Servus,
nochmal ein paar kleine Fragen zur Selbsthilfe....
In meinem Tätigkeitsbereich gibt es "Vertragsstrafen", die mit Geldbeträgen "betraft" werden.
Nun ist es so, dass ein Anwalt nun erzählt hat, dass aufgrund Vertragsstrafen gar kein Anspruch bestünde. Ist das so?
Wenn ja....was bleibt mir als Rechtfertigungsgrund für eine andere Person, die offensichtlich gegen geltende Hausordnung verstoßen hat, wenn ich gar keinen finanziellen Anspruch habe (weil es sich NUR um eine Vertragsstrafe handelt)?? Habe ich dann gar nichts? Kann dann jeder machen was er möchte? Soll man die Leute mal auf "Gut Glück" ansprechen und wenn sie nicht zahlen möchten, dann sagt man einfach "ok, alles klar, dann nicht, servus.." ???
Eine weitere Frage: Wie verhält es sich eigentlich mit "Straftaten", die von Kindern begangen werden, die aber nicht auf meinen Arbeitsbereich zutreffen? Also, wenn ich z.b. Kinder (10 Jahre) sehe, wie sie Steine von einer Brücke auf eine Autobahn werfen würden (erfundenes Beispiel)? Greift da der 229 BGB?
(Ich meine jetzt nicht Kaufhausdetetkiv z.b., bei des es um den EIGENEN (spätestens der des Marktes) finanziellen Anspruch geht, sondern speziell dann, wenn es mich "nichts angeht"....)
Logischer Weise würde ich einschreiten aber wäre die Selbsthilfe hier der passenden Paragraph?
Kraftsport