Teleskopschlagstock bei Volksfesten

  • Hallo an alle,


    ich benötige mal ne möglichst klare Aussage, weil jeder etwas anderes sagt. Ich war am WE im Rahmen eines Volksfestes im Veranstaltiungsschutz tätig (Bayernzelt). Plötzlich kam die Polizei und wollte wegen tragens eines kleinen Teleskopschlagstock jedem von uns eine Anzeige wegen Verstosses gegen das Waffengesetz schreiben. Mein Arbeitgeber hat das tragen (nicht mißbrauchen nach §33 StGB) ausdrücklich erlaubt. Niemand kann mir aber genau das Gesetz nennen, wo das klar beschrieben ist. Also ganz ehrlich ich möchte nicht ohne Eigensicherung auf solch einer Veranstaltung arbeiten. Nur zur Info, ich habe 34a und auch keinen Eintrag im Führungszeuchnis wegen KV.


    Möchte mal Eure Meinung hören.


    Viele Grüße aus dem hohen Norden

  • moin


    Zitat

    Niemand kann mir aber genau das Gesetz nennen, wo das klar beschrieben ist.


    ganz einfach §42 WaffG


    § 42 WaffG
    Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen



    (1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.


    (2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, wenn
    1.


    der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
    2.


    der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er auf Waffen bei der öffentlichen Veranstaltung nicht verzichten kann, und
    3.


    eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.


    (3) Unbeschadet des § 38 muss der nach Absatz 2 Berechtigte auch den Ausnahmebescheid mit sich führen und auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.


    (4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden
    1.


    auf die Mitwirkenden an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, wenn zu diesem Zweck ungeladene oder mit Kartuschenmunition geladene Schusswaffen oder Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden,
    2.


    auf das Schießen in Schießstätten (§ 27),
    3.


    soweit eine Schießerlaubnis nach § 10 Abs. 5 vorliegt,
    4.


    auf das gewerbliche Ausstellen der in Absatz 1 genannten Waffen auf Messen und Ausstellungen.



    Zitat

    Mein Arbeitgeber hat das tragen (nicht mißbrauchen nach §33 StGB) ausdrücklich erlaubt.


    Das Gesetz ist eindeutig und gibt auch nichts daran zu rütteln. Da kann sich dein AG auf den Kopf stellen und mit den Ohren Fliegen fangen. da hilft dir dann die notwehr auch nicht weil du trotzdem wegen §42 WaffG ne anzeige kassierst. unabhängig davon ob du jemandem den schädel gespalten hast oder nicht.



    Zitat

    Also ganz ehrlich ich möchte nicht ohne Eigensicherung auf solch einer Veranstaltung arbeiten.


    Eigensicherung interessant. Eigensicherung fängt für mich im kopf an und nicht mit einem Stück Metall am Gürtel.



    Siehe auch http://www.securitytreff.de/viewtopic.php?p=4606#4606

  • Teleskopschläger sind dann legal wenn es sich um ausziehbare Tischtennis-Schläger oder ähnliches handelt. Sollten wir von einer ausziehbaren Stahlrute sprechen (im Volksmund gemeinhin nicht zu Unrecht als "Totschläger" bekannt) so handelt es sich nach dem Waffengesetz um einen verbotenen Gegenstand.
    Damit steht eine Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe im Raum.


    http://www.lka-bw.de -> Informationen von A-Z -> Waffen (Jugendtypisch) -> Hiebwaffen










    Auch nach dem neuen Waffengesetz handelt es sich bei einem Teleskopschlagstock nicht um einen verbotenen Gegenstand. Er ist gleichwohl eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes. So gilt hierfür z.B. die Altersbeschränkung von 18 Jahren und ein Mitführverbot bei öffentlichen Veranstaltungen.


    http://www1.polizei-nrw.de/bon…nrecht/Haeufige%20Fragen/

  • Auf öffendlichen Veranstaltungen ist das tragen bzw führen von egal welcher Art von Waffen verboten.
    Ausnahmeregelungen kann der Gewerbetreibende bei der zuständigen Behörde beantragen wenn er ein bedürfnis nachweisen kann.
    desweiteren bedarf es auch auf nichtöffendlichen Veranstaltungen der schriftlichen Erlaubnis des gewerbetreibenden in Form der Dienstanweisung um Schalg bzw Hiebwaffen und Reitzstoffsprühgeräte mit zuführen.


    aaragorn

  • @
    Volle Zustimmung zu DK.
    ... ich bekomme langsam angst als gast in irgendwelche großveranstaltung zu gehen...
    nur noch rambos... ohne tarifbindung.,...

  • Stimme ebenfalls DK in vollem Umfang zu.


    @ Nordlicht
    Darf ich mal nachfragen, welche Ausbildung Du hast?


    Sindarell

    Wer nicht handelt, handelt nicht Richtig - Denken ist nicht handeln.................

  • Sorry ich weiß jetzt nicht, warum hier gleich wieder die Stimmung aufkommt "Securitys sind alles Schläger". Also ich mache das schon einige Jahre und hatte noch nicht eine einzige Anzeige wegen KV!! Einmal hat mit der Tele womöglich das Leben gerettet, deswegen habe ich Ihn sehr gerne mit, wenn es auf Großveranstaltungen geht. Wie schon gesagt, mißbraucht wird der nicht und ich überlege und rede sehr viel mit Gästen, nur wer schon mal im VS tätig war weiß wie Gäste mänchmal drauf sind!


    So habe mal an ganz hoher Stelle nachgefragt: Teleskopschlagstocke, die aus starrem Metall sind, sind keine verbotenen Waffen!!! Nur die flexiblen, in Fackkreisen auch Totschläger genannt sind nach dem Waffengesetz verboten! Teleskopschlagstöcke sind auf Veranstaltungen erlaubt, wenn es der AG in seiner Dienstanweisung gefordert hat und ausreichend begründen kann!! Das habe ich schriftlich. Der Teleskopschlagstock fällt in keinem Fall unter das Waffengesetz.


    Weil gefragt wurde noch mal zur Info, mache gerade eine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit, damit ich eben kein "Rambo" wie die anderen bin und meinen Job professionell ausführen kann. So ich denke nun sind alle Bedenken beseitigt.

  • Wie wäre die Umschreibung "teleskopartiger Abdrängstab"?? :wink:


    In diesem Sinne


    PS:Auch ich gehe nie ohne einen auf einen Event arbeiten, und habe auch nichts dagegen wenn einer unserer Jungs einen dabei hat, selbst im Auto habe ich einen liegen!!
    Ich weiss ja nicht wie viele andere Ihr Geld verdienen oder Ihren Job verrichten, wir machen Ihn gut, und wenn ein Störer denkt er müsse mit Hockern oder Flaschen werfen, werden wir einen Teufel tun tatenlos zu zusehen und warten bis andere Gäste verletzt werden noch bis die Polizei sich bemüht einzutreffen!
    Wir werden dann teleskopartig Abdrängend!!

    Dienstleistungsgruppe securaPLAN "Wir PLANen Ihre Bedürfnisse"

  • Bitte nicht Waffen mit verbotenen Gegenständen verwechseln. Gemäß § 1 Abs 2 WaffG ist der Teleskopschlagstock eine Waffe und somit ist daf führen auf öffentlichen Veranstaltungen verboten.


    § 1 Abs 2 WaffG
    Waffen sind:
    1. Schusswaffen oder ...
    2. tragbare Gegenstände,
    a.) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen


    Ist immer gut, wenn man etwas schriftlich hat, stellt sich nur die Frage ob dies den Richter auch interessiert. :oops:


    Kleiner Tipp:
    Wenn die Veranstaltungen doch so Gefährlich sind, warum stellt dann nicht Euer Arbeitgeber die Ausrüstung und stimmt das mit dem Veranstalter ab, dass würde dann wohl auch den Richter überzeugen.


    Trotzdem VIEL GLÜCK


    trainer

  • So: Jetzt die Gretchenfrage. Wie sieht es mit einem Kubaton aus? Ist kein verbotener Gegenstand aber gilt der als Waffe im Sinn des Waffengesetzes?

  • Es ist eine Ermessensfrage...und immer dann wenn Du vorm Richter stehst und erklären musst warum Du eben mit einen Schlüsselanhänger dem ach so "netten" Herrn der ja nur "Spass" haben wollte die Rippe gebrochen hast!?


    Vor Jahren war es ein "Klemmbrett" mit diesem einem Herrn klar gemacht wurde bis hier und nicht weiter...dieser aber behauptete dann dass mit dem Brett auf Ihn geschlagen wurde...aber eigentlich wurde das Brett nur genutzt damit er nicht zu nah an den Security konnte, quasi ausgestreckter Arm mit dem Klemmbrett, begleitend mit den Worten "bitte hier stehen bleiben"!!


    Der Richter (es kam wirklich zur Verhandlung!!) lies den Kläger schön abblitzen, mit der Begründung, es hätte ja eigentlich schlimmer für Ihn ausgehen können...!


    In diesem Sinne

    Dienstleistungsgruppe securaPLAN "Wir PLANen Ihre Bedürfnisse"

  • Zitat von Securaplan

    Du meinst diese "formschönen Aluminium Schlüsselanhänger" ??



    In diesem Sinne


    Meiner ist aus Kunststoff...


    Ich habe da halt ein wenig Bedenken, weil man hier schon recht schnell wieder mit dem Spass von wegen "waffenähnlichen Gegenständen" bzw. "versteckte Waffen" Geschichten kommen könnte. Klar wird das Ding als Schlüsselanhänger verkauft, aber wenn wir ehrlich sind ist es ja eigentlich keiner...

  • Ich hab einen aus Kunststoff mit dem ich als Nichtraucher in Ermangelung eines Feuerzeugs immer die Kronkorken von den Hopfenkaltschalen hole...und da er auch dementsprechende Gebrauchsspuren aufweist hatte ich nach einem "Privatgebrauch" 2005 auf einer Grossveranstaltung (und Anzeige KV wechselseitig) damit keinerlei Probleme.
    Ansonsten gibt es doch auch Taschenlampen in jeder erdenklichen Form und Grösse und deren Verwendungszweck ist nunmal sowas von eindeutig...da kann man höchstens vom bestimmungsgerechten Gebrauch ein wenig abweichen. :twisted:


    P.S. : @ Dwight : Kubotan....... 8)

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Gemäß Wikipedia ist ein Kubotan eine Waffe, kommt ja auch aus Kampfsportarten.


    Zu Risiken und Nebenwirkungen Fragen Sie Ihren Richter oder Anwalt in einem gegen Sie gerichteten Strafverfahren! :lol:


    Gruß
    trainer

  • Zitat

    So habe mal an ganz hoher Stelle nachgefragt: Teleskopschlagstocke, die aus starrem Metall sind, sind keine verbotenen Waffen!!!


    es ging ja auch nicht um verbotene Waffen , sondern um ein waffentrageverbot auf öffentlichen Veranstaltungen.



    Zitat

    Nur die flexiblen, in Fackkreisen auch Totschläger genannt sind nach dem Waffengesetz verboten!


    darum ging es ja auch nicht



    Zitat

    Teleskopschlagstöcke sind auf Veranstaltungen erlaubt, wenn es der AG in seiner Dienstanweisung gefordert hat und ausreichend begründen kann!! Das habe ich schriftlich.


    Na dann wünsch ich dir viel glück. in jedem fall ist diese aussage von dir schlichtweg FALSCH!




    @ Securaplan
    ich glaube da herrscht ein kleiner aber feiner unterschied. was die Events betrifft.

  • Zitat von trainer

    Gemäß Wikipedia ist ein Kubotan eine Waffe, kommt ja auch aus Kampfsportarten.


    Ich hab in einem Gerichtssaal allerdings noch nie gesehen das der Richter seine Urteilsbegründung via Internet besorgt.


    Bei Medizinischen Themen weisst Wikipedia extra auf die Gefahr sich schnell mal falsch zu informieren hin.......


    Ansonsten hat DanKai da ziemlich recht, insbesondere damit das eine Erlaubnis vom AG kein Gesetz aufhebt!!

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Zitat von Landgraf

    Ich hab in einem Gerichtssaal allerdings noch nie gesehen das der Richter seine Urteilsbegründung via Internet besorgt.


    Ganz genau. Also, weiß hierzu jemand etwas definitves? An sich ist es nicht so wichtig, weil meiner bleibt schön daheim in seinem Schubladenzuhause, aber prinzipiell würde es mich doch interessieren. Man kann ja nie wissen was kommen mag, eh?

  • Dumm ist nur wer Dummes tut.
    Dummes tut der, der seine beruflichen Rechte und Pflichten nicht kennt.
    Persönlich finde ich es richtig, das sich jeder Veranstaltungsschützer verteidigen kann, und zwar mit angemessenen Mitteln.
    Deswegen sollten aber trotzdem die Vorschriften des Waffengesetzes eingehalten werden. So wird es den vernünftigen, ausgebildeten und profesionellen Leuten unserer Branche ermöglicht, völlig legal ein entsprechendes Abwehrmittel an Veranstaltungen zu führen.
    Wie der Verfasser dieses Thema seine Sachkundeprüfung bestanden hat frage ich mich an dieser Stelle ernsthaft.
    Die von Ihm gestellte Frage sollte sich jeder Veranstaltungsschützer, von Anbeginn seiner Tätigkeit selbst beantworten können, z.B. durch Studium der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften :shock:

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