nächster Waffensachkundekurs

  • schönes Angebot.......wenn ich die HP besuche, ist noch nicht mal das neue Waffenrecht umgesetzt.......es sind aktuell 24 Vollzeitstunden plus Prüfung(in BaWü noch strenger).....Kollege.....



    Und jetzt mal wieder die Frage......wie funktioniert das in 2 Tagen am WE????????? :twisted:

  • die neuen Vorschriften sind noch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Waffenrecht ist Bundesrecht.
    In zwei Tagen kann man bei guter Vorbereitung durch den Teilnehmer sicherlich eine Sachkundeprüfung bestehen.
    Es ist ein Grundkurs, niemand kann in 2 Tagen eine perfekten Schützen oder Waffenrechtssachverständigen ausbilden.
    Alle Teilnehmern wird dies auch vorab mitgeteilt.


    Bisher haben die Teilnehmer keine Probleme mit den Behörden gehabt. Meine Teilnehmer sind aus dem gesamten Bundesgebiet und soweit ich weiss zufrieden mit der Ausbildung.
    WEr sich anschließend weiterbilden will sollte das tun.


    Die Schulung ist eben ein Grundkurs, in der die jetzigen gesetzlichen Mindestbedingungen erfüllt werden.
    Wenn die neuen Vorschriften gültig werden, werden auch die Zeiten verlängert.

    Rauchen kann tötlich sein, die eigene Meinung auch

  • :wink: ...es sind aktuell 24 Zeitstunden für Berufswaffenträger!............punkt........ :evil: ..evtl. mal beim zuständigen Regirungspräsidium nachfragen hilft!..............und mir ist durchaus bekannt dass die Waffensachkunde noch keinen perfekten Schützen hervorbringt :!:



    Gruss ricon


    p.s.


    7.5.1


    Da die Dauer des Lehrgangs eine ordnungsgemäße Vermittlung gewährleisten muss sind als Mindestdauer (ohne Prüfung) grundsätzlich 16 Vollstunden bzw. 22 Unterrichtseinheiten (zu je 45 Minuten) vorauszusetzen. Eine Unterschreitung kann nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen, z.B. wenn eine Fertigkeit im Schießen nicht nachgewiesen werden muss. Demgegenüber ist im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an Erlaubnisinhaber im Bewachungsgewerbe eine Lehrgangsdauer von 24 Vollzeitstunden (dies entspricht 32 Unterrichteinheiten) Voraussetzung. In der zusätzlichen Unterrichtszeit sind über die Grundqualifikation hinaus vertiefte Rechtskenntnisse (insbes. zu Notwehr, Notstand) sowie besondere Fertigkeiten im Schießen (insbes. mit Kurzwaffen) zu vermitteln.

  • Kann ricon nur zustimmen, es sind 24 Vollzeitstunden und die Behörde lehnt sehr wohl verschiedene Waffensachkunde Zertifikate ab. Es handelt sich hierbei um eine Anerkennung und die Behörde entscheidet im eigenen Ermessen die waffenrechtliche Genehmigung zu erteilen.

  • Der angegebene Punkt 7.5.1 ist aus dem Entwurf der Allg. Verwaltungsvorschrift vom 01/06.
    Diese ist nicht bindend, da noch nicht in Kraft getreten.
    Dies wird auch nicht mehr passieren, da erstmal das Waffengesetz nochmals geändert wird.
    Auch der allseits gepriesene Fragenkatalog ist ein Vorschlag und nicht bindend.
    Waffenbehörden selber nutzen diesen auch nicht.
    In einem aktuellen Fall hatte ich Mitarbeiter von Sicherheitsschulungen zu unterrichten die bei der Behörde in
    Magdeburg durchgefallen waren.
    Die Teilnehmer hatten die Unterlagen dabei. Sie schilderten den Ablauf der Prüfung so:


    Anmeldung zur Prüfung, Zahlung der Gebühren.
    Der "alte schriftliche Fragekatalog" wurde zugesandt. 6 Wochen später die Prüfung.
    Schriftliche Beantwortung, danach Praxis.
    Vor 3 Prüfern lagen 3 den Teilnehmern unbekannte Waffen und diverse Mun-Schachteln,die Teilnehmer sollten ohne Vorkenntisse hiermit eine sichere Handhabung vorführen.
    Von 10 Teilnehmer sind 10 sofort durchgefallen.


    Dieses geschah im März 2006.
    Was ist das für eine Waffensachkunde??

    Rauchen kann tötlich sein, die eigene Meinung auch

  • Zitat

    Vor 3 Prüfern lagen 3 den Teilnehmern unbekannte Waffen und diverse Mun-Schachteln,die Teilnehmer sollten ohne Vorkenntisse hiermit eine sichere Handhabung vorführen.
    Von 10 Teilnehmer sind 10 sofort durchgefallen.


    Dieses geschah im März 2006.
    Was ist das für eine Waffensachkunde??


    Ganz ehrlich? Find ich gut, was die Prüfer da in Magdeburg gemacht haben.


    Der Prüfling hat nach bestandener Prüfung die WSK bescheinigt und kann damit den Waffenschein als Arbeitnehmer bekommen. Nun hat er aber während seines Unterrichts z.B. nur mit der CZ 75 geübt, soll nun aber beim neuen AG eine Glock 17 bekommen. Laut WSK ist er dazu befähigt. Die Prüfer in Magdeburg wollten wohl sehen, ob der Prüfling das auch wirklich kann: Sie konnten wohl nicht. Richtige Entscheidung, sie durchfallen zu lassen.


    Der grundsätzliche Umgang mit Schusswaffen ist mit jedem Modell gleich - wer das mit einer ihm bekannten Waffe kann, sollte es auch mit jeder anderen Handfeuerwaffe können. Kann er das nicht, ist er nicht befähigt, die WSK zu erhalten.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • ...nein ist nicht der Entwurf..aber egal du Recht ich Ruhe...wir hatten das Thema schon hier....schau einfach mal nach....BaWü sieht das ganze momentan sehr eng und nimmt den Entwurf...ABER die von mir angegebenen Zeiten sind aus der momentan gültigen Verodnung auch unter dem alten FRED nachzulesen......

  • unglaublich, für 130€ nen lehrgang anbieten, mit schießen und prüfung. no words :shock: :shock: :shock: :shock:
    und in bawü sind die ganz schön hinter der neuen verordnung her. auch wenn diese noch nicht offiziell in kraft getreten.
    mir währe das zu heiß. mit dem prüfungszeugnis bräuchte ich nicht zu meiner behörde.
    aber darüber wurde genug geschrieben.


    aus ende...

  • jaja, allein die Prüfungsgebühren machen ja so um die 180 neeee nicht Türkische Lira....EURO...... ...aber es gibt ja Unternehmen die schießen( :wink: ) aus sozialer Verantwortung heraus Geld zum Lehrgang dazu :todlachen: :todlachen: :todlachen:

  • tja flipper. staatlich annerkannt bedeutet noch lange nicht, daß dein prüfungszeugnis z.b. hier bei unserer behörde anerkannt ist.
    ich weis, daß der behördenleiter die neue 7.5.1 als grundlage nimmt. auch wenn es nur ein entwurf ist, steht es einem behördenleiter offen, diese anzuwenden.
    also wie geschrieben, es sollte sich jeder selbst ein bild machen, ob billig und schnell, gut für ihn ist.


    aberkennen (prüfungzeugnisse einziehen) tun die bei uns hier. das ist fakt.

    Sicherheitsfachwirt i.A.
    (Anmeldebogen hab ich schon mal ausgefüllt)