Hallo Kollegen

    • Erster Beitrag

    kann jemand der im kauffhaus als detekif zuständig ist einen jungen man der gerade die kassenbereich verlassen will sofort festnehmen ohne er irgendwas gemacht zuhaben. wenn ich überlege die tatbestandsmerkmale von festnahme wurde auch nicht durch geführt. zb auf frische tat erwischt oder verfolgt?
    er fing an seine taschen zu durch suchen und der junge bat hin was er will?
    ist das eigentlich korrekt?
    ich war durchzufall dort gewesen der junge hat mir richtig leidgetan.



    ich wurde mich über eure Antworten freuen.

  • Das hab ich doch glatt überlesen.....Muss mal die Sonnenbrille abnehmen.. :todlachen:

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von guardian_bw

    Und was machst du, wenn du beim Abtasten in der Jackentasche einen Gegenstand ertastest, der deiner Meinung nach eine Waffe sein könnte?


    Eigenschutz geht vor, aber..... wer wird sich schon freiwillig Abtasten lassen, wenn er eine Waffe hat?

  • Zitat von guardian_bw

    Und was machst du, wenn du beim Abtasten in der Jackentasche einen Gegenstand ertastest, der deiner Meinung nach eine Waffe sein könnte?




    ich würde einen 2ten Kollegen dazu hohlen und abtasten würde ich auch nicht alleine machen.


    Weil wegen Zeuge wen mal was abhanden kommt.

  • @
    Jungs.... & Mädels...


    Das Thema ist doch hinreichend erklärt, rechtlich begründet, und zu allem Überfluss noch von Profis... Danke an Euch...


    sorry.. ->

    Zitat

    Aber man darf nach Waffen und andere Gefährliche Gegenstände abtasten.


    Sicher... als KH Dec... der Warendiebstahl zu verhindern hat... machst Du Waffennachschau... :todlachen:


    Manne....
    :mecker: :mecker:


    Thema vom Fred steht immer ganz oben....


    *scan* !!!!!

  • Hallo, eigentlich halt ich mich ja gern zurück, aber hier will ich auch mal meinen Senf beisteuern.


    Ja die Nachschau ist nur mit der Einwilligung des Betroffenen dürchzuführen.


    Nach Waffen und gefährlichen Gegenständen darf ich auch nur mit der Einwilligung des Betroffenen suchen. Aber ohne diese Einwilligung werde ich natürlich den Zutritt zur Veranstaltung (o.ä.) verwehren. (siehe Hausrecht) wobei bei beiden Punkten die Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung gegeben sein muss.


    freundliche Grüße



    freue mich schon auf andere Meinungen

  • Nochmal, zum Nachlesen...


    Zitat von lemar

    kann jemand der im Kaufhaus als Detektiv zuständig ist .......


    Darum geht es...


    Wenn der Fred weiter wie stille Post geschrieben wird, sind wir übermorgen bei einem Kontrollpunkt im Afghanistan...
    und ob es rechtlich verwerflich ist nen Taliban zu filzen... 8)

  • Wenn ich als Kaufhausdetektiv sicher bin dass jemand etwas eingesteckt hat, werde ich ihn nach dem passieren der Kasse bitten mit ins Büro zu kommen.


    Was will ich dann?
    Die Ware oder die Waffen ?


    Wenn ich doch sicher bin dass er etwas eingesteckt hat, dann weis ich doch auch wo er es hin geschafft hat. Gibt es Zweifel, so hole ich die Polizei hinzu und überlasse denen die Arbeit.


    Wenn aber, ich eine Nachschau machen will nur weil es an der Kasse gepiepst hat, gibt es Häuser, bei denen eine Nachschau und auch ein Aufgriff nur auf Grund eines gepiepse verboten ist.


    Ich habe noch nie nbei einem Aufgriff nach Waffen gesucht.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat

    einen kollegen holen (soweit vorhanden) abstand nehmen, hand an einen harten schlaggegenstand oder pfefferspray (was eben vorhanden ist) ihn höflich bitten, den gegenstand langsam aus der tasche zu holen und auf den tisch zu legen



    Großartig...... bewaffnete Kaufhausdetektive :shock:



    Ghostguard hat das schon ganz treffend geschrieben, es interessiert doch überhaupt nicht ob der Mensch bewaffnet ist oder nicht. Ein Aufgriff aufgrund der Warensicherungsanlage ist grundsätzlich nicht empfehlenswert...

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.