Alle sollen die SKP machen (bis auf wenige Ausnahmen)

  • Firma Kötter und BDSW fordern dass alle Sicherheitsmitarbeiter/innen künftig anstatt dem Unterrichtungsverfahren die Sachkundeprüfung machen müssen. Was sie mit "bis auf wenige Ausnahmen" meinen steht nicht in der Presseerklärung.

  • Die Servicekraft als Standard wird sich bei den Kunden nicht durchsetzen lassen. Auch wenn es ein großer Fortschritt wäre. Zum anderen: Ich kenne keinen aktuellen Tarif für die Servicekraft. In welchen Bundesländern gibt es gültige Servicekraft-Tarife?

  • Dann muss eine andere Beschränkung her. Derzeit ists ja so, dass fast ausschließlich Tischlerhelfer die Arbeit machen. Gesellen oder gar Meister sind doch sehr selten anzutreffen. Und genau da muss angesetzt werden. Sicherheit kann nicht durch jeden "produziert" werden, dafür bedarf es diverser Skills und Kenntnisse, die man mit einer SKP oder auch mit Sitzschein nicht erwirbt.


    Vor allem aber bin ich für einen Meisterzwang für diejenigen, die ein solches Gewerbe gründen wollen. Kann ja wohl nicht sein, dass die Mitarbeiter besser qualifiziert sind als der Chef.

  • Facharbeiter-stellen werden derzeit so ausgeschrieben, wohlgemerkt von Sicherheitsfirmen und anderen auch:


    Ausbildung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft IHK (GSSK) / Werkschutzfachkraft (WSFK) oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FSS).


    Die Servicekraft wird noch gar nicht in Erwägung gezogen. Das kann aber noch kommen.


    Leider gibt es bei den Helferstellen immer noch welche wo gar nix verlangt wird und das steht auch wörtlich so in den Stellenanzeigen!
    (Oftmals mit dem Zusatz: Kann bei uns erworben werden oder nachgeholt werden; Gemeint sind damit die Unterrichtung oder SKP)

  • Die Stellen werden überwiegend von Ahnungslosen ausgeschrieben. Der Gesetzgeber bzw die Versicherungen machen keinen Unterschied ob eine Streife/Bewachung mittels Hilfskraft oder qualifizierter Arbeitskraft durchgeführt wird. Hat jemand doch diesen tollen Bwegriff gelernt und schriebt es überall rein, wird es rausgestrichen wenn man das erste Angebot vorliegen hat "Was, so teuer?" und schons ind wir wieder bei der Sachkunde oder niedriger....

  • Dass diejenigen die diese Stellen ausschreiben keine Ahnung haben würde ich nicht sagen. Da könnte ich Beispiele bringen. Ich sehe das Problem woanders. Die Firmen (Wachgewerbe) geben das weiter (in den Anzeigen) was ihr Vertrieb mit den Kunden ausgehandelt hat. Und da bei vielen akuter Personalmangel herrscht wird gerade bei Neueinstellungen gar nix verlangt, damit die Neuen "ohne alles" überhaupt anfangen.

  • Auszüge aus einer Stellungnahme der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion die Linke im Bundestag


    Zitat:
    Im Rahmen der am 19. Januar 2015 tagenden Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Bewachungsrechts soll auch geprüft werden, ob und ggf. welche Änderungen der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit von Bewachungsunternehmen erforderlich sind. Dies umfasst auch die Anforderungen an die erforderliche Sachkunde der eingesetzten Wachpersonen.


    Anforderungen an die Organisation, Personalführung und Arbeitsweise für Unternehmen zur Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen werden in der DIN-Norm 77200 „Sicherheitsdienstleistungen – Anforderungen“ festgelegt. Die DIN-Norm 77200 wird als Grundlage bei der Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen, welche Sicherheitsdienstleister zertifizieren, herangezogen. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Akkreditierung für die Durchführung einer DIN-77200-Zertifizierung. Im Übrigen wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen.


    2. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI):


    Zu 6h) Neben der Voraussetzung des § 34a GewO werden Wachkräfte mit folgenden Qualifikationen eingesetzt:
    - Wachschutzfachkraft (IHK)
    - Servicekraft für Schutz und Sicherheit
    - Fachkraft für Schutz und Sicherheit
    - Schulungskonzept
    - Tariftreueerklärung
    - Fremdsprachenkenntnisse (bei Bedarf)


    Zu 7a) BAM und BKartA fordern Führungszeugnisse für alle Wachkräfte. Von Inhabern von Bewachungsunternehmen werden keine Führungszeugnisse angefordert.


    d. Bundesverwaltungsamt:


    Zu 6e) Im Vertrag über die Durchführung von Bewachungsdienstleistungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Wachunternehmen Siba Security Service GmbH ist die Vergütung der Sicherheitsmitarbeiter gemäß Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein- Westfalen vorgegeben. Das vereinbarte Bruttoentgelt (pro Stunde) beträgt für Fachkräfte für Schutz und Sicherheit und geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte 14,07 EUR zuzüglich der tariflich vereinbarten Zuschläge für Dienste zu besonderen Zeiten (Nacht, Sonntage, Feiertags usw.) Für die Sicherheitsmitarbeiter, die mit einer Qualifikation nach § 34a Abs.1 Satz 3 Nr. 3 Satz 4 der Gewerbeordnung im Streifendienst, Schrankendienst und der Wohnheimbewachung eingesetzt werden, beträgt das Bruttoentgelt (pro Stunde) zwischen 9,00 EUR und 10,20 EUR zuzüglich der tariflich vereinbarten Zulagen. Gemäß § 5 Abs. 3 c und d des Bewachungsvertrages ist die Auftragnehmerin verpflichtet, eine schriftliche Selbstauskunft über die abschlagslose Auszahlung der Grundlöhne zu erteilen. Die Auftraggeberin kann darüber hinaus weitere Nachweise von der Auftragnehmerin einfordern. Die Zahlung des Entgelts an Mitarbeiter eines gegebenenfalls eingesetzten Subunternehmens ist im o.g. Vertrag geregelt (§ 3 Abs. 6 u. 8).


    g. Bundeskriminalamt:


    Zu 6e) Die Beauftragung der Fa. WISAG erfolgte gem. den Bestimmungen der VOL/A. Gemäß Angebot hat die Firma einen Stundensatz von 13,68 € zzgl. Mwst. pro Mitarbeiter (MA) abgerechnet. Welches Entgelt die Auftragnehmerin an die MA ausgezahlt hat, ist nicht bekannt.

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