Dienstausweis.

  • Hallo leute,


    ich mache gerade ne ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. HEute habe ich von meiem CHef neue Dienstausweise bekommen. Auf dem Ausweiß ist bis auf den Firmennamen, Anschrift, Firmenlogo und nen "Dienstnummer" aus 4 Zahlen nix drauf. Also weder mein Name, noch meine UNterschrift noch n Foto...ist das überhaupt n gütliges Ausweis?

    Fachkraft Schutz u. Sicherheit / Einsatzleiter

  • § 11
    Ausweis
    (1) Der Gewerbetreibende hat der Wachperson einen Ausweis nach Maßgabe der Sätze 2 und 3
    auszustellen. Der Ausweis muss enthalten:
    1. Namen und Vornamen der Wachperson
    2. Namen und Anschrift des Gewerbetreibenden
    3. Lichtbild der Wachperson
    4. Unterschriften der Wachperson sowie des Gewerbetreibenden, seines Vertreters oder
    seines Bevollmächtigten.
    Der Ausweis muss so beschaffen sein, dass er sich von amtlichen Ausweisen deutlich
    unterscheidet.
    (2) Der Gewerbetreibende hat die Ausweise fortlaufend zu nummerieren und in ein Verzeichnis
    einzutragen.
    (3) Der Gewerbetreibende hat die Wachperson zu verpflichten, während des Wachdienstes den
    Ausweis mitzuführen und auf verlangen den Beauftragten der zuständigen Behörde vorzuzeigen.
    (4) Wachpersonen, die Tätigkeiten nach § 34a Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 und 3 der Gewerbeordnung
    ausüben, haben sichtbar ein Schild mit ihrem Namen oder einer Kennnummer sowie mit dem
    Namen des Gewerbetreibenden zu tragen.

  • hey danke für die schnelle antwort, wo steht dieser §11 denn drin? habe ich das recht n neuen , richtigen zu verlangen?

    Fachkraft Schutz u. Sicherheit / Einsatzleiter

  • Zitat von Dext0r

    hey danke für die schnelle antwort, wo steht dieser §11 denn drin? habe ich das recht n neuen , richtigen zu verlangen?


    Das steht in der BewachungsV. drin die eigentlich jede Firma haben sollte aber oben -->Download -->Gesetzestextexte -->BewachV.


    damm hast du sie


    Grüßle

  • Zitat

    habe ich das recht n neuen , richtigen zu verlangen?


    Nein.
    Aber dein Arbeitgeber hat die Pflicht gegenueber der aufsichtsfuehrenden Behoerde Dienstausweise gemaess der BewachVO auszustellen. Also solltest du nicht einen neuen Ausweis verlangen, sondern vielmehr deinen Chef darauf hinweisen, dass es eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 144 Abs. 2 Nr. 1 der Gewerbeordnung ist, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1 BewachVO einen Ausweis nicht oder nicht richtig ausstellt. Und dass das Strafmass 2.500 € betraegt.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Warum stellt eigentlich ein chef falsche Ausweisse aus ??


    Unwissenheit ?? ----> ist aber in der Verordnung eindeutig festgelegt
    Geiz ??



    Grüßle Marcus


  • Weil man mit Unterrichtung oder Sachkunde und einem IQ von 20 Chef in dieser Branche werden kann!

  • Zitat von Fantomas

    Die Privatadresse des MA gehört besser nicht auf den Ausweis, die Firmenadresse ist o.k.!


    Sie hat auf dem Ausweis generell NICHTS zu suchen.


    Bitte lese oben richtig nach: "Anschrift des Gewerbetreibenden", sprich die FIRMENANSCHRIFT, von Privatanschrift steht da niergends was...


    WSD

    Lerne Deine Grenzen kennen... Nur wer weiß wo sie liegen, kann auch bis an sie heran gehen.

  • Hallo und Gruß vom Generaldirektor !


    Ist es vielleicht nicht so, das in manchen Aufgaben Bereichen, statt des Namens eine Nummer Geschrieben wird, wie bei der Polizei ?



  • Lesen bildet herr Direktor

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