Fangquote bei Kaufhausdetektiven ???

  • Ich habe einen Subunternehmervertrag vorliegen der vorschreibt dass wir mindestens 10 Aufgriffe pro Monat machen müssen. Bei nicht erreichung behält sich der Auftraggeber vor den Mitarbeiter sofort (fristlos) auszutauschen.


    Ich habe den Vertrag prüfen lassen. Vertrag ist als Vertragswidrig ausschlißlich mit den Pflichten des Auftragnehmers und auch unsittlichen Passagen gespickt.


    Auftrag habe ich dankend abgelehnt und ins Arschiv befördert.


    Gibt es Kaufhausdetektive mit ähnlichen Vorgaben und was ist wenn jemand die Quote nicht erfüllt????

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Fangquoten und Fangprämien sind illegal (Urteil BGH vom 06.11.1979 VI ZR 254/77) wenn der Ladendieb von einem externen Sicherheitsdienstleister ertappt wurde.
    Wenn der Ladendieb von einem Mitarbeiter des Marktes (auch bei internen Wachleuten, die direkt im Markt angestellt sind) dann ist eine Fangprämie im Rahmen einer Aufwandsentschädigung nach diesem Urteil zulässig. Diese kann allerdings nicht pauschalisiert werden und wird ggf. für jeden einzelnen Fall vom Richter tituliert.


    Solche Verträge/Aufträge grundsätzlich ablehnen !!! Wer diese durchsetzt oder nach diesen arbeitet, bewegt sich juristisch auf äussert dünnem Eis.

    SecureWorldwide Ltd
    Rankestraße 35
    01139 Dresden
    Tel.: 0049 (0)351 42 77 992
    Fax: 0049 (0)351 42 77 993
    email@setab.de

  • Zitat von SecureWorldwide Ltd.

    Fangquoten und Fangprämien sind illegal (Urteil BGH vom 06.11.1979 VI ZR 254/77) wenn der Ladendieb von einem externen Sicherheitsdienstleister ertappt wurde.
    Wenn der Ladendieb von einem Mitarbeiter des Marktes (auch bei internen Wachleuten, die direkt im Markt angestellt sind) dann ist eine Fangprämie im Rahmen einer Aufwandsentschädigung nach diesem Urteil zulässig. Diese kann allerdings nicht pauschalisiert werden und wird ggf. für jeden einzelnen Fall vom Richter tituliert.


    Solche Verträge/Aufträge grundsätzlich ablehnen !!! Wer diese durchsetzt oder nach diesen arbeitet, bewegt sich juristisch auf äussert dünnem Eis.


    Vollkommen richtig. Deshalb habe ich ihn ja auch abgelehnt. In dem Vertrag sind noch viel mehr klopper drinne.


    Ich kenne Detektive denen das aber auch nahegelegt wurde. Deshalb war meine Frage eigentlich wie der einzelne damit umgeht oder hatte jemand konsequenzen daraus ziehen müssen weil Quote nicht erreicht wurde.


    Ich kenne sogar jemanden dem wurde ein Betrag vom Lohn abgezogen. Ich wäre da sofort zum Arbeitsgericht gegangen.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Also diesbezüglich besteht hier im Forum scheinbar Klärungsbedarf. Habe vor kurzem in einem anderen Thread gelesen, daß einige Kollegen scheinbar doch Prämien bekommen. Meine Info, und die besteht seit fast zehn Jahren, ist das, wie schon von Euch erwähnt, Fangprämien verboten wurden.
    Also irgendwatt is hier im argen.
    Achso, zu den aufgriffen. So ein Blödsinn. Nicht von dir, sondern vom Auftraggeber. :evil: Eine ausgemachte Frechheit. Aber leider werden solche Knebelverträge immer häufiger. Wie will man, womöglich noch vollkommen unterschiedliche Märkte über einen Kamm scheren. Lebensmittel gehen immer mehr Griffe als im UE-Bereich.


    Zu manchen Auftraggebern fehlen mir die Worte.


    Wäre nett, wenn du mir den auftraggeber nennen könntest, per pn, natürlich. Auch nur um nicht auch mal mit dem Geschäfte machen zu wollen. solche muss man ausbremsen!!


    Gruß Alatna

  • Ich würde den Vertrag ja gerne mal hier rein stellen. Ob das überhaupt geht?

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • also ein Vetrag ist ja grundsatzlich nicht urheberrechtlich geschützt....würde mich mal per PN an die "Führungsetage" wenden wie die das sehen! :wink:

  • OK werde mich mal dranmachen....

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Auszug aus einem mir vorliegenden Vertrag:


    Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Anzahl bei mindestens 10 Aufgriffen pro Monat liegt. Sollte dieser nicht erreicht werden, behält sich der Auftraggeber das Recht der Kündigung vor.
    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers jederzeit Namentlich benannte Mitarbeiter aus dem Einsatz zu Entfernen. Eine Begründung hierfür bedarf es nicht.


    Schadensersatz:


    Die vom Auftragnehmer oder dessen eingesetzten Mitarbeitern verschuldete Fehlzeiten wird mit dem aktuellen Stundensatz in Ansatz gebracht.Mindestens jedoch mit 12,00 €.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von ghostguard

    Ich habe einen Subunternehmervertrag vorliegen .....


    Wenn ich diesen Passus lese, dann ist nicht der eigentliche AG - also zB das Kaufhaus, der Bösewicht....
    Du schreibst von Sub - also gibt es noch eine Firma über Dir... oder?
    Den Namen dieses "Securityunternehmens" kannst Du mit Frage, ohne Komentar.... gern nennen....
    Das liest sich, als ob das Unrecht mal wieder aus den eigenen Reihen kommt!

  • Diesen Vertrag habe ich von einem Sicherheitsdienst aus der Nähe von PS bekommen.


    Aber wohl gemerkt.
    Abgelehnt.....und zwar dankend.


    Ich kenne aber welche die haben den Unterschrieben.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • @
    Wenn Du das nicht personifizieren willst, oder kannst muß man damit leben.
    Bleib aber einfach wachsam. Sollte besagte Firma hier im Forum auftauchen, wäre Hinweis und eine klare Position schon wichtig....
    Einfach so als Bitte...
    OK?

  • Kann ich den Vertrag mit allen Namen hier einstellen?

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Aber die Namen Schwärzen kann ich doch oder?

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Ja, also ich würde ihn so einstellen das man den Inhalt lesen und verstehen kann. Aber keine Rückschlüsse auf den Ersteller und die Firma ziehen kann...... :wink:

    ICH BIN NICHT ARROGANT...ICH KANN LEDIGLICH SCHLECHT VERBERGEN, WENN ICH JEMANDEN FÜR MÄßIG INTELLIGENT & TALENTIERT HALTE!!

  • @
    Nimm den Weg über Deinen Rechtsschutz/Anwalt, wenn nötig.
    Wenn das tatsächlich ein offener Streit ist, schadet die Veröffentlichung hier evtl. Dir...
    Also doch erstmal lieber Namen merken & Post, wenn diese "netten" Kollegen hier auftauchen sollten ...

  • JA das auf jedenfall.


    Ich denke auch aber mal schauen wenn ich die Namen schwärze. Ich habe ja bereits die Klage eingereicht.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat

    Kann ich den Vertrag mit allen Namen hier einstellen?


    VORSICHT - grundsätzlich sind Verträge nicht urheberrechtlich geschützt.
    Aber das Bewachungsgewerbe ist per § 8 BewachV zum Stillschweigen verpflichtet.
    Das gilt für ALLE Vorgänge - auch solche, die in irgendeiner Form nicht abgeschlossen wurden.
    Wenn Du den "Auftraggeber" sauer machst und erklagt, so hat er gute Karten.


    Ich würde den Vertrag nicht öffentlich einstellen, sondern die notwendigen Passagen schwärzen und nur per PN oder Mail schicken.

    SecureWorldwide Ltd
    Rankestraße 35
    01139 Dresden
    Tel.: 0049 (0)351 42 77 992
    Fax: 0049 (0)351 42 77 993
    email@setab.de

  • Ich werde einige Passagen zunächst ohne Namensnennung und Kundenbezug einstellen sobald ich die Rechtliche Seite geklärt habe einstellen.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • :twisted: :shock: :( :o


    so 'ne sch.... genau mit dem typen wollte ich nächste woche einen termin vereinbaren. durch zufall hab ich gesehen wo kollege ghostguard herkommt und hab ihn per pn mal nach der firma gefragt. uuuund, scheibenkleister!!!
    wieder ein auftrag für den mülleimer. so ein pech hab ich aber auch immer. ich könnt hausschuhe kotzen. muss den ausgerechnet einer der mir ca. 750 stunden abdrücken will so daneben sein. :x


    Ich glaub ich brauch 'nen schnaps!!!!


    Gruß vom geknickten alatna

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.