Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind bei der Firma XYZ in NRW beschäftigt und in NRW eingesetzt. In naher Zukunft wird ein neues Sicherheitskonzept umgesetzt.Dieses besagt, dass Werkschutzfachkraftstellen wegfallen jedoch nicht alle. Unser Arbeitgeber sieht vor die betroffenen Kollegen an anderen Positionen einzusetzen, die auch Tariflich schlechter bezahlt werden. (Gleicher Kunde) Bisher wurden alle Kollegen nach Tarif 5b Werkschutzfachkraft vergütet.
Von unserem Arbeitgeber erhalten wir keine genauen Informationen welche Kollegen betroffen sind. Betriebsrat wurde informiert, jedoch ohne erfolg.
Nun zu meiner Frage;
Welche Rechtsgrundlage besteht, um den Arbeitgeber weiterhin zu verpflichten, den Betroffenen Kollegen weiterhin Tariflich mit Werkschutzfachkraft Lohn zu vergüten??
Würde so ein Fall ebenfalls unter die "Betriebliche Übung" fallen??