Zwei Albaner wieder vor Gericht, weil der BGH ihre milde Bestrafung aufhebt
Der Prozess um den tödlichen Streit vor der Disko Sansibar im Mai 2005 wird seit gestern neu aufgerollt – weil der BGH das Urteil gekippt hat.
HANNOVER. Ein Türsteher (31) erstochen, ein anderer (34) schwer verletzt – so endete in der Nacht zum 21. Mai 2005 eine Auseinandersetzung zwischen zwei albanischen Brüdern und ihren drei Freunden mit Bewachern der Steintor-Disko Sansibar. Hintergrund: Der Albaner Artan M. war vor dem Lokal Intensivstation abgewiesen worden und hatte sich für den Streit mit den Türstehern Verstärkung geholt.
Er habe sich rächen wollen wegen der Kränkung seiner Ehre, so die Anklage, die den Männern Totschlag und versuchten Mord vorwarf und 13 sowie zwölf Jahre Haft für die Haupttäter forderte. Knapp ein Jahr nach der Tat hatte das Schwurgericht sie jedoch nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Armed M., der die tödlichen Stiche setzte, erhielt sieben Jahre Haft, Bruder Artan dreieinhalb. Die anderen bekamen Bewährung. Vor dem Bundesgerichtshof hat dieses Urteil nicht Bestand gehabt. Der BGH stellte die gesamte Begründung in Frage, in der die Richter dargelegt hatten, die Tötungsabsicht der Brüder sei nicht beweisbar gewesen. Die Aggressivität sei von den Türstehern ausgegangen, die entsprechend gewalttätig draußen vor der Tür dafür gesorgt hätten, dass in den Diskos nichts passiere.
Trotz eindeutigen Hinweises durch den BGH hat der Prozess gestern wieder mit derselben Einstellung begonnen wie 2006. Die Verteidiger der Albaner trugen vor, ihre Mandanten hätten nur mit den Türstehern reden wollen, seien aber von diesen angegriffen worden. Verteidiger Steffen Stern erklärte dem Sinn nach, der getötete Türsteher sei in das Messer gelaufen, mit dem sich einer der Brüder in seiner Not zur Wehr gesetzt habe.
Matthias Kracke, Anwalt der Familie des Toten, trat dieser Darstellung energisch entgegen. Er hatte erfolgreich Revision gegen das Urteil eingelegt und erklärte gestern, der getötete Türsteher sei seinem Kollegen nur zu Hilfe geeilt. „Das Ergebnis der Verhandlung kann nicht sein, dass er zum Angreifer und Täter gemacht wird.“ Das Landgericht hat für den Wiederholungsprozess sechs Tage angesetzt.