Man darf die Gewaltanwendung meiner Meinung nach nicht isoliert sehen, sondern muss die Begleitumstände ebenfalls bewerten.
Wir haben hier also eine Lage, in der erstmal eine IDF durchzuführen ist. Patient wehrt sich, also wird unmittelbarer Zwang angewendet. Soweit erstmal unproblematisch. Jetzt aber kommt der Knackpunkt: Sofort rotten sich bis zu 60 Personen zusammen und lassen die Lage eskalieren. Der Kräfteansatz hier ist viel zu gering, als dass man gegen die 60 Mann eine Chance hätte. Also muss jetzt alles schnell gehen, um sich und den in Gewahrsam genommenen nicht mehr als nötig zu gefährden. Da sich der Mann aber immer weiter sperrt und man nicht an seine Hände kommt, muss ein anderer Körperteil gehebelt werden, damit der Widerstand bricht.
Ich weiß nicht, wie weit du in der Praxis stehst, aber jemanden mit zwei Mann zu Boden zu bringen und denjenigen zu fixieren und ihn dann auch noch zu fesseln ist bei Widerstand unmöglich. Auch in Bauchlage erschlaffen die Muskeln nicht so schnell, dass das Ziel der Maßnahme so schnell wie erforderlich erreicht wird. Es ist schließlich immer wieder mit der Eskalation der Lage zu rechnen, was auch ja auch passiert.
Die Fragen sind also:
1. Wie bekomme ich den Patienten so schnell wie möglich gefesselt?
2. Wie komme ich mit dem Gegenüber so schnell wie möglich aus dieser Situation raus ohne die Maßnahme zu gefährden?
In Anbetracht dieser Fragen halte ich persönlich das gezeigte Verhalten für geeignet, erforderlich und angemessen. Die Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wäre damit erfüllt.