Azubi Überstundenentgelt ?

    • Erster Beitrag

    Hallo Azubis,


    Ich habe da mal eine Frage an euch.


    Wieviel Überstunden schiebt ihr so im Schnitt pro Monat und bekommt ihr diese bezahlt ? Wenn ja mit welchem Stundenlohn ?


    Da die meisten von uns ja schon ab der ersten Arbeitsstunde nicht als Azubi, sondern als "Vollkraft" eingesetzt werden, würde mich wirklich interessieren ob auch jemand, zumindest ab der 160. Stunde als "Vollkraft" bezahlt wird.

  • Bundesarbeitsgesetz (ka welcher Paragraph/Artikel): Überstunden von Azubis MÜßEN bezahlt werden !!!
    Azubis FSS haben eine 37,5 Stunden Woche... grob 8 Stunden am Tag... macht ca. 160 - 170 Stunden im Monat...
    Jede weitere Stunde unbezahlt oder nicht mit Freizeit ausgeglichen ist ILEGAL !!!


    Da soll mal ein Cheff versuchen den Azubi raus zu schmeißen.
    Wird der sich nicht wagen, zumal vor dem Arbeitsgericht dann sämmtliche andere mit dem Azubi angestellten und nicht erlaubten Dinge auffliegen würden.


    Bitte nicht falsch verstehen... das soll nicht bedeuten das man es auf einen Streit mit dem Arbeitgeber anlegen soll. Ganz im Gegenteil.
    Als Azubi bietet man dem Cheff seine Arbeitskraft, welche schon ab dem 2. Lehrjahr die einer Fachkraft ist. Dieses Angebot nimmt der Arbeitgeber zu einem wesentlich günstigeren Lohn an als das eines 34a lers oder Sachkundlers. Aber es muß Fair bleiben.
    Will der CHeff keine Überstunden zahlen, dann bleibt es bei 160 Stunden im Monat... und wenn er Überstunden zahlen möchte, dann sollte es ein angemessener, aber nicht zu hoher Stundenlohn sein. Bei 6,50.- Tarif für Separatwachdienst sollten es 5.-€ sein.


    Ich persöhnlich habe grad jetzt im August 270 Stunden gearbeitet... 110 Überstunden. Weil Not am Mann war und wir durch die schlampige Arbeit einer Werkschutzfachkraft fast das Objekt verloren hätten. Ist nicht usus, aber manchmal muß man halt. Wenn mein Cheff das nicht honorieren würde, dann würde ich fürdahin ab der 160. Stunde nach hause gehen... egal wievierl Stunden von der Schicht übrig wären und wieviel Tage es noch bis zum nächsten 1. sind.


    Eine der wichtigsten Regeln im Sicherheitsdienst: SELBSTSCHUTZ !!!
    Die sollte eine FSS mehr als alles andere verinnerlicht haben...


    Rückrad muß man nicht nur am Objekt haben, und Selbstschutz bedeutet auch sich nicht ausnutzen zu lassen.
    Ansonsten gehts ja nie bergauf in der Wachbrange ;)

  • Zitat von KpIxD

    Bundesarbeitsgesetz (ka welcher Paragraph/Artikel): Überstunden von Azubis MÜßEN bezahlt werden !!!
    Azubis FSS haben eine 37,5 Stunden Woche... grob 8 Stunden am Tag... macht ca. 160 - 170 Stunden im Monat...
    Jede weitere Stunde unbezahlt oder nicht mit Freizeit ausgeglichen ist ILEGAL !!!


    So gehts hier nicht... wer derartige Behauptungen aufstellt, muss sie auch belegen können...
    Also mit den betreffenden Paragraphen in den einschlägigen Gesetzen, Bestimmungen im Tarifvertrag und allem, was vielleicht sonst noch dazu gehören könnte...


    ;-)

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • ricon


    Ich kenne meine Rechte nur zu gut und ich lassmir schon lange nicht alles mehr gefallen. Aber wie gesagt, mein Chef sitzt leider am längeren Hebel und ich hab noch knapp 2 Jahre vor mir. Er kann mich zwar nicht kündigen aber rausekeln. Nichts ist schlimmer als Bossing und das will ich nun wirklich nicht. Wenn alle Stricke reißen und es nicht besser wird kann ich auch noch nach der Ausbildung mein Recht einforden. Ich möchte nicht in einer Firma arbeiten die mit Azubis so umgeht.


    Ich kann auch nicht nachvollziehen das die IHK da nicht stärker (oder Überhaupt) ein Auge drauf hat. Es ist inzwischen fast überall so das Azubis wie Dreck behandelt werden und die Firmen nörgeln dann wenn Fachkräfte fehlen.


    Mal nebenbei: Hat einer von euch den Link zum betrieblichen Ausbildungsrahmenplan?

    „Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.“

  • Hallo,


    ich hab dazu mal nen guten Rat auf http://www.dgb-jugend.de/UNIQ118890542031443/doc117761A.html gefunden.



    Guter Rat


    Achtung: Wenn du nach der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit noch im Betrieb bist und es kommt zu einem Arbeitsunfall, kannst du richtige Probleme bekommen, weil die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft unter Umständen nicht zahlt. Falls dein Betrieb sich nicht an das Jugendarbeitsschutz- oder das Arbeitszeitgesetz hält, kannst du ihn bei der Gewerbeaufsicht anzeigen.



    ist ja auch nen Argument



    Schöne Grüße

  • Zitat von guardian_bw

    So gehts hier nicht... wer derartige Behauptungen aufstellt, muss sie auch belegen können...
    Also mit den betreffenden Paragraphen in den einschlägigen Gesetzen, Bestimmungen im Tarifvertrag und allem, was vielleicht sonst noch dazu gehören könnte...


    ;-)


    Richtig!
    Konnte nämlich auch nichts im Bundesarbeitsgesetz finde.
    Habe aber einen Link in Wikepedia Link
    Da steht was ganz anderes.

  • Danke für die Info.
    Für volljährige Azubis gelten wirklich andere Baustellen, wie für minderjährige. Aber welcher vernünftige Wachdienst stellt auch minderjährige Azubis ein?


    Aber normalerweise ist man ja noch Schulende um 13,00 Uhr bedient. Zumindest sagen das alle Azubis, die ich kenne.

  • Zitat von nick 1017

    Richtig!
    Konnte nämlich auch nichts im Bundesarbeitsgesetz finde.
    Habe aber einen Link in Wikepedia Link
    Da steht was ganz anderes.


    Sorry... mein Fehler... richtig muß es natürlich heißen: Müssen bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden !!!
    So oder mit ähnlichem Wortlaut gleichen Inhalts kann man es überall im Internet finden !


    Wer sich JETZT nicht mit seinem Arbeitgeber anlegen will, weil er noch 1 - 2 Jahre Ausbildung vor sich hat, der sollte zumindest jetzt schon mal seinen ANspruch vor dem Arbeitgeber vorbringen, ohne im Streit darauf zu beharen. Rückwirkend kann man ansprüche nämlich nur für 3 Monate geltend machen.


    Was die andere Baustelle für Volljährige Azubis angeht:
    Als Minderjähriger darfst du maximal an fünf Tagen in der Woche 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten, als Volljähriger an sechs Tagen die Woche nicht mehr als 8 Stunden am Tag und 48 Stunden in der Woche. Wenn der Betrieb dich länger beschäftigt verstößt er gegen die Arbeitszeitgesetze und kann mit einem Bußgeld belangt werden!


    Was die Beschäftigungsdauer angeht... als 48 Stunden die Woche, so ist das nicht damit gleichzusetzen das der Arbeitgeber einen dann auch ca. 200 Stunden im Monat arbeiten lassen kann ohne das ein Anspruch auf Überstunden besteht !!! Hier geht es lediglich um die maximale Arbeitszeit am Tag und in der Woche.


    Da aber wiederum in unserer Branche 12 Stunden pro Schicht nicht selten sind hat man hier schon einen Punkt mit welchem man Cheffe aufzeigen kann das es nicht darum geht immer RECHT zu haben, sondern lediglich um eine vernünftige Basis der Zusammenarbeit.
    Einfach mal Cheffe fragen ob er einem Auftraggeber auch nur 160 anstat 220 Stunden anrechnet ;)

  • Zitat von KpIxD

    Sorry... mein Fehler... richtig muß es natürlich heißen: Müssen bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden !!!
    So oder mit ähnlichem Wortlaut gleichen Inhalts kann man es überall im Internet finden !


    Im Internet finde ich auch viele Märchen... Wo bleibt die genaue Rechtsgrundlage?


    Zitat von KpIxD


    Was die andere Baustelle für Volljährige Azubis angeht:
    Als Minderjähriger darfst du maximal an fünf Tagen in der Woche 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten, als Volljähriger an sechs Tagen die Woche nicht mehr als 8 Stunden am Tag und 48 Stunden in der Woche. Wenn der Betrieb dich länger beschäftigt verstößt er gegen die Arbeitszeitgesetze und kann mit einem Bußgeld belangt werden!


    Auch hier: Genaue Rechtsgrundlage? Gibt es hier was spezielles für volljährige Azubis?
    Der Arbeitnehmer unterschreibt in unserer Branche nämlich i.d.R. dafür, dass er mit Mehrarbeit über diese Grenze hinaus einverstanden ist... und dann ist das rechtlich in Ordnung...


    Zitat von KpIxD


    Was die Beschäftigungsdauer angeht... als 48 Stunden die Woche, so ist das nicht damit gleichzusetzen das der Arbeitgeber einen dann auch ca. 200 Stunden im Monat arbeiten lassen kann ohne das ein Anspruch auf Überstunden besteht !!! Hier geht es lediglich um die maximale Arbeitszeit am Tag und in der Woche.


    Da aber wiederum in unserer Branche 12 Stunden pro Schicht nicht selten sind hat man hier schon einen Punkt mit welchem man Cheffe aufzeigen kann das es nicht darum geht immer RECHT zu haben, sondern lediglich um eine vernünftige Basis der Zusammenarbeit.
    Einfach mal Cheffe fragen ob er einem Auftraggeber auch nur 160 anstat 220 Stunden anrechnet ;)


    siehe oben... und bei uns ist es tarifvertraglich (nicht bundesweit einheitlich) festgelegt, ab welcher Stunde der Mehrarbeitszuschlag (25%, steuerpflichtig) zu zahlen ist...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Vorweg: es geht hier NICHT um die Mehrarbeitzuschläge !!! Zuschläge werden in kleinern Firmen (zumindest hier in Hamburg) eh so gut wie garnicht gezahlt.


    Es geht um den grundsätzlichen Ausgleich von Überstunden.
    Natürlich können die vertraglich festgelegten AUSBILDUNGSZEITEN (nicht Arbeitszeiten !!!) von Arbeitgeber zu Arbeitgeber und Bundesland zu Bundesland vareieren. In Hamburg z.B. wird jeder Arbeitgeber schwierigkeiten mit der IHK haben, mehr als 40 Stunden/Woche in den Vertrag zu bekommen. Selbst bei volljährigen Azubis.


    Was die rechtliche Grundlage meiner Behauptung angeht, einfach mal auf den Internetseiten der IHK vorbeischauen oder dort anrufen.


    Für geleisteten Überstunden ist ein Ausgleich zu gewähren (§ 17 Abs. 3 BBiG).
    Der Ausgleich muss als Zeitausgleich gewährt oder vergütet werden.


    Die werktägliche (sechs Tage in der Woche) Arbeit der erwachsenen Auszubildenden darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann bis auf zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. (ArbZG § 3)

  • Zitat

    Was die rechtliche Grundlage meiner Behauptung angeht, einfach mal auf den Internetseiten der IHK vorbeischauen oder dort anrufen.


    Tja - so einfach darf man es sich hier eben nicht machen...


    Du behauptest, dass es so ist - also belege es auch.



    Zitat

    Die werktägliche (sechs Tage in der Woche) Arbeit der erwachsenen Auszubildenden darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann bis auf zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. (ArbZG § 3)


    Ok... das sind die grundsätzlichen Bedingungen für den Arbeitnehmer... für (volljährige) Azubis gibts demnach nichts spezielles, was die Arbeitszeit angeht?
    Und wie gesagt...unsereins (Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe) unterschreibt dafür, dass er mit Arbeitszeit über 48h/Woche einverstanden ist. Rechtlich nicht zu beanstanden...


    Und dann kommen wir mal noch zu den Berufschulwochen/-tage. Für den minderjährigen Azubi ist das JArbSchG anwendbar. Für den zählt ein Berufsschultag 8 Stunden, die Woche mit 40 Stunden. Der volljährige Azubi kann dieses Gesetz allerdings nicht für sich beanspruchen und kann somit diese Regelung folglich auch nicht ohne weiteres anwenden...
    So, nun hat der volljährige Azubi Berufschule von 7:30 - 13:00 Uhr aus... 8 Stunden?

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Guardian, lies Dir doch bitte nochmal das Zitat durch. Dort steht ERWACHSENEN AUSZUBILDENDEN
    Das dieses auch für jeden anderen AN gilt macht es doch für erwachsene Azubis nicht ungültig.


    Ich habe nun mit §§ und allem belegt was ich behauptet habe. Wenn hier immernoch jemand glaubt es wäre anders, dem kann nurnoch ein Anwalt helfen.


    Für Erwachsene Azubis verhällt es sich mit der Schule tatsächlich etwas anders.
    Hab ich auch grad erst rausgefunden. Hier wird die tatsächliche Schulzeit (mit Pausen) als Ausbildungszeit gerechnet.
    6 Schulstunden, also von 08:00-13:00 gelten somit als 5 Arbeitsstunden. Der Azubi kann also noch einige Zeit im Betrieb/ auf dem Objekt verbringen, jeh nachdem wie lang sein Fahrtweg von der Schule zum Arbeitsplatz ist. Der wird nämlich auch als Arbeitszeit gerechnet.
    Hier ein Link: http://www.frankfurt-main.ihk.…itszeit_Auszubildende.pdf


    Was mich etwas verwirrt ist aber nichts desto trotz dieses ganze "ja aber... und überhaupt... bla bla bla"
    Die Frage war eindeutig:
    Bekommt ihr eure Überstunden vergütet ???
    Die Frage richtet sich an die Azubis... und Azubis im Wachgewerbe machen nunmal jede Menge Überstunden.
    Das im Wachgewerbe Stundenzahlen zwischen 200 und 300 normal sind bedeutet nicht, das dieses auch für Azubis gilt.
    Ich glaube kaum das es irgendjemandem, ob AN oder AG einfallen würde 40-100 Stunden im Monat für lau zu arbeiten.
    Warum also sollten Azubis das tun ?


    Wieviel Überstunden ein Azubi macht, das muß sich jeder selber ausrechnen.


    Aber weil ich ja ein netter bin ;) hier auch eine Frage an alle NICHTazubis die zu diesem Thema soviel beisteuern:


    Ihr fangt in einer Firma neu an und werdet eingestellt für einen Seperatwachdienst. Die tägliche Arbeitszeit auf dem Objekt ist von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr, aufgeteilt in zwei Schichten, Montag-Samstag.
    Das macht, jeh nach Monat, ca. 210 Stunden im Monat.
    In eurem Arbeitsvertrag habt ihr eingewillgt auch Mehrarbeit zu leisten.
    Nun kommt es dazu das auf dem Objekt Nachtschichten gemacht werden, was eine 24 Stunden Bewachung erfordert.
    Einen 3. Mann fürs Objekt gibts nicht, also wird eure tägliche Arbeitszeit von 8 auf 12 Stunden erhöht.
    Das bedeutet eine Mehrarbeit von 4 Stunden täglich und unterm Strich kommen 280 Stunden am Monatsende raus.
    70 davon bezahlt der Cheff nicht.
    Was macht ihr ???

  • Zitat von guardian_bw

    [...]So, nun hat der volljährige Azubi Berufschule von 7:30 - 13:00 Uhr aus... 8 Stunden?


    Der Unterricht ist meistens tatsächlich von 08:00 bis 16:00 und zweitens gehört in die Woche auch Vor- und Nachbereitungszeit angerechnet.

  • ok, KpIxD , geht doch ;-)


    sicher steht dem Azubi genauso die Vergütung aller geleisteten Stunden zu, wie jedem AN auch. Was über die Ausbildungszeit (die vertraglich festgelegt wurde) hinausgeht, muss gesondert vergütet werden.
    Nur deine getätigten Aussagen bezüglich "der Arbeitgeber darf nicht, sonst Bußgeld" stimmt eben so auch nicht...


    Stundenzahlen über 48h/Woche sind in unserer Branche durchaus üblich und auch nicht bußgeldbewährt, solange das Einverständnis des AN vorliegt. Da kannst du mit dem ArbZG wedeln wie du willst ;-)


    Nur deine Vorgehensweise hier war etwas...wie soll ich sagen...? Du stelltest Behauptungen auf, ohne diese zu belegen. Dann kommst du noch mit Begriffen wie "Bundesarbeitsgesetz"...


    Verstehst, was ich meine? Wenn du etwas (auch bei deinem Arbeitgeber) durchsetzen willst, dann kannst du auch nicht einfach so hingehen und sagen" das ist so, schau selbst nach, wo das geregelt ist". Da sollte man mit Hand und Fuß argumentieren können...




    Was deine Frage an die "Nicht-Azubis" angehen: Das sollte mal ein Arbeitgeber versuchen...
    Ok, ich verzichte freiwillig auf Bezahlung der Stunden über 200 (kommt allerdings auch selten vor), da sonst das Finanzamt zu sehr zuschlägt. Bei uns wird für solche Fälle ein Stundenkonto geführt, und in Monaten mit weniger Stunden kann ich mich dann da "bedienen"...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

    Einmal editiert, zuletzt von guardian_bw ()

  • Ich verstehe schon was Du meinst Gurdian. Meinem AG gegnüber würd ich es aber auch nicht anders machen.
    Solang ich weiß wovon ich rede reicht mir das... und schließlich sollte jemand der in seinm Betrieb ausbildet genau wissen was für RECHTE und was für PFLICHTEN Ausbilder und Auszubildender haben... sonst sollte er nicht ausbilden ;)
    Und die meißten Ausbilder wissen das auch, verfahren aber nach dem Motto... wo kein Kläger ist, da gibts auch kein Problem.


    Als ich meinen Eröfnungsthread geschrieben habe war mir schon klar das normalerweise Quellenangaben (§§, Artikel, Absatz) dazu sollten... kam halt grad von der Schicht und hatte keine Lust das ausm Netz zu wühlen ;)
    Heut ist endlich mal entspannt frei, da konnte ich das nachholen.
    Ist natürlich so das in Foren schnell mal Behauptungen aufgestellt werden die nicht stimmen... wenn auch nicht die meinen ;)


    Die Arbeitszeiten im WG sind natürlich anders als in vielen anderen Branchen, allerdings trifft das eben nicht auf die Azubis zu, egal ob jugendlich oder erwachsen. Bei Azubis ist es schon so das die wöchentliche Arbeitszeit meißt 40 Stunden beträgt, alles andere sind dann Überstunden (nach wie vor OHNE den Überstundenzuschlag).
    Das Problem bei der Überstundenvergütung von Azubis ist garnicht das ob (das sollte jeder Azubi mit dem AG klären und darauf bestehen) sondern das WIE.
    Nicht immer läßt sich das mit dem Freizeitausgleich machen und ich konnte bisher keinen noch so geringen Hinweis darauf finden in welcher Höhe das Entgeld ausfallen sollte.


    Natürlich kann man das Ausbildungsentgeld nehmen, dieses durch die vertraglich geregelte monatliche Ausbildungszeit teilen und hat dann einen Stundenlohn. Dafür würd ich aber keinen Finger rühren ;)
    Beispiel: 450.- € durch 160 Stunden = 2,81 € Stundenlohn.

  • Zitat von KpIxD


    Die werktägliche (sechs Tage in der Woche) Arbeit der erwachsenen Auszubildenden darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann bis auf zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. (ArbZG § 3)


    Dann mußt du weiterlesen ArbZG §7
    § 7 Abweichende Regelungen
    (1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder
    Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
    1. abweichend von § 3
    a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die
    Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder
    Bereitschaftsdienst fällt,


    Das trifft genau den Werkschutz. Deswegen arbeiten so viele 12 Std wegen den Zauberwort ARBEITSBEREITSCHAFT. :cry:

  • wobei ich doch bitte Wert darauf lege, das ein Auszubildender nicht arbeitet.....bitte immer auf die Formulierung zum nicht angreifbar machen als Arbeitgeber achten. ein Azubi geht ja auch zur betrieblichen Ausbildung und nicht zur Arbeit :wink:

  • Es ist wirklich erstaunlich wie wenig Verständniss im allgemeinen und auch im spezifischen bei usern von Internetforen zu finden ist. Woran es liegt... ob es allgemein so ist, oder tatsächlich hier gehäuft auftritt kann ich nicht sagen, denk mir aber meinen Teil.


    Ich denke jeder Azubi hier verfügt nun über genügend Information um sich anhand seines Ausbildungsvertrages einen Überblick über die von ihm geleisteten Überstunden zu verschaffen und sich selbst die von mir gestellte Frage zu beantworten.
    Allen anderen, die immernoch der Meinung sind man solle solch einfache Frage per Grundsatzdiskusion und Abschweifungen zu nicht für diese Frage relevante Bereiche totdiskutieren, mag ihr derzeitiger Lohn und das derzeitige ANSEHEN der Wachbrange Spiegel genug sein !


    ;) guten Abend

  • Branche kommt von Branch = Zweig....


    Irgendwie lese ich das hier ständig anders....und irgendwann schreibt der erste Wachbrosche.....ich gehbald am Stock....


    Sorry, ist echt Offtopic....

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."