Eure Ausrüstung bei Veranstaltung

  • ...wie wäre es mit: ASP, schnittfeste Handschuhe ohne Quarz...alles andere ist bis auf Ausnahmen verboten....(jaja mal wieder die Diskussion anfach :wink: )


    Gruss ricon

  • Situationsbezogen wäre z.B. mit Schlagstock/Tonja/Gel/Spray wenn die Einsatzkräfte in Landestracht um Unterstützung bitten :?: :wink:

  • Zitat von ricon


    Handschuhe ohne Quarz...alles andere ist bis auf Ausnahmen verboten....(jaja mal wieder die Diskussion anfach :wink: )


    ..und trotzdem falsch die aussage... gähn :roll:

    Hauptsache -
    wir sind einer meiner meinung!!!

  • @ SaschaM


    Ich Frage mich gerade, warum stellst Du eine solche Frage in den Raum?
    Warum nennst Du denn nicht mal deine Ausrüstung?

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • @
    Er hat vielleicht noch keine...
    Und vielleicht auch Zweifel, das man mit Schutzweste, Tonfa, Gelsprayfeuerlöscher, vielleicht noch Schutzschild und Helm als
    Kartenabreißer bei einer Automobilmesse komisch angesehen wird...


    Wer weiß, was dem Kollegen alles erzählt wurde???
    ?????


    Sorry... wir lassen uns das Niveau hier nicht plätten!
    Das entschuldigt auch keinen Neueinsteiger.
    Dünnbrettbohren ist nicht!
    ...
    Lesen bildet.... und wenn dann gefragt wird, wie was im Forum funktioniert... wirst Du alle Hilfe der Welt bekommen!



    Wir sind nämlich überwiegend eine ganz liebe- und auch schlaue Truppe! ganz ohne Sarkasmus!


    Aber keine Wachdödel, die zum Verarschen angetreten sind....


    Der Eindruck steht leider....


    Am Besten nochmal von Neuem... :mrgreen:

  • *uff* :shock:


    Schlagstock, Tonja, Gel, Spray, Handschuhe ohne Quarz was soll der Schei?


    hab Ihr nix anderes im Kopf als sich bis zu denn Zähnen zu bewaffnen ??


    naja jedem das seine wenn´s die Firma zuläßt :roll:

  • Meine Ausrüstung bei Veranstaltungen hmm... Schuhe Schwarze Hose Dienst Polo Shirt :D mehr braucht mann eigentlich nicht also find ich, ausser evtl bei extrem Fällen wo schon vorher was Angekündigt wird

  • ...würde doch dem ein oder anderen empfehlen meinen Post bis zum ende zu lesen(bei welchem ich übrigens Tonfa meinte und nicht Tonja, jo is gut) und mit meinem ersten Post zu vergleichen, dann zu überlegen und dann zu schreiben!


    Mann Mann...echt!


    @ bambam6666: na was ist den rechtens? :wink: .....


    Gruss ricon

  • ...schrieb ich, dass handschuhe mit Quarz verboten sind?????? :shock: ...oder steht da alles andere(bis auf Ausnahmen)? :!:

  • Wenn du schreibst Handschuhe ohne Quarz ...alles andere verboten...


    ..und hinzufügst : Diskussion anfachen ....


    Ausserdem : Ich habe einen Link eingestellt aus dem hervorgeht das Quarz nicht verboten ist, sonst nix....

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • ...jup :wink: , leider und ich suche wirklich schon entspricht der Link nicht der aktuellen Rechtsprechung.....und unser LKA hier in BaWü stellt sich meinen Informationen nach nicht in die Linie des BKA, da hier durchaus ein Gegenstand erkannt wird, der eine andere Funktion vortäuscht 8)

  • Gerichtsentscheidung ??


    P.S. Ich hab grad mal das BKA zu der entsprechenden Thematik angemailt und um Auskunft gebeten.


    Der verlinkte Feststellungsbescheid ist schliesslich als an die Landesbehörden gegangen.... also steht da wie die zu verfahren haben wenn sie Rechtssicherheit haben wollen!!


    Ach ja, die zitierte Enzscheidung ist vom 12.07.2006 !!


    http://www.bka.de/profil/faq/w…ststellungsbescheide.html

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

    2 Mal editiert, zuletzt von Landgraf ()

  • smith&wesson, pitbull ohne maulkorb, aufklebare tätowierungen un dgrimmiger blick.......


    diese frage kann man gar nicht beantworten, da jede veranstaltung unterschiedliche voraussetzungen erwartet.
    also bevor lange dikussionen entstehen


    closen...............

  • @ Landgraf......ein Feststellungsbescheid ist wohl interessant für unsere LANDESpolizeibehörden, aber bindend?


    Die deutsche Gerichtsbarkeit ist nicht daran gebunden; kann bei Bedarf darauf zurückgreifen, muss aber nicht.


    P.S. eine nicht signifikante Erhöhung der Wirkung solcher Handschuhe zu attestieren ist sehr vorsichtig ausgedrückt, äussert fragwürdig und nötigt geradezu jeden Anwalt/Staatsanwalt ein Gutachten erstellen zu lassen welches m.E. zu einem sehr gegenläufigen Ergebnis kommen muss.


    P.S.S bin gerne bereit dem zuständigen Herrn zu demonstrieren wie hier der Unterscheid aussieht, wenn er sich zur Verfügung stellt. :!:

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