Moin!
Ich wollt mal fragen ob jemand Erfahrungen oder nähere Daten zu dem KLK-Pfefferspray hat (Wirkstoff Konzentration usw.)!
Hier ein Link zu dem Spray: http://www.klk-shop.de/Art_KLK0045.htm
Moin!
Ich wollt mal fragen ob jemand Erfahrungen oder nähere Daten zu dem KLK-Pfefferspray hat (Wirkstoff Konzentration usw.)!
Hier ein Link zu dem Spray: http://www.klk-shop.de/Art_KLK0045.htm
Zitat von riconosep, lass es .....du hast dir gerade richtig einen gebaut.......ich bastel mir mit Barzubehör und Pfeffer nen eigenen ohne Prüfzeichen und sonst was...und weiste was?......ich darf ihn sogar einsetzen.....und noch besser....NÖ ICH VERSTOSSE NICHT GEGEN DAS WAFFENGESETZ
:twisted:
jep, du bist sicher auch der beste! :lol:
Nöööö!
ricon kommt erst nach mir!!!
Aber hier ist es nicht so, dass der zweite Sieger der erste Verlierer ist. Ich bin nur etwas größer als ricon und hab durch die längeren Arme die Goldmedaille eher greifen können...
Ich glaub das alles nicht... :roll:
ich bin nicht nur der Beste...neeee ich bin der Allerbeste...und noch besser ich glaub das sogar! :aetsch:
P.S. Glauben heist nicht Wissen...dumm ist nur ich weis(kommt von Wissen)
und Dozieren kommt von Dozent und Regierungspräsidium kommt von Regierung
Zitat von riconAlles anzeigenich bin nicht nur der Beste...neeee ich bin der Allerbeste...und noch besser ich glaub das sogar! :aetsch:
P.S. Glauben heist nicht Wissen...dumm ist nur ich weis(kommt von Wissen)
und Dozieren kommt von Dozent und Regierungspräsidium kommt von Regierung
ich glaube wir könnten gute freunde werden, da bin ich mir sicher
Zitat von osepnein sicher nicht, aber für alle die es besser wissen:
Anlage 2 Abschnitt 1 nr.1.3.5 zum waffengesetz,
Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 nr.2 und 2.1 (kleiner Waffenschein)
c7§19abs.4
:idea:
OC unterliegt nicht (gar nicht, absolut nicht, unter keinen Umständen) dem derzeit gültigen Waffenrecht und dessen Prüfvorschriften.
Demnach entfällt die von dir gemachte und von mir zitierte Aussage völlig/komplett/gänzlich.
Zitat von WaffG, Anlage 2 (zu § 2 Abs.2 bis 4)1.3.5
Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände
in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und
zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen;
entfällt, siehe oben
Auf den kleinen Waffenschein gehe ich nicht ein, da weit am Thema vorbei...
Die BGV C7 spricht im §19 von Schusswaffen (das sind die Dinger, bei denen es KNALLT und nicht die handlichen Dosen, bei denen es zischt!) bzw. im von dir genannten Abs. 4 vom bereitshalten/führen von SCHRECKSCHUSS-/GASPISTOLEN.
Das sind wiederum auch Dinger, bei denen es knallt und nicht zischt.
Zitat von BGV C7Alles anzeigen§ 19
Schusswaffen
(1) Es dürfen nur Schusswaffen bereitgehalten und geführt werden,
die amtlich geprüft sind und ein in der Bundesrepublik Deutschland
anerkanntes Beschusszeichen tragen.
(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Schusswaffen bei
Verdacht auf Mängel, mindestens jedoch einmal jährlich durch Sachkundige
hinsichtlich ihrer Handhabungssicherheit geprüft werden.
(3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß die Instandsetzung
von Schusswaffen nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 41
WaffG erfolgt.
(4) Das Bereithalten und Führen von Schreck- oder Gas-Schusswaffen
ist bei der Durchführung von Wach- und Sicherungsaufgaben unzulässig.
Zitat von riconosep, lass es
Rrrrichtig!
Ist nicht böse und auch nicht persönlich gemeint - aber der muss jetzt einfach sein...
d.h.ich darf als sicherheitsmitarbeiter im dienst z.b. pfefferspray ohne amtliches prüfzeichen einsetzen?
ES GIBT KEIN PFEFFERSPRAY MIT PRÜFZEICHEN!!!!
FÜhren nur mit Genehmigung des Arbeitgebers, Gebrauch im Rahmen der Notwehr. Die Suchfunktion hilft hier ganz einfach und toll weiter.
ich gebe mich geschlagen!
stimmt! pfefferspray ist nicht cs und somit frei. naja jeder macht fehler!
jetzt wäre dieses problem gelöst..... was jetzt?
meine erfahrung mit dem zeug bleibt dennoch sehr gut und ich werde es auch weiterhin mitführen!
.....siehste, sagte doch lass es :wink: .....Selbst ich als Hardcorewaffenrechtsfanatiker, der alles erst mal unter Waffengeneralverdacht stellt
hier gaanz schlechte Papiere fürs Waffenrecht, was den Bereich angeht :wink:
Zitat von osepich gebe mich geschlagen!
stimmt! pfefferspray ist nicht cs und somit frei.
Genau!
Zitat von osepnaja jeder macht fehler!
Eben. War ja auch kein persönlicher Krieg, aber dieses Thema kommt genauso regelmäßig wie Weihnachten und Ostern. Und dann wird der Ton auch schon etwas bestimmter.
Zitat von osepjetzt wäre dieses problem gelöst..... was jetzt?
Welches Problem? Was soll jetzt kommen?
Zitat von osepmeine erfahrung mit dem zeug bleibt dennoch sehr gut und ich werde es auch weiterhin mitführen!
So sehe ich das auch (zumindest hab ich zu 50% gute Erfahrungen mit OC gesammelt und werde es so wie du halten.
EDIT:
ricon war schneller... Scheiß quoten...
@ ricon: Ich reich dir die Hand, Bruder im Geiste! Wieder jemanden überzeugt, suchst du das nächste Opfer?
jetzt wäre dieses problem gelöst..... was jetzt?
na gaanz einfach: Knüppel raus und trotzdem hau drauf
:todlachen:
Gruß ricon
Mal einmal was los hier und ich tapeziere statt vorm PC zu sitzen...
Toll... :?
Ach ja : Topic war glaub ich ein anderer, oder ??
:wink:
Gruss L.
Olle Zicke...
Wieso willst du immer nur deinen Spaß haben? Laß mich doch auch mal wieder...
Topic war definitiv was anderes, aber das musste jetzt mal wieder ausgematcht werden.
Ach ja: Back to topic...
Na sei dir gegönnt...
Haste Urlaub oder schlechte Auftragslage das du dich hier wieder mehr rumtreibst ?? :wink:
Ich wär nur mal mit ricon einer Meinung gewesen...ist selten genug bei Debatten rund ums Waffenrecht
...och LG wir sind ja noch jung.....kann uns immer noch passieren :wink:
Gruss ricon
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