Sachverhalt:
auf dem Werksgelände gilt die StVO. Für jeden sichtbar angebracht. Dies beinhaltet für mich auch, dass sich Fahrzeugführer (egal ob eigene oder femde) nur mit gültiger Fahrerlaubnis auf dem Gelände bewegen dürfen.
Frage:
Bei wem ist es ähnlich und wie "überprüft" ihr das VOR der Einfahrt in der Praxis ? Mich interessiert dabei eher die rechtliche Variante, wenn sich jemand (was er ja darf) weigert, seinen Führerschein vorzulegen und ihr ggf. dann die Einfahrt verweigert.
Also weniger wie man taktisch vorgeht, damit er den Lappen doch vorzeigt.
gruß
rolf