dringend! Suche Möglichkeit Diebstahl nachzuweisen !

  • Ich suche eine Möglichkeit den Diebstahl von Geldscheinen direkt nachzuweisen. Und folgendermaßen soll das funktionieren: geld wird genommen > täter wird durch mittel an den scheinen "markiert", wenn möglich ohne es zu merken > Täter wird zur rede gestellt und das Mittel an den Händen nachgewiesen 8UV-Licht etc.


    (also das soll nicht so funktionieren wie eine Farbbombe, die Scheine sollen danach noch nutzbar sein )


    Ich weiß, dass es da was gibt, kenne aber den namen nicht und wo man es beziehen kann.


    Kennt jemand den Namen der Mittel, die ich Suche und kann mir jemand sagen, wo ich es beziehen kann ? :roll:

  • Du möchtest also eine Diebesfalle aufstellen.
    Also da gibts natürlich schon mal die chemischen Mittelchen die fssma84 ja schon hinreichend bedient hat.
    Mir persönlich hat das Silbernitrat immer noch die besten Dienste geleistet,daß kriegt der Betroffene nicht mit Händewaschen ab
    und die Geldscheine kannst du danach immer noch gebrauchen.
    Was hältst du von Videoüberwachung,oder geht das an dem Ort net?

    Semper fidelis
    Wo Wir sind,herrscht Chaos,aber wir können nicht überall sein.

  • Dank Funk geht sicherlich auch eine Videoüberwachung. Ich hab öfter eine im Einsatz und die hat bis jetzt beste Dienste verrichtet.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • mit der videoüberwachung wäre ich vorsichtig, wenn die mitarbeiter, bzw der br nicht eingeweiht ist.


    "recht am eigenen bild" soweit keine unterschrift des br bzw mitarbeiters vorliegt. u.U. der staatsanwaltschaft strafbefehl oder was auch immer dazu notwendig ist


    kann man sich ganz schön die finger verbrennen


    uqa

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • nicht gleich verallgemeinern;o)......durch einen Aushang sagenh wir mal am schwarzen Brett ist der Informationspflicht genüge getan......

  • Leute nit gleich prügeln....grins


    Ricon hat schon alles gesagt

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • war ja nicht böse gemeint, wollte das nur sagen, bevor er sich da in ein wespennetz setzt


    das mit dem schild und der videoüberwachung funktioniert nur in geschäften :)

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • fssma84


    Ich gehe nicht davon aus, dass er das bei sich zu Hause macht.


    1. gibt es auch nicht in jeder Pinte einen BR und 2. wenn es um Diebstahl geht und es gibt ein begründeter Verdacht, wird sich sicherlich kein BR dagegen stellen.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Ihr denkt aber daran, dass S*****nitrat etc. wunderbar wirkt (den Entwickler nicht vergessen!), der Anwender evtl. aber wegen eines KV-Deliktes belangt werden kann?


    Ich wäre da vorsichtig, da die körperliche Unversehrtheit doch etwas höher gewertet wird, als ein Geldbetrag.


    Das Mittel habe ich hier bewusst nicht ausgeschrieben und bitte auch darum, dieses hier nicht zu tun. Wenn der Fragesteller durch eigene Nachforschungen oder durch Links auf externen Seiten an das Mittel/den Namen kommt, ist es nicht unser Problem...


    Ich empfehle aber auch Videotechnik. Außerdem ist der Betriebsrat bei konkretem Verdacht nicht automatisch über die Technik zu informieren. Beim Gespräch "danach" sollte er aber eingeweiht worden sein.


    Gibt dazu auch div. Az. im www.


    Sofern alles nix wird, würde ich mich an die zuständige Kripo wenden. Lieber miteinander vernünftig arbeiten, als alleine Scheiße bauen und den Ruf der Branche zu versauen...

  • Zitat von stinkefuchs

    Ich empfehle aber auch Videotechnik. Außerdem ist der Betriebsrat bei konkretem Verdacht nicht automatisch über die Technik zu informieren. Beim Gespräch "danach" sollte er aber eingeweiht worden sein.


    ...


    Vergiß es :roll:
    Einsatz von Video-Überwachung ist mitbestimmungspflichtig guckst Du hier unter Absatz 6


    Ich empfehle eine Kombination aus Kamera-Überwachung und chemischer Diebesfalle (da aus dem Ausgangstext nicht hervorgeht wo und wie das Geld entwendet wird.

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Ich denke das Mitbestimmungsrecht ist allen klar. Ich habe schon einige male Kameras eingesetzt. Jedesmal war der BR Informiert und hat ein schriftliches OK gegeben. Ausser einmal. Und da wurde genau der überführt...


    Wenn es intern Langfinger gibt es jeder BR dafür diesen zu überführen.

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker

  • Warum vergessen?
    Ich mach mir mal die Mühe und such mal was raus.
    Allerdings war mein Post etwas irreführend.


    Streiche automatisch, setze immer/generell/zwingend


    Es ist jedoch immer eine Einzelfallklärung notwendig - auf keinen Fall würde ich da sagen:
    "Der stinkefuchs hat im Forum geschrieben, man muss den BR nich in Kenntnis setzen und den Kram genehmigen lassen- und nu isses so."


    Kommt auf die Umstände, die örtliche Situation und die Vorgeschichte an.


    Allerdings empfehle ich trotzdem nicht unbedingt chemische Diebesfallen...

  • Nicht überall wo bedarf einer klärung herscht gibt es einen Betriebsrat.


    Hier geht es doch um die Frage welche Methoder er anwenden soll.

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker

  • Sog. Blue Powder


    Ist nicht sichtbar, außer es kommt mit Wasser in berührung. D.h. wenn sich der Dieb die Hände wäscht werden die blau.


    Nachteil: Portmonnai und Geld kannste anschließend vergessen!!!!????


    * Hatten schon Erfolge damit.


    Gruß Alatna

  • Zitat von fssma84

    mit der videoüberwachung wäre ich vorsichtig, wenn die mitarbeiter, bzw der br nicht eingeweiht ist....


    Siehe hier:

    Mitarbeiterobservation
    Bei Beobachtung von Mitarbeitern muss die Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht über diese Massnahme informieren.
    Beschluss BAG, Az. 1ABR26/90

    Gruß aus Westfalen
    Dirk


    Wir sind Ihr Partner bei der Lösung Ihres Problems!

  • Zitat von Detektei-Sosnowsky.de

    Siehe hier:

    Mitarbeiterobservation
    Bei Beobachtung von Mitarbeitern muss die Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht über diese Massnahme informieren.
    Beschluss BAG, Az. 1ABR26/90


    Wenn wir mal von einem großen Einkaufsmarkt ausgehen würden nur z.B. dann würde die Marktleitung einen fatalen Fehler begehen den BR nicht einzuweihen. Denn der BR lässt auch eine bestehende Anlage stilllegen wenn man denen auf den Schlips tritt. Und die sind recht schnell verschnupft. Also warum denn nicht einweihen.


    Nur bitte. Nicht überall wo eine solche Maßnahme durchgeführt wird gibt es einen BR.


    Hier wird doch nach einer Möglichkeit gefragt. Die andere Seite muss er doch wohl selbst abwägen.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von Detektei-Sosnowsky.de


    Mitarbeiterobservation
    Bei Beobachtung von Mitarbeitern muss die Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht über diese Massnahme informieren.
    Beschluss BAG, Az. 1ABR26/90


    Aus dem aufgeführten Urteil geht nicht hervor, wie die "Beobachtung" erfolgt ist.

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

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