich praktisch identisch.


    Bei Mehrarbeit gilt § 17 BBiG Abs. 3:
    § 17 Vergütungsanspruch
    (3) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.


    Also entweder abbummeln oder extra bezahlen.
    Zur Höhe gilt allgemein die Regel der "branchen- und ortsüblichen Vergütung".


    Zu allen anderen Themen gilt § 10 BBiG
    § 10 Vertrag
    (1) Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildende), hat mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen.
    (2) Auf den Berufsausbildungsvertrag sind, soweit sich aus seinem Wesen und Zweck und aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt, die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze anzuwenden.


    Also Zeitraum des Abbummelns, Wochenendarbeit z.B ArbZG


    Das sind natürlich alles die gesetzlichen Regeln und in der Praxis wird es häufig anders aussehen.


    Und einen Azubi, der noch nicht mal seinen eigenen Ausbildungsvertrag lesen kann und vom BBiG (ist übrigens prüfungsrelevant) wahrscheinlich noch nie etwas gehört hat, wird so mancher Ausbildungsbetrieb eben ausnutzen, so ist das Leben, und irgendwie fehlt mir auch das Mitleid.


  • Wenn Du eine Arbeitszeit von 8 Std Werktags/Woche hast, dann hast Du quasi eine 48 Stunden Woche. Der Samstag ist nun mal ein ganz normaler Werktag (siehe meine Ausführungen weiter oben). Glück hast Du, da Du dann tatsächlich nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten mußt, da Dein Vertrag ja ausdrücklich auf 8 Stunden an WERKTAGEN verweist.
    Ergo wäre es korekt sich für eine Woche Urlaub auch 6 Tage Urlaub zu nehmen, da Du Deine Ausbildungsvergütung ja für die Werktage einer Woche, also Mo. - Sa. beziehst.
    Es sei denn... Dein Vertrag grenzt die Maximale Arbeitszeit pro Woche doch irgendwo auf 40 Std. ein.


    In diesem Zusammenhang empfehle ich Dir dringenst den diesbezüglichen Fachlehrer Deiner Berufsschule zu konsultieren und ihn darum zu bitten Dir nochmal ausfürlich den Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen, bzw. einer Werktagewoche und einer Arbeitstagewoche zu erklären.


    Mein Vertrag (sowie auch viele andere Azubiverträge/Sicherheitsbranche) besagt 8 Std/Tag 40 Std/Woche. An welchen Tagen in der Woche ich arbeite, darauf geht der Vertrag nicht ein. Somit MUß ich auch an Samstagen, Sonntage und Feiertagen arbeiten (bzw. werde ausgebildet ;) ), solang meine Gesammtarbeitszeit den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

  • ich gebe auf


    ihr habt recht


    arbeitet alle schon wie ihr wollt und lasst euch erzählen, das ihr das müsst

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • ok ich als großer Brandstifter(quasi die Mutter aller Brandstifter :wink: ) versuche hier mal einen Konsens.


    also @ KpIxD UND fssma84:


    versucht mal beide zu sehen, dass ihr in unterschiedlichen Budesländern eure Ausbildung macht und hier sehr wahrscheinlich(ich hab jetzt nicht in den jeweiligen LTV`s nachgesehen) von für euch tariflich unterschiedlichen Grundlagen ausgeht und deshalb aneinander vollkommen vorbeidiskutiert.


    Grundsätzlich ist es natürlich so, dass die gesetzlichen Grundlagen für alle gelten, aber natürlich der LTV eine Besserstellung erlaubt. Macht euch mal schlau wie es bei euch in den Ländern aussieht und Postet es dann(ne ist keine Verpflichtung nur ein Vorschlag :D )....daraus könnten andere ersehen, dass es hier doch den ein oder naderen Unterschied gibt und Apfel eben nicht gleich Apfel ist.


    Just a suggestion......Gruss ricon

  • danke mutti, also, bawü


    mein arbeitsvertrag sagt: arbeitszeit werktags täglich 8 stunden


    werktag ist (laut meinem chef und dem gesetz in bawü) montag bis freitag, ausgenommen bundeseinheitliche und landesbezogene feiertage


    d.h. meine arbeitszeit tendiert, je nachdem wieviele werktage ein monat hat, es gibt KEINE feste stundenzahl


    und wochenende heißt samstag und sonntag, selbst bei den festangestellten (versuch da einem mal den zuschlag am samstag tag zu nehem, der knüpft dich öffentlich auf, oder sag ihm, er soll samstag und feiertag auch als urlaubstage eintragen *viel spass*)


    (soviel zu meinem rückgrad, sachen zu sagen und zu halten *grummel*)

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • ned grummeln, harre der Antwort mein Sohn und entscheide dann ob dein Grummeln noch gerechtfertigt ist...




    Die Mutti(suche gerade meinen StillBH) :todlachen:


    Gruss ricon

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