Berufsschule & Ausbildung in NRW - IHK Schein nötig ?

  • Hallo !!!


    Ich interessiere mich sehr für die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Scherheit um später in den Personenschutz reinzukommen. Das wäre jedenfalls mein Traum !
    Ich habe aber folgende Fragen :


    1.) Wo in NRW wird man ausgebildet bzw wo sind Berufsschulen ?


    2.) Es ist doch eine normale betriebliche Ausbildung ,oder ? (Ich wurde im Arbeitsamt etwas verwirrt, das einmal hieß "ja" andererseits sprach man von Lerhgängen bzw schulischer Ausbildung)


    3.) Brauche ich den 34a Schein von der IHK ??
    (Im Arbeitamt, wo mir eine Stelle rausgesucht wurde,waren die Voraussetzungen : dass man 21 Jahre alt ist, ein gepflegtes Äußeres hat sowie einen Führerschein der Klasse 3 besitzt, da stand aber nichts von dem Schein.)


    Ich wäre über Infos sehr sehr dankbar !!!!

  • Wenn Du wirklich ernsthaft Interesse hast im Bereich Personenschutz zu arbeiten hast und zudem auch noch alle nötigen Schlüsselqualifikationen mitbringst, dann bist Du mit der Fachkraft für Schutz und Sicherheit definitiv nicht gut bedient!


    Um Chancen im PS zu haben wäre es sinnvoll zuerst staatlich Tätig zu sein und auf diesem Wege das nötige "know how“ zu erwerben, z.B. bei der Bundespolizei, Landespolizei, Bundeswehr usw. Dort kannst Du nötiges Grundwissen erlangen und dann erstmal Dienst im Kommando ableisten wenn Eignung vorliegt, später Einsätze nach entsprechender Ausbildung im PS (staatlich), damit hättest Du eine reelle Chance im zivilen adäquaten Personenschutz zu machen.


    Andere Möglichkeit Du sparst dir die Schmerzen und das Gefühl gebrochen zu werden und machst per Fernstudium oder an zwei Wochenenden Dein „Bodyguard Diplom“ bei einem der spitzen Anbieter und bist Anschließend ein super begehrter Mann bei der Agentur für Arbeit.


    Falls beides nicht so Dein Ding ist und Du keine Lust auf Schmerzen hast oder es evtl. Gründe gibt warum es bei einer Behörde nicht möglich ist, schreib wie jeder Azubi in spe Bewerbungen an Sicherheitsunternehmen und werde Fachkraft.

  • Volles ACK zu SeM!


    Welchen PS meinst Du Atilius?


    Meinst Du den Personenschutz mit Waffe und sondergeschützte Fahrzeuge, wie beim BKA oder USSS?
    Privat!? Sehr kleiner Markt in Deutschland und hohe behördliche Auflage, auch wenn Du einen Waffenschein hast, darfst du nicht jede Person mit Waffe beschützen. Zugang zu solchen Firmen wirst Du nur über eine Ausbildung bei Behörden bekommen. Private Ausbildung? Selbst wenn Du eine gute Ausbildung bekommst, teuer ist sie auf jeden Fall, und eine lange Durststrecke über Selbstständigkeit, Sub bei PS und weiter über die Waffenscheinhürde, Beziehungen - dann könnte es klappen. :wink:


    PS bei Sternchen, Schauspieler, Musiker usw.?
    Dann langen ein paar Muskeln und eine Gewerbeanmeldung nach §34 GewO.


    HTH


    Ciao

    Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt.

  • PSler mit der FaSuS-Ausbildung? Ich bin im 2. Lehrjahr zur FaSuS und ich würde dir nicht raten diese Ausbildung zu machen, wenn du PSler werden möchtest.
    Die Ausbildung zur Fachkraft Schutz und Sicherheit dauert 3 Jahre, sie läuft Dual ab, das heisst du hast Blockunterricht in einer Berufsschule (bei mir sind es alle 6 Wochen 2 Wochen Unterricht am Stück) und den Rest bist du im Büro und draußen im Einsatz.
    Vorkenntnisse sindnicht zwingend notwendig, das variiert genauso wie das gewünschte Alter und sonstige Anforderungen von Ausbildungsstelle zu Ausbilungsstelle.
    Themen der Ausbildung sind z.B. die rechtlichen Grundlagen der Sicherheitsunternehmen, Brandschutz, Psychologie, Datenverarbeitung, Ermittlungsdienst, Sicherheitsanalysen, Angebotserstellung und Kundenbetreuung etc. pp. Personenschutz wird auch gelehrt, jedoch ist dies nur ein sehr kleiner Teil der Ausbildung.
    Der Großteil der Ausbildungsthemen ist dir also nicht dienlich um dein Ziel zu erreichen. Ich würde dir also auch empfehlen, dieses auf anderen Wegen, wie oben beschrieben, zu verfolgen.


    Viel Glück dabei


    Stephie

    Die Kunst der Personalführung besteht darin,
    die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen,
    dass diese die dabei entstehende Reibungshitze
    als Nestwärme empfinden.

  • Dem Beitrag von Stephie kann ich nur zustimmen .




    Der PS Markt ist zudem voll , bei mir arbeiten auch 2 ,verdammt minimale Chancen in diesem Marktsegment Fuß zu fassen .



    Viel Glück


    Gruß PPS

  • Zitat

    3.) Brauche ich den 34a Schein von der IHK ??


    Nein.


    Zitat

    2.) Es ist doch eine normale betriebliche Ausbildung ,oder ? (Ich wurde im Arbeitsamt etwas verwirrt, das einmal hieß "ja" andererseits sprach man von Lerhgängen bzw schulischer Ausbildung)


    Ja.


    Zitat

    1.) Wo in NRW wird man ausgebildet bzw wo sind Berufsschulen ?


    In den Betrieben, die Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Hallo


    ich wollte nur sagen für viele bleibt es ein Traum P-Schutz zu machen der großteil ist auch unbewaffnet weil die Auflagen zu hoch sind.


    Aber wenn du Arbeitlos bist kannst du einen Bildugsschein beantragen und erst mal die Ausbildung Fachkraft für Schutz und Sicherheit machen oder zur Polizei gehen.


    Man kann ja auch mal Glück haben ! :lol:

  • Zitat

    Sehr kleiner Markt in Deutschland und hohe behördliche Auflage, auch wenn Du einen Waffenschein hast, darfst du nicht jede Person mit Waffe beschützen.


    Falsch, wenn der Schein ohne Einschränkungen ausgestellt wurde, geht das sehr wohl. Die meisten Scheine sind jedoch unternehmensgebunden und werden nur über das Arbeitsverhältnis erteilt, sofern die waffenrechtlichen Bedingungen vom Antragsteller erfüllt sind.

    Sicherheit für 6,85 Euro? - dafür bekomme ich nicht mal eine gute Putzfrau!

  • Zitat von Sticky

    Falsch, wenn der Schein ohne Einschränkungen ausgestellt wurde, geht das sehr wohl. Die meisten Scheine sind jedoch unternehmensgebunden und werden nur über das Arbeitsverhältnis erteilt, sofern die waffenrechtlichen Bedingungen vom Antragsteller erfüllt sind.


    @ sticky, da liegst Du aber vollkommen falsch......


    Als Bewachungsunternehmer erhältst Du (nach Erfüllung der Voraussetzungen wie Waffensachkundeprüfung, Bedürfnis, Unbedenklichkeit, etc.) IMMER einen beschränkten Waffenschein bezogen nur zur Ausübung des Bewachungsgewerbes. Dieses trifft entsprechend auch für die Mitarbeiter zu, die in der Regel keinen eigenen WS haben, sondern auf dem Firmenschein mit eingetragen werden.


    Einen unbeschränkten Waffenschein kannst Du als Bewachungsgewerbe nicht erhalten! Grundlage ist immer das WaffG und die dort aufgeführten Fakten....


    Und es darf in D NICHT jeder bewaffnet beschützt werden, sondern nur Personen die als "besonders gefährdet" eingestuft sind und auf grund der Gefährdung SELBST einen Waffenschein beantragen KÖNNTEN....


    WER so gefährdet ist, setzt alleinig das BKA, oder in manchen Fällen das LKA fest. Diese klassifizieren die Geährdungsstufe.


    Und nur MIT dieser Klassifizierung darf derjenige auch bewaffnet geschützt werden. Wenn Du jemand anderes bewaffnet schützt, machst Du Dich STRAFBAR im Sinne des WaffG wegen unerlaubten Führens einer Waffe....


    Wenn jemand SELBST als besonders gefährdet klassifiziert wurde und auf grund dessen einen Waffenschein besitzt, so darf DIESER jedoch nicht ANDERE damit im Rahmen von Personenschutz z. B. bewachen, denn hier fehlt wiederum die waffenrechtliche Zulassung als BEWACHUNGSUNTERNEHMEN!


    Sticky, Du liegst also ziemlich falsch :wink:


    Schau mal in das Thema "Waffenrecht" und lese die dortigen Beiträge, da findest Du alles darüber ausführlich....


    WSD

    Lerne Deine Grenzen kennen... Nur wer weiß wo sie liegen, kann auch bis an sie heran gehen.

  • Zitat

    Ich interessiere mich sehr für die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Scherheit um später in den Personenschutz reinzukommen. Das wäre jedenfalls mein Traum !


    Wo steht denn hier, daß er als Bewachungsunternehmer im PS arbeiten will?


    Aber abgesehen davon hatte ich selbst bereits einen WS als Bewachungsunternehmer, auch wenn es fast 20 Jahre zurück liegt und ich nur 1 Jahr freiberuflich arbeitete - die einzige Einschränkung war, daß der Schein nur in Verbindung mit meiner gewerblichen Tätigkeit Gültigkeit hatte und ich die Waffe nur zur Durchführung von PS-Aufträgen führen durfte. Aber wie gesagt das ist etwas länger her...eine Einstufung durch LKA/BKA war sicherlich nicht gefordert und wäre z.B. bei den Mitgliedern des saudischen Könighauses auch nicht kurzfristig zu bekommen gewesen.



    Zitat

    Und es darf in D NICHT jeder bewaffnet beschützt werden, sondern nur Personen die als "besonders gefährdet" eingestuft sind und auf grund der Gefährdung SELBST einen Waffenschein beantragen KÖNNTEN....


    Dies lasse ich heute abend erst mal unkommentiert - aus Zeitgründen- ich werde aber darauf zurückkommen. Allerdings kann ich mir das nicht vorstellen - dann wären nämlich viele meiner Kollegen arbeitslos.... :wink:

    Sicherheit für 6,85 Euro? - dafür bekomme ich nicht mal eine gute Putzfrau!

  • @ Sticky:


    Das kannst Du ruhig so hin nehmen wie es da steht...... es IST so :wink:


    Deswegen sagte, lese bitte erst einmal im Unterforum "Recht" die Beiträge, da siehst Du alles ganz genau und ausführlich....


    Vor 20 Jahren wie Du schreibst.... da liegen mittlerweile 2 Waffengesetze dazwischen.... und NOCH mehr Verschärfungen und Änderungen in den AWaffV...... Entscheidend ist nicht was vor 20 Jahren erlaubt war, sondern ausschliesslich was nach den HEUTIGEM WaffG und den dazugehörigen AWaffV erlaubt ist....


    Denn auch Waffenscheine von damals gelten nicht nach dem Gesetz von vor 20 Jahren, sondern nach dem AKTUELL gültigen Rechtsvorschriften....


    WSD

    Lerne Deine Grenzen kennen... Nur wer weiß wo sie liegen, kann auch bis an sie heran gehen.

  • Das nehme ich gerne so hin - zumal wir sowieso von 2 verschiedenen Varianten reden - du vom WS für Bewachungsunternehmer und ich vom WS für festangestellte PSler - war aber mein Denkfehler. Ich ging davon aus, der Fragesteller wollte als solcher in den PS und hier spielt vieles, was ein Gewerbetreibender beachten muß, nur eine eine untergeordnete oder gar keine Rolle.


    Als Bewachungsunternehmer hast du heute sicherlich mehr zu beachten als vor 20 Jahren, deswegen ja auch der Hinweis auf die Datierung meines Kenntnisstandes.


    Und Waffenscheine nach damals gültigem Recht gibt es heute sowieso nicht mehr - die laufen, auch wenn sie regelmäßig verlängert (was ja einem Neuantrag gleichkommt) wurden, spätestens nach 10 Jahren aus.


    Aber wie gesagt, im gewerblichen Bereich mit den dazugehörenden aktuellen Rechtsvorschriften kenne ich mich überhaupt nicht aus.. :D

    Sicherheit für 6,85 Euro? - dafür bekomme ich nicht mal eine gute Putzfrau!

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