--Student--Selbstständigkeit als Sicherheitsdienst

  • Hi,
    um mir neben bei etwas Geld verdienen zu können möchte ich mein eigenes Sicherheitsunternhemen
    als Einzelunternehmen anmelden. Das Unternehmen soll keine vollangestellten Mitarbeiter besitzen sondern nur bei bedarf Freiemitarbeiter einstellen.
    Ich selbst soll als Geschäftsführer und als Nachaussenhin wirksame Werbefigur fungieren. Die wirklichen
    Sicherheitsaufgaben wie z.B. Einlasskontrolle, Streifendienst usw. sollen von angesteltem Personal erledigt werden.


    Frage 1: Brauche ich die Sachkundeprüfung oder sonstiges, da ich ja keine Sicherheitsrelevanten aufgaben ausübe?
    Frage 2: Hat jemand so etwas schon gemacht und kann mir aus Erfahrung helfen?
    Frage 3: Empfiehlt sich sonst noch etwas?


    Frage 4: Z.B. Ein kleiner Tante-Emma-Laden bittet um Schutz vor Ladendiebstahl und Vandaliesmuss (Grafitti). Wenn dann zur abschreckung eindeutige Aufkleber angebracht werden auf denen steht dass der Laden von Firma XXX "kontrolliert" wird und dass eine Viedeoüberwachung installiert ist. Obwohl diese Aufkleber nur zur abschreckung angebracht werden muss man trotzdem ein ausgebildeter Sicherheitsdienstfachman sein oder wie siehts da aus?????



    Vielen Dank

  • Zitat

    mein eigenes Sicherheitsunternhemen als Einzelunternehmen.


    Dazu benötigst du die Bewachungserlaubnis nach 34a GewO, und um diese zu bekommen, brauchst du u.a. auch die Sachkunde.


    Frage 1: s.o.
    Frage 2: kann ich nicht beantworten, vielleicht jemand anderes.
    Frage 3: Ein gut durchdachtes Konzept? Des weiteren brauchst du ne Haftpflichtversicherung, da ebenfalls Voraussetzung für die Bewachungserlaubnis. Geh doch am besten einfach mal zu deiner örtlich zuständigen IHK, die beraten dich in Sachen Existenzgründung (nix anderes machst du grad)


    Frage 4: Du dürftest auch Aufkleber anbringen: Wer hier sprüht, wird durch "Selbstschussanlage" ebenfalls besprüht.
    Nein, hierzu brauchst du keine Erlaubnis - allerdings sollte das Unternehmen, was auf den Aufklebern steht, sofern wirklich existent auch die dafür notwendige Bewachungserlaubnis haben...


    Viele Grüße

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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    Einmal editiert, zuletzt von guardian_bw ()

  • also zu 1) ja Sachkunde oder 80h Unterrichtung


    zu empfielt sich sonst noch etwas?


    Nein nicht empfohlen sondern Vorschrift:


    a) Bewachungserlaubnis
    b) Betriebshaftpflicht



    nicht Vorschrift aber unumgänglich


    c) Erfahrung
    d) Fachwissen
    e) Geldmittel(wobei hier wieder Vorschrift durch Bewachungserlaubnis)


    also an deiner Stelle würd ichs lassen! Da du, so wie du "rüberkommst" keinerlei Ahnung von dem Geschäft hast :!::evil:


    Gruss ricon
    f)

  • g) lass dir die Werbetexte lieber von jemandem schreiben.... darf ich fragen was du studierst ??

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Also eher mathematisch orientiert....


    Warum sollte ricon dir erklären wie man das Geschäft betreibt wenn er selber ein Unternehmen am Markt hat ??


    Also versuch doch mal bei einem Bestatter reinzugehen und ihm zu sagewn "tach, ich mache hier nebenan einen Discountbestatter auf...machen sie mir doch mal ein paar Vorschläge wie ich die Preise in der Branche verderbe und ihnen ihr Geschäft kaputtmache..."


    Der beerdigt dich glatt umsonst....allerdings bei Nacht und ohne Zeugen ^^

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Mir soll keiner erklären wie ich sein geschäft kaputt mache aber ich dachte man bekommt in diesem Forum Antworten auf Fragen die einem auch etwas bringen um sich entschließen zu können etwas zu machen oder etwas zu lassen. Ausserdem weiß ich nicht ob ricon ein Unternehmen besitzt und wenn ja wer sagt dass Konkurrenzkampf das Ende bedeutet meistens ist es so, dass Konkurrenz einen zu besseren Leistungen anspornt.


    Ich wollte einfach nur ein bischen mehr über die Thematik wissen und dachte ich wäre hier richtig aber die komentare:"Der beerdigt dich glatt umsonst....allerdings bei Nacht und ohne Zeugen ^^" und "also an deiner Stelle würd ichs lassen! Da du, so wie du "rüberkommst" keinerlei Ahnung von dem Geschäft hast" hätte man sich sparen können. Sehr gut!!


    Wenn jemand Lust hat mir Produktiv weiterzuhelfen würde ich mich freuen.......

  • Vielleicht liest du dich im Forum mal in die Problematik der kleinen Klitschen ein und die Probleme die genau diese dem Gewerbe bescheren.


    Stichwort vielleicht mal Mindestlohn / Sub


    Du schreibst selber das es ein Nebenerwerb sein soll, also exakt die Form von Konkurenz die sich mangels der Notwendigkeit von der Arbeit zu leben die Preise im Keller hält und das Niveau der angebotenen Leistung drückt.


    ....und einem Studenten unterstelle ich eigentlich auch gemäss Abitur die geistige und sittliche Reife meine Bemerkung korrekt zu verstehen!

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


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  • Ja, hast recht aber die Idee mit dem Sicherheitsdienst kam mir heute Morgen und da wollte ich halt ein bischen was wissen.
    Werde mich erst mal durch lesen weiterbilden.......
    Kann mir jemand sagen mit wieviel % der Probetest bei der IHK noch als Bestanden gilt?



    Vielen dank

  • OK Karlsruhe, wenn du was nebenbei machen willst, mach die Sachkunde bei der IHK, und fange an bei einem Unternehmen in deiner Region als studentische Aushilfe zu arbeiten. Dadurch erhälst du einen einblick ins Gewerbe und knüpfst so den ein oder anderen Kontakt. Als Newbe von Null zu starten ist m.E. wenig sinnvoll.


    Wie willst du ohne Kenntnisse des Gewerbes und in welchem Bereich welche Anforderungen ans Personal gestellt werden Personal auswählen das den Anforderungen der/des Kunden entspricht?


    Wie soll deine Preisgestaltung aussehen?


    Gruss ricon

  • .....Probetest bei der IHK???


    Vermute mal du meinst die Sachkundeprüfung.....schriftlich 50%.....dann kommt noch mündlich. Hier ist der Prüfungsausschuss gehalten die Qualifikation in so weit zu Prüfen dass sich der Probant fachlich(hier als absolutes Minimum zu sehen!) selbständig machen kann!


    so, so viel zum Thema helfen. Als Student, gehe ich mal davon aus, dass man durchaus in der Lage ist eine Suchmaschine zu betätigen! Falls nach dem Betätigen und der passenden Eingabe der Suchwörter noch Fragen bestehen kannst du dich gerne nochmal melden.


    Dies ist kein Berufsberatungsforum oder Forum für arme Studis die sich nen € nebenbei verdient...



    Da is man mal "nett" und dann: hätte man sich sparen können.....hätte auch schreiben können nehm die 1000€ für die Bewachungserlaubnis weise die 12500€ Barmittel nach und setze alles in den Sand :mecker:


    ricon

  • Du meinst sicherlich mit den 12,500€ dass man die braucht um ein halbes Jahr finanziell überbrücken können. Hiermit sind Kosten wie Löhne und Gehälter einschl. Lohnnebenkosten für Mitarbeiter, die Deckungssume der Betriebshaftpflichtversicherung, Anschaffungskosten für Equipment usw. gemeint. Dies können Sie sich durch eine Bankbürgschaft bestätigen lassen, vorausgesetzt Sie verfügen über eine Kreditwürdigkeit oder legen dem zuständigen Ordnungsamt in Ihrer Region einen Kontoauszug vor, indem der festgelegte Geldbetrag für die Überbrückung des nächsten halben Jahes eingezahlt worden ist oder?
    Aber des ist ja von Unternehmer zu Unternehmer unterschiedlich.


    Bei der Bewachungserlaubnis kommt es ja darauf an ob:


    -Bewachung von Personen
    -Bewachung von Grundstücken..
    -Bewachung von landfahrzeugen


    und je nachdem variiert der Preis oder?


    Was braucht man sonst noch???


  • Bevor du irgendetwas besorgst oder machst oder sonstwas, gehe zu deinem zuständigen Gewerbeamt und erkundige dich. Mit ein wenig Glück haben die da sowenig Ahnung dass du ohne größere Zahlungen und Voraussetzungen das Gewerbe genehmigt bekommst. Aber nur fragen, keine schlafenden Hunde wecken. Lass dich nicht von der Konkurenz kirre machen, jeder darf das Gewerbe eröffnen was er möchte. Ist im Grunde lächerlich einfach. Wie bereits gesagt: den 80 Stunden Kurs und eine Betriebshaftpflicht. Das wars. Manchmal genügt sogar schon der 40 Stunden Kurs. Wenn die dann später irgendwann mal merken, dass sie( die Behörde) Mist gebaut hat, gibt es noch den Bestandsschutz.


    Also Frage 3. Hingehen fragen, unwissend stellen. Fertig.


    Nachtrag:


    es müssen keinerlei Geldmittel irgendwelcher Art nachgewiesen werden, solange es sich um ein Einzelunternehmen handelt.
    Das sind IHK Spielchen die nicht relevant sind. Die IHK ist für das Genehmigungsverfahren gem.34a nicht zuständig!!!

  • Hab ja lange gezögert muss aber doch mal meinen Senf dazu abgeben.



    In deiner Eingangsfrage wiedersprichst Du dir ja selbst.


    Du willst ein Gewerbe betreiben und keine Mitarbeiter beschäftigen. Das heist Du willst die evtl. arbeiten an Sublern weitergeben......alleine dabei hab ich schon Bauchschmerzen und denke an die, von denen ich noch viel Geld zu bekommen habe....nun gut.


    Weiter gibst Du an dass Du nur für Repräsentative Aufgaben zuständig sein willst. Wie aber willst Du ohne kenntnisse Repräsentieren ohne Ahnung vom Gewerbe??? Oder glaubst Du dass diese nach einer Bestandenen Prüfung nicht mehr nötig ist.


    mannomann.....

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von exout

    Bevor du irgendetwas besorgst oder machst oder sonstwas, gehe zu deinem zuständigen Gewerbeamt und erkundige dich. Mit ein wenig Glück haben die da sowenig Ahnung dass du ohne größere Zahlungen und Voraussetzungen das Gewerbe genehmigt bekommst. Aber nur fragen, keine schlafenden Hunde wecken. Lass dich nicht von der Konkurenz kirre machen, jeder darf das Gewerbe eröffnen was er möchte. Ist im Grunde lächerlich einfach. Wie bereits gesagt: den 80 Stunden Kurs und eine Betriebshaftpflicht. Das wars. Manchmal genügt sogar schon der 40 Stunden Kurs. Wenn die dann später irgendwann mal merken, dass sie( die Behörde) Mist gebaut hat, gibt es noch den Bestandsschutz.


    Im Grundsatz hast du sogar Recht, exout. Aber eben nur im Grundsatz.
    Und wie lernt man spätestens da, wo es um Recht geht: Jeder Grundsatz hat seine Ausnahme.
    Und die Ausnahme liegt hier eben im 34a GewO, der nur demjenigen das Bewachungsgewerbe erlaubt, der von der Behörde die Genehmigung dafür hat. Die Bewachungserlaubnis eben.


    Bestandschutz? isse nixe - wenn er bewacht ohne Bewachungserlaubnis, gibts eine aufn Deckel, und zwar gehörig. Da nützt ihm ein angemeldetes Gewerbe in einer anderen, erlaubnisfreien Branche nix.




    Zitat von exout


    es müssen keinerlei Geldmittel irgendwelcher Art nachgewiesen werden, solange es sich um ein Einzelunternehmen handelt.
    Das sind IHK Spielchen die nicht relevant sind. Die IHK ist für das Genehmigungsverfahren gem.34a nicht zuständig!!!


    Auch hier tut eine Berichtigung not: Schaust mal in den 34a GewO rein. Was steht dort?
    Also - nix "IHK-Spielchen", sondern Voraussetzung nach 34a.


    Nur mal so ne Frage: Du hast schon mal irgendwas von diesem Paragraphen gehört? Hast auch eine Unterrichtung, vielleicht sogar die Sachkunde?


    Mann mann mann, da wundert man sich noch über den Ruf unserer Branche... wenn man dann noch solche "Ratschläge" lesen muss...

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  • also kollege guardian_bw,


    Du musst schon lesen was da steht. Ich habe nicht gesagt, dass man ohne die Bewachungserlaubnis arbeiten soll/darf. Habe nur gesagt, dass sowohl ein IHK Zettelchen jeglicher Art sowie der Nachweis irgendwelcher Gelder nicht ausschlaggebend sein müssen. Wenn das Gewerbeamt dir , aus welchem Grund auch immer die Bewachungserlaubnis ausstellt ist sie gültig. Punkt. Und nach einer gewissen Zeit des Ausübens des Gewerbes tritt sehr wohl Bestandsschutz ein.


    Und da wir gerade dabei sind noch ein Aufreger für die Fachleute hier: Es wäre auch theoretisch möglich, jemandem einen Waffenschein auszustellen ohne den Nachweis der Waffensachkunde nach § 31 oder 7. Für eine Waffenbehörde eigentlich kein Problem. Allerdings ist mir ein solcher Fall nicht bekannt.


    Du musst noch viel lernen Kollege, allerdings nicht bei der IHK.


    Es steht Don Coffee natürlich frei welchen Rat er befolgt.

  • Zitat

    ...allerdings nicht bei der IHK.


    Bei der IHK war ich mein gesamtes Berufsleben noch nie...


    Zum Rest: In der GewO sind nunmal die zwingenden Voraussetzungen niedergeschrieben, nach welchen die Bewachungserlaubnis zu erfolgen hat.
    Dazu gehört eben u.a., dass der Gewerbetreibende über entsprechende Mittel verfügen muss.

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    Team_Signatur

  • Zitat von guardian_bw

    Bei der IHK war ich mein gesamtes Berufsleben noch nie...


    Sch...erwischt. Meinte nicht "bei" sondern "von".


    Aber kannst mir ruhig glauben, am besten rufst du selber mal da an und erkundigst dich. Die einzigen zwingenden Voraussetzungen sind der 80 Stunden Kurs und die Haftpflicht. und auch die nicht mal, wenn die Behörde der Meinung ist es geht auch ohne. Allerdings muss die Haftpflicht umgehend abgeschlossen werden. Aber die Aushändigung der GE kann auch ohne erfolgen. Und die IHK ist außen vor und irrelevant.

  • ...ich hab auch noch nie während meines Berufslebens von der IHK gelernt oder dort irgendeine Prüfung abgelegt...



    dass die IHk im Übrigen bei der Bewachungserlaubnis aussen vor ist, steht ausser Frage.
    Die Voraussetzungen sind dennoch klar im 34a definiert.

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  • Zitat von guardian_bw

    ...ich hab auch noch nie während meines Berufslebens von der IHK gelernt oder dort irgendeine Prüfung abgelegt...



    dass die IHk im Übrigen bei der Bewachungserlaubnis aussen vor ist, steht ausser Frage.
    Die Voraussetzungen sind dennoch klar im 34a definiert.


    Ich dachte immer dieser Sachkundekrempel 40,80 Stunden und Sachkundeprüfung wird vor der IHK abgelegt? Lieg ich da falsch??

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