Thema: Taser

  • Ich hab mal ne Frage bezüglich des Gerätes,
    welches den meisten von uns unter dem Namen TASER bekannt sein sollte...



    Wie sieht derzeit die rechtliche Seite solcher Geräte
    bezüglich des Einsatzes im privaten Sicherheitsdienst aus ?


    Stimmt es, dass diese Dinger (von denen ich persönlich nicht allzuviel halte)
    ab dem nächsten Jahr offiziell tragbar sind, bzw. im privaten Sicherheitsdienst erlaubt sind ?


    LG und Vielen Dank bereits im Voraus...


    ...Magneto

  • Zitat von Magneto


    Stimmt es, dass diese Dinger (von denen ich persönlich nicht allzuviel halte)
    ab dem nächsten Jahr offiziell tragbar sind, bzw. im privaten Sicherheitsdienst erlaubt sind ?



    ...Magneto


    Woher hast du diese Info?
    Ich halte von dieser Regelung, wenn sie denn kommen sollte, gar nichts.
    Dafür gibt es zu viele schwarze Schafe und zu schlecht ausgebildetes Personal in der Branche!

  • Naja, sagen wir mal nicht Info dazu, sagen wir mal lieber Gerücht...


    Ich habs von nem Bekannten gehört, und wollte gern mit eurer Hilfe herausbekommen, ob da was dran ist...


    LG, & Vielen Dank, Magneto

  • Zitat von independence1979

    Die Dinger sind in Deutschland verboten!


    und das ist auch gut so.



    Rechtliche Hinweise:
    In Deutschland sind TASER® ohne Kartusche rechtlich Hieb- und Stichwaffen gleichgestellt und dürfen mit vollendetem 18. Lebensjahr erworben und in der Öffentlichkeit (außer bei öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen) mitgeführt werden.


    Mit aufgesteckter Kartusche gilt der Taser M-18 als Luftdruckwaffe, die mit dem vollendeten 18. Lebensjahr erworben werden darf und für die zum Führen (Schuss- und zugriffsbereites Tragen außerhalb von eigener Wohnung, Geschäftsräumen, befriedetem Besitztum, oder außerhalb von Wohnung, Geschäfträumen, befriedetem Besitztum eines Dritten, der hierzu die Erlaubnis erteilt hat) ein großer Waffenschein erforderlich ist. In Notwehrsituationen gilt jedoch das Notwehrgesetz und erlaubt das verwenden des Tasers mit aufgesteckter Kartusche zur Verteidigung des eigenen Lebens.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat

    Die Dinger sind in Deutschland verboten!


    Nein, sind sie nicht!


    Mit der Kartusche im Taser sind sie Waffenscheinpflichtig.


    Ist die Kartusche vom Taser getrennt, kann der Taser als Kontaktschocker eingesetzt werden und benötigt zum "Führen" keinen WS.


    http://www.airtaser.de/

  • In dem Wiki-Link steht das man überlegt sie an die Polizei auszugeben und nicht an den normalen Bürger!

    ICH BIN NICHT ARROGANT...ICH KANN LEDIGLICH SCHLECHT VERBERGEN, WENN ICH JEMANDEN FÜR MÄßIG INTELLIGENT & TALENTIERT HALTE!!

  • Bei Wiki stolpere ich über folgenden Satz:


    Elektroschockpistolen sind derzeit fast ausschließlich im Besitz von Polizisten.
    Geplant ist jedoch, Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste ebenfalls mit Elektroschockpistolen auszustatten.

  • hi Magneto,


    die Überlegung geistert schon seit ca. 2 Jahren intensiver durch die Branche. Problematisch wird jedch die rechtliche seite wie hier schon beschrieben betrachtet.
    Überlegt wurde z.B. nen kurs a la ASP anzubieten um so eine Berechtigungsgrundlage(ohne Kartusche) für den Sicherheitsdienst
    zu haben, wurde dann aber wieder nach Diskussion mit den staatlichen Stellen ad Acta gelegt.


    Nach meinem Wissensstand ist derzeit nichts in der Pipeline was Regularien für Sicherheitasdienste angeht....


    Gruss ricon :wink:

  • Hey ricon...


    also ist das, was ich als Gerücht gehört habe wirklich nur ein Gerücht, welches schon lange durch die Branche geistert,
    jedoch bisher ohne jegliches Ergebnis "dahinvegetiert" ?


    Da bin ich ja beruhigt, ich halte von den Dingern im priv. SD nicht allzu viel...


    LG & Vielen Dank, Magneto

  • hallo,


    ich denke der taser sollte ausschließlich den staatlichen kräften vorbehalten bleiben. in dem bereich air marshal ist der taser eine sehr gute alternative zur schußwaffe.



    gruß


    mike

  • manche Gerüchte halten sich nun mal wirklich hartnäckig....bleiben aber Gott sei Dank eben nur Gerüchte.......Hoffe, das die Dinger wirklich nicht in unserem Gewerbe flächenmässig ankommen sondern wirklich nur berechtigten zugänglich sind und bleiben;o)

  • Also mal kurz weg von der Wirkung und dem Nutzen der Dinger.


    Wäre ja mal eine feine Sache wenn der Gesetzgeber Sicherheitsdiensten Rechte zugestehen würde, die über die Jedermanns rechte hinaus gehen!

    ICH BIN NICHT ARROGANT...ICH KANN LEDIGLICH SCHLECHT VERBERGEN, WENN ICH JEMANDEN FÜR MÄßIG INTELLIGENT & TALENTIERT HALTE!!

  • Ja in ein oder zwei Bereichen, in der Bewachung von BW-Liegenschaften ist es ja auch so.


    Nur davon muß es wesentlich mehr geben, was die ganze private Sicherheit aus ihrem Loch reißt!
    Wobei das wohl nicht ein aufgewerteter Elektroschocker sein wird..... :roll:

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  • also meiner Meinung nach fehlt da leider der Mehrheit in unserem Gewerbe die fachliche Qualifikation..leider!...an sonsten etwas mehr....sagen wir mal Spielraum wäre an sonsten nicht schlecht 8)

  • Stimmt mit der Qualifikation geht es schon los, jemanden mit einer 40 Stunden Schulung darf man nicht mit Hoheitlichen Rechten auf die Menschheit los lassen.
    Aber mit der Werkschutzfachkraft oder der Fachkraft-Schutz und Sicherheit und natürlich der Meisterebene hat man ja schon eine gute Grundlage auch Staatliche Monopole zu übernehmen.


    Und nur eine weiter Qualifizierung und Vorbildung der Branche wird uns ein bisschen von dem Putzfrauen Gehalt weg bringen. Und dem Nachtwächter Ruf natürlich auch....

    ICH BIN NICHT ARROGANT...ICH KANN LEDIGLICH SCHLECHT VERBERGEN, WENN ICH JEMANDEN FÜR MÄßIG INTELLIGENT & TALENTIERT HALTE!!

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