Stuttgart: 235 Tage Gefängnis für Schwarzfahrer

  • Das klingt in der Tat heftig. Und viele machen sich ja auch einen Spaß draus oder sehen es als persönliche Herausforderung an, die Bahn zu überlisten.


    Prinzipiell sollte man aber, wenn man ein Mal erwischt wird, sofort bezahlen. Wenn erst mal eine dicke Strafe aufgelaufen ist, wird es wohl deutlich schwieriger für die meisten.


    Aber ich bin der Meinung, die auch von so ziemlich allen einschlägigen Stellen verbreitet wird, dass Rechnungen, für die das Geld knapp ist, nicht einfach in der Schublade landen sollten. Besser ist wohl eine wie auch immer geartete Kommunikation.


    Allerdings glaube ich, dass in den vorliegenden Fällen die Leute lieber ein paar Tage im Gefängnis absitzen, als den Geldbeutel zu strapazieren. Bei einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr gilt man ja nicht als vorbestraft.


    Gilt die Geldstrafe damit als bezahlt? Dann haben die einen ganz guten Schnitt gemacht und der Staat hat reichlich Zusatzkosten.

  • Gilt die Geldstrafe damit als bezahlt? Dann haben die einen ganz guten Schnitt gemacht und der Staat hat reichlich Zusatzkosten.


    Das ist für denjenigen dann erledigt. Die Strafe ist abgegolten und derjenige ist praktisch "durch" damit.
    Das ganze ist in den §§40,43 StGB geregelt.


    Deswegen ist es ja ein schmaler Grat der dort begangen wird.
    Auf der einen Seite stehen ohnehin schon überfüllte JVA's und damit der Steuerzahler, der dafür aufkommen muss. Ein Häftling kostet pro Tag ordentlich Geld.
    Auf der andere Seite steht das Verkehrsunternehmen welches diese Art von Delikten selbstverständlich nicht durchgehen lassen möchte und, mit gutem Recht, zur Anzeige bringt, bzw. Strafantrag stellt.
    Und natürlich nach Sanktionen schreit. Denn mittlerweile ist es ja Volkssport geworden, "Erschleichen von Leistungen im ÖPNV" zu betreiben. Die Strafen sind gering, das Risiko auch. Und es ist schlichtweg gesagt, "preiswerter" als sich ein Ticket zu kaufen.


    Und genau derjenige, der durch ein vermehrtes Erschleichen von Leistungen auffällt muss diese Strafe nicht bezahlen sondern geht ersatzweise in den Bau. Wahrscheinlich auch noch im Winter, da ist es schön warm und es gibt was zu Essen.

    Man kann jetzt aber nicht jeden "Schwarzfahrer" ins Gefängnis stecken. Da platzen die JVA's und die Kosten explodieren.
    Irgendwie ein Teufelskreis, denn die Judikative kann damit ihrer Arbeit eigentlich nicht mehr nachkommen.
    Der eigentliche Sinn der Bestrafung geht damit verloren.


    Und der brave Bürger der ordnungsgemäß sein Ticket zahlt fühlt sich veralbert und steht , gelinde gesagt, als der "Ehrliche Dumme" da.

    Sorry dass der Post ein wenig abgedriftet ist, aber meine Meinung musste ich hier mal mit unterbringen.



    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

  • Zitat

    Prinzipiell sollte man aber, wenn man ein Mal erwischt wird, sofort bezahlen. Wenn erst mal eine dicke Strafe aufgelaufen ist, wird es wohl deutlich schwieriger für die meisten.


    Ich kenne Kandidaten die haben die Fahrpreisnacherhebungen zu Dutzenden in den Tüten.... vom Verhalten gegenüber Prüfdienst und Sicherheit und Polizei will ich gar nicht anfangen....Bei diesen Tätern wird in der Regel aus Prinzip nicht gezahlt, aber regelmäßig genutzt (oft auch OfWler)

  • zu Menere:


    Meine Wissensbeschaffung ist in erster Linie recht banal: Es gab eine Phase, in der ich intensiv die Gerichtssendungen im TV angeguckt habe! Ich hoffe, da wird nichts Falsches verbreitet.


    Außerdem gehörte vor etlichen Jahren mal ein Richter zu meinem engeren Bekanntenkreis. Der hat – ohne Namen zu nennen – verschiedene Sachen aus seinem Berufsalltag erzählt.


    Solange man eine Geld- in eine (für viele recht erträgliche) Haftstrafe umwandeln kann, kommt der Staat niemals zu Geld. Im Gegenteil. Vollpension auf Staatskosten.

  • Nur mal zur Richtigstellung: Bei einer Verurteilung von weniger als 90 Tagessätzen (bzw. 3 Monate) gilt man als nicht vorbestraft.


    Das interessante ist, dass ein vorbestrafter Sicherheitsmitarbeiter (120 Tagessätze) nicht mehr im Sicherheitsgewerbe arbeiten darf, währen ein Polizist erst ab 12 Monaten (365 TS) zwingend aus dem Polizeidienst entfernt wird.

  • Nur mal zur Richtigstellung: Bei einer Verurteilung von weniger als 90 Tagessätzen (bzw. 3 Monate) gilt man als nicht vorbestraft.


    Die rechtliche Grundlage dafür würde ich gerne mal wissen!
    Verurteilungen von bis zu 90 Tagessätzen usw. werden nicht ins Führungszeugnis eingetragen (wenn keine weitere Eintragung im Bundeszentralregister vorhanden ist), der Verurteilte darf sich insoweit als "nicht vorbestraft" bezeichnen.
    Rechtlich gesehen ist er natürlich vorbestraft. Bei Behörden, die eine unbeschränkte Auskunft einholen können (§ 41 BZRG), erscheinen natürlich auch die Einträge, die NICHT mehr im Führungszeugnis vorkommen.
    Abgesehen davon sollte man sich nicht allzusehr auf die 90 Tagsssätze verlassen, sondern genau im § 32 i.V.m. § 3 ff. BZRG nachprüfen, was denn im Führungszeugnis auftaucht. Es kann durchaus auch eine einzige Verurteilung von nur 30 Tagessätzen im Führungszeugnis erscheinen, wenn diese z.B. mit einer eintragungspflichtigen Entscheidung nach $ 10 BZRG verbunden ist. Bestes Beispiel sind Verurteilungen nach dem BtMG. Hier ist regelmässige Nebenfolge das Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtung usw. von Jugendlichen nach § 35 JArbSChG.
    Diese Nebenfolge wird im BZRG eingetragen und wird auch immer in das Führungszeugnis aufgenommen, selbst wenn die eigentliche Strafe wegen dem BtMG unterhalb der Einragungsgrenze liegen sollte.

  • Solange man eine Geld- in eine (für viele recht erträgliche) Haftstrafe umwandeln kann, kommt der Staat niemals zu Geld. Im Gegenteil. Vollpension auf Staatskosten.


    Nur mal als Einwurf, nicht dass hier ein falscher Gedanke aufkommt:


    Sinn der Bestrafung eines Straftäters ist nicht die Bereicherung des Staates. Sinn von Bestrafung hat etwas mit
    Prävention (General- oder Spezialprävention), Schuld und Sühne zu tun.
    Dem Täter sollen Grenzen aufgezeigt werden, er soll für sein ausgeübtes Unrecht am Geschädigten oder an der Gesellschaft sozusagen "haften".
    Bestrafung soll zum Nachdenken über das ausgeübte Unrecht anregen, sie soll aber auch ein Stück vergelten.


    Der Staat muss diesen Apparat Justiz am Laufen halten. Der kostet Geld, Geld des Steuerzahlers.
    Dass bei bestimmten Delikten Geld in die Staatskasse kommt wiegt das Ganze nur unwesentlich auf.


    Dafür lebst du aber in einem Rechtsstaat und bist bei Prozessen nicht der Willkür einzelner Richter ausgesetzt.
    Dafür gibt es die Gewaltenteilung in Deutschland.



    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

  • Flea, was du dem Richter im Einzelfall unterstellst ist dein Problem.
    Die Judikative hält sich an Gesetzbücher, das da natürlich immer die persönliche Wertung des Richters mit rein spielt ist auch klar.


    Aber ich denke wir sind in Deutschland meilenweit weg davon die Entscheidungen von Richtern generell als "willkürlich" zu bezeichnen.


    Auch ich kann nicht immer jede Entscheidung nachvollziehen und bin da anderer Meinung. Allerdings fehlt mir zu den jeweiligen Urteilen auch das Hintergrundwissen zur Entscheidungsfindung.


    Aber selbstverständlich darfst du gern deine persönlichen Erfahrungen kund tun.



    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

  • Nein nein, man ist natürlich nicht der Willkür eines Richters ausgesetzt :D


    flea - es wäre schön, wenn Du Deine Behauptungen mit nachprüfbaren Fakten untermauern könntest. Das gilt oben für Deine Behauptung zum angeblichen "nicht vorbestraft" sein genauso wie nun für diese Vorwürfe gegen Richter.

  • Nemere: Kennst du das Sprichwort "Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand"? Das kommt nicht von ungefähr. Mir sind Fälle bekannt, wo Richter das Recht schon ziemlich hart gebeugt haben. Das ganze grenzte an Nötigung und ich hätte als Angeklagter den Richter angezeigt. Verfolgung Unschuldiger war vom beschriebenen Fall auch nicht weit entfernt. AZ: AG Reutlingen CS 47 JS 1329/11

  • Zitat

    Das ganze grenzte an Nötigung und ich hätte als Angeklagter den Richter angezeigt. Verfolgung Unschuldiger war vom beschriebenen Fall auch nicht weit entfernt. AZ: AG Reutlingen CS 47 JS 1329/1


    Was grenzte an Nötigung? Um welchen Fall handelt es sich hier? Das sind doch wieder so aus dem Zusammenhang gerissene Sätze, mit denen kein Mensch etwas anfangen kann! Gibt es eine nachprüfbare Quelle dafür?


    Für Deine Behauptung zum Thema "nicht vorbestraft" bitte ich auch nochmals um die Nennung einer gesetzlichen Grundlage.

  • Thema nicht vorbestraft:


    §32 II Nr. 5 BZRG. Wer also weniger als 90 TS kassiert hat, darf sich als nicht vorbestraft bezeichnen. Natürlich tauchen diese Verurteilungen im erweiterten Führungszeugnis für Behörden auf, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass man als nicht vorbestraft gilt.


    Die Nachprüfbare Quelle habe ich doch wohl mit dem AZ genannt. Dazu müssten Berechtigte doch einen Zugang haben. Wie dem auch sei, ich umreiße den Fall kurz:


    Gestandener Mann (Frau + Kinder) besitzt eine freie Waffe (F im Fünfeck). Die Waffe ist absolut legal, sie wurde nicht verändert. Der Mann hatte davon ein Bild veröffentlicht, woraufhin die Pol bei ihm in der Türe stand und die Waffe entsprechend beschlagnahmte. Es kam ein Strafbefehl und daraufhin ein Widerspruch, also kam es zum Hauptverfahren.


    Der Angeklagte konnte beweisen, dass die Waffe vollkommen legal war. Die Staatsanwaltschaft stimmte dem sogar zu. Nun kam aber der Richter daher mit Sprüchen wie: "Und was ist nun, wenn jemand bei Ihnen einbricht, die Waffe stiehlt und damit einen Banküberfall begeht?" Oder "Sie als Familienvater haben das doch bestimmt nicht nötig" oder "Was, wenn Besucher Kontakt mit den Waffen bekommen?".


    Der Richter sagte dem Angeklagten, der eigentlich im Recht war, dass er das Verfahren einstellt, wenn der Angeklagte der Vernichtung der Waffe (Wert etwa 800-900€) zustimmt. Andernfalls würde das Gericht 1-2 Sachverständige einschalten und das Verfahren über mehrere Verhandlungstage hinziehen. Und schließlich wolle der Anwalt des Angeklagten ja auch etwas Geld verdienen. Die Kosten (gehen schnell mal auf 2000-3000€) sollten dann dem Angeklagten übergebügelt bzw. zumindest erstmal verauslagt werden. Dass sich ein normal verdienender Familienvater sowas nicht leisten kann ist doch klar und das weiß auch der Richter.


    Von miesen Urteilen kann man doch zuhauf lesen. Da werden Polizisten zu genau 12 Monaten auf Bewährung verurteilt und das Gericht betont auch noch, dass es deshalb 12 Monate gibt, weil der Beamte dann aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet.


    Da werden Totschläger/Mörder frei gesprochen, weil sie bei der Tat Kokain zu sich genommen haben.


    Da werden Kinderschänder mit 2 Jahren auf Bewährung abgespeist.


    Da werden Intensivtäter auch nach der 20. Verurteilung noch auf die Menschheit losgelassen.


    Da ist ein Richter zu faul, Beamte nach einem Widerstand zu vernehmen und stell daraufhin das Verfahren ein.


    Das lässt sich beliebig erweitern.

  • Zitat

    §32 II Nr. 5 BZRG.


    In dieser Bestimmung geht es um den Inhalt des Führungszeugnisses - hier wird keine Aussage darüber gemacht, wann jemand vorbestraft ist oder nicht.
    Das sich jemand evtl. als "nicht vorbestraft" gegenüber anderen Privatpersonen bezeichnen darf, habe ich oben bereits erläutert.
    Sobald eine Strafe im Bundeszentralregister eingetragen ist, ist der Betreffende im rechtlichen Sinne vorbestraft - das ist Sinn und Zweck des Bundeszentralregisters.


    Zu dem von Dir geschilderten Strafverfahren hast Du keine nachprüfbare Quelle genannt. Die Angabe eines Aktenzeichens hilft uns hier erstmal nicht weiter, weil wir keine Berechtigten sind, die Einblick in eine Strafakte bekommen. Nur mal so am Rande - es wird ja wohl einen Grund gegeben haben, warum die Polizei die Waffe beschlagnahmte.
    Da wir uns aber zu weit vom eigentlichen Thema entfernen und die Diskussion offensichtlich fruchtlos bleibt, sollten wir das jetzt beenden.

  • Nur mal zur Richtigstellung: Bei einer Verurteilung von weniger als 90 Tagessätzen (bzw. 3 Monate) gilt man als nicht vorbestraft.


    Das interessante ist, dass ein vorbestrafter Sicherheitsmitarbeiter (120 Tagessätze) nicht mehr im Sicherheitsgewerbe arbeiten darf, währen ein Polizist erst ab 12 Monaten (365 TS) zwingend aus dem Polizeidienst entfernt wird.


    Das ist in der tat komisch, ich meine der Polizist steht für recht und Ordnung, warum wird da mit zweierlei maß gemessen ?
    Ganz im ernst ist es wirklich weniger schlimm wenn sich ein Polizist etwas zu schulden kommen lässt?
    Keine Ahnung wie ihr das seht, aber ich finde es eigentlich sogar noch n tacken schlimmer.
    Da zeigt sich aber mal wieder das wenn zwei das selbe tun, es noch lang nicht das gleiche ist.
    Und das Recht nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat

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