Wer legt fest, ob in einem Objekt eine Waffe getragen werden darf/kann/muß?
Kann ich selbst entscheiden, wenn mir eine Bewachung ohne Waffe zu brenzlig erscheint, ob ich eine Waffe trage (z.B. private)?
Waffeneinsatz
- onkelnino
- Geschlossen
-
-
-
Jede Form von Waffen - egal ob Schusswaffen, Schlagwaffen, Reizstoffwaffen oder Paralyser - dürfen NUR unter folgenden Vorraussetzungen im Einsatzobjekt getragen werden:
1. Der MA ist auf die Waffe eingewiesen und mit ihrem Umgang vertraut und geschult
2. Analog bei Schusswaffen die benötigten Schießübungen
3. Der MA ist für das Führen der entspr. Waffe körperlich und geistig geeignet und verfügt über die entspr. Erlaubnis (z.B. Waffenschein)
4. Führen der Waffe ist vom Kunden erlaubt, bzw. ausdrücklich erwünschtGibt noch ein paar andere Punkte, aber das sollten die vier wichtigsten sein.
-
In erster Linie wohl der Auftraggeber, in zweiter Linie der Arbeitgeber. Wenn es beiden egal ist, kann der Mitarbeitende selber entscheiden (sofern Bewilligungen und Ausbildung vorhanden). Mich würde es aber bedenklich stimmen, wenn nicht mindestens der Arbeitgeber klare Weisungen über den Einsatz/Gebrauch von Waffen, Pfeffersprays, Schliesszeugs u.ä. erarbeitet hat.
-
Die Frage aus dem EP ist doch hoffentlich nicht ernst gemeint...?
-
-
Und mich würde nach dieser Frage noch interessieren was du unter "Waffe" verstehst.
Knüppel oder Kanone?Nur mal neugierig bin.....
-
Hallo,
der Kunde bestimmt......
was die Sicherheitsfirma(MA) an Waffen Trägt....oder nicht trägt..........Will der Kunde keine......ABSOLUTES NO........bei uns fliegt jeder,der "Rambo" spielen möchte.........
-
Nicht zu vergessen bei Schusswaffen, das man von der Behörde das OK bekommen muss und den Bedarf begründen. Ist nicht einfach...
Bei Pfefferspray, Schlagstock und Co sieht es wieder anders aus. Da entscheiden der Kunde und die Firma, ob der MA es dabeihaben darf.
-
Zitat von klaus
Nicht zu vergessen, das man von der Behörde das OK bekommen muss und den Bedarf begründen. Ist nicht einfach...
Schon klar, klaus.
Aber an erster Stelle steht der Kunde - erst wenn dieser sein Objekt bewaffnet bewacht haben will, kommt die Behörde. Und die kann dann eben wieder mangels Bedarf ablehnen.Der Rüstungsbetrieb hat da wohl eher Chancen als der Sanitärwarenhersteller, den entsprechenden Bedarf zu begründen.
Fakt ist, dass der kleine SMA der letzte ist, der entscheiden kann ob er eine Schusswaffe trägt oder nicht. Und das ist gut so.
-
habe ich den Eingangspost richtig gelese n??????
Ich glaub ich bekomm gleich periodischen Gesichtsauswurf...gibts denn so was?.... :kotz: :kotz: :kotz:
Und da bestehen noch Fragen warum das Sicherheitsgewerbe so nen schlechten Ruf Hat?.....na Danke :muell:
Kein Gruß zu sauer!
ricon
-
-
Der Mitarbeiter hat überhaupt nicht zu entscheiden, ob und welche Waffe er mit sich führt, und schon gar keine Private.
Dies hat der Kunde zu entscheiden, die Sicherheitsfirma muss hierbei beratend zur Seite stehen.
-
Ich bin dafür den Thread zu schließen, da ich das Gefühl habe daß uns jemand verarschen will.
-
Das Gefühl hab ich schon lang.
-
Dann laßt doch closen
Das is ja ohne WorteAußerdem wurde ja schon alles gesagt
-
Euer Wunsch ist mir Befehl.
CLOSED