Also für die Prüfung gelten folgende Vorraussetzung:
5 Jahre Berufserfahrung im Gewerbe als Quereinsteiger.
Bedeutet also
GSSK- Ausbildung nach 2 Jahren mit Berufsabschluß, 2 Jahre Arbeiten und dann die Meiterausbildung absolvieren.
Für die Fachkraft gilt die Regelung Ausbildung, 1 Jahr Berufserfahrung ,Abschluss zum Meister.
Die Ausbildung kann in 3 Monaten Vollzeit und in 2 Jahren Teilzeit absolviert werden.
Die Vollzeit Ausbildung geht Schulisch, MO- FR
Teilzeit geht zum Beispiel in der Bildungseinrichtung der IHK und ist immer Samstags
Hier das ausgeschriebene Verfahren der IHK:
Viel Spaß beim Weiterbilden