Für Sachkundeprüfung Unterrichtung nötig???

  • Ich habe gehört das ich um den §34a Sachkundeprüfung machen zu könne, erstmal den §34a Gewo Unterrichtung machen muss. Ist das Richtig so? Den ich Zweifel da einbißchen weil ich auch schon viele Gegenteilige Antworten gehört habe.

  • Nein, musst du nicht. Allerdings hilft es, wenn man die Materie vorher schon mal besprochen hat und dann mit der SKP vertieft.

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Vielen Dank.
    Ja ich habe schonmal gehört die Unterrichtung ist quasi wie die Grundkenntnisse und die werden wohl angeblich in der Sachkundeprüfung aufgrund von Zeit nicht durchgenommen.

  • Also nur noch mal zum Verständnis:


    Die SKP nach §34a GewO ist eine Prüfung die du vor einer IHK ablegen musst. Wissen wird dir dort nicht vermittelt, DU musst dein Wissen preisgeben um die Prüfung zu bestehen.
    Woher du dieses Wissen beziehst ist eigentlich egal.


    Die Unterrichtung kannst du machen. Da wird dir, ähnlich wie in der Schule, Wissen vermittelt was du im Bereich Sicherheit als" Basiswissen" brauchst.



    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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